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Wem gilt das „Grundgesetz für die BRD“?

Ist es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu einzufügen?

Ja, natürlich ist das möglich und auch rechtens. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.

Ein Beispiel: Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen vollständig anderen Inhalt einfügen.

Selbstverständlich wird sowas auch nicht gemacht – oder etwa doch?

Man nennt diesen Fall „Überblendung“, wenn der ursprüngliche Inhalt eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt, beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes nachvollziehbar.

Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.

Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung bis zum 29.09.1990:

[Geltungsbereich des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Und das hier ist die heutige Fassung von Artikel 23:

[Europäische Union]

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Lassen Sie das mal auf sich wirken.

Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar. Schon direkt im Grundgesetz gibt es eine solche Referenzierung in Artikel 144:

(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Und nun schauen wir nicht nur nach der „Überblendung“, sondern nach dem Inhalt. Was war die Bedeutung des Artikel 23 alte Fassung? Er legte den Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Denn wenn man keinen Geltungsbereich für ein Gesetz festlegt, für wen oder was gilt dieses dann? Es muss sich ja auf ein Gebiet oder eine Völkergruppe beziehen.

In der Präambel des Grundgesetzes heißt es seit dem Wegfall von Artikel 23 alte Fassung:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Zählt eine Präambel mit zum Gesetz? Ich denke nicht – aber für wen oder was gilt dann das Grundgesetz?

Aber selbst wenn die Präambel Gesetzesgültigkeit hätte, was hat es mit dem Satz „…hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ auf sich?

Wer ist denn das Deutsche Volk? Sind wir das, Sie und ich? Haben Sie uns das Grundgesetz gegeben? Ich war es jedenfalls nicht, also wer bitte war es dann, wer ist das „Deutsche Volk“? Und was hat das mit „Selbstbestimmung“ zu tun?

Besteht die Möglichkeit, dass die BRD laut ihrem heutigen Grundgesetz gar kein gültiges Staatsgebiet mehr besitzt und es deswegen weggelassen wurde?

31 Replies to “Wem gilt das „Grundgesetz für die BRD“?”

  1. Ja, genau das bedeutet es. Die Bundesrepublik hat kein Staatsgebiet. Kann sie ja auch nicht haben. Sie ist ja kein Staat. Per verbindlichem Völkerrecht wird ein Staat definiert durch drei Umstände:
    1. Ein Staatsvolk
    2. Ein Staatsgebiet
    3. Eine Verfassung
    Die BRD hat keine völkerrechtlich gültige Verfassung. Nur ein Grundgesetz, welches ihr von der Besatzungsmacht gegeben wurde. Außerdem ist sie nur teilidentisch mit ihrem Staatsgebiet, welches heute noch teilweise von Polen und Rußland verwaltet wird.
    Das einzige, was sie noch hat, ist ein Staatsvolk. Aber das dürfte auch die längste Zeit gedauert haben.

  2. @Das einzige, was sie noch hat, ist ein Staatsvolk. Aber das dürfte auch die längste Zeit gedauert haben.

    Ja – deshalb der unbedingte Zug, Ausländer aller Art ins Land zu bekommen. Das am dichtesten besiedelte Land in Mitteleuropa ein Einwanderungsland – der Stoff muß gutsein, den sich die Jungs da täglich reinziehen.
    War schon Teil des Morgenthau-Plans. Beispiel und Ziel ist die Bevölkerung der USA – ein Land von 340 Mio Menschen, deren Jugend besoffen und bekifft in den Slums herumlungert und das Intelligenz vom Rest der Welt braucht – Greencard ! Ein trauriges Bild – und ein Armutszeugnis für die westliche Kultur.
    mfg zdago

  3. Wie schön denkende Leute hier zu finden. Ist schwer in diesen Zeiten. Selbst in meinem persönlichen Umfeld ernte ich nur bemitleidenswerte Blicke, wenn ich vom Besatzungsprovisorium BRD spreche. Die Meisten wollen oder können nicht über ihren Tellerrand schauen. Solange noch ein Dach überm Kopf und genug zum Essen da sind, wird sich das auch nicht ändern. Aber………!!!!
    Die Finanzkrise (größter Betrug aller Zeiten) wird auch in der BRD einschlagen und die Macht USraels mindern. Das ist der Zeitpunkt um den Unwillen und die Irreführung des „gemeinen BRDlers“ zu kanalisieren und in konkrete Aktionen umzuleiten.
    Die Frage ist nicht mehr ob-, sondern wann das Sytem „westliche Wertegemeinschaft“ mit ihren pseudo-Demokratien stürzen wird.
    Es ist an der Zeit „runde Tische“ zu bilden um die „Nach BRD-Zeit“ zu organisieren. Mit folgenden Zielen:
    1. Verfassungsausarbeitung mit Volksabstimmung
    2. Friedensvertrag mit allen Kriegsgegenern inkl.
    Gebietsverhandlungen und Eigentumsrückerstattungen
    3. Volksabstimmungen über: EU, Nato, Euro
    4. Währungsreform mit Zinseszinsverbot und Verbot der Zentralbank- und Giral-Geldschöpfung (Geld aus dem Nichts)

    Wer hat Interesse und fühlt sich berufen?
    Die Russen haben an einem aus den Klauen USraels befreitem und dann souveränem Deutschland ein starkes Interesse. Das hat mir vor drei Jahren der Russische Botschafter bei einem persönlichen Gespräch zu verstehen gegeben. Deren Unterstützung können wir sicher sein.
    Bitte um Vorschläge!

  4. Die Stalinnote – Die damalige SU wollte bereits 1952 einen Friedensvertrag mit Deutschland

    In ihrer Note vom 10. März hat die Sowjetregierung der Regierung der Vereinigten Staaten sowie den Regierungen Großbritanniens und Frankreichs vorgeschlagen, unverzüglich die Frage eines Friedensvertrages mit Deutschland zu erörtern, um in unmittelbarer Zukunft einen vereinbarten Entwurf für einen Friedensvertrag vorzubereiten:

    http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/JahreDesAufbausInOstUndWest_schreibenErsteStalinNote/index.html

  5. Dokument 12: Adenauer und die Einheit Deutschlands. Aufzeichnung des Unterstaatssekretärs im britischen Außenministerium, Sir Ivone Kirkpatrick über ein Gespräch mit dem deutschen Botschafter in London, Herwarth von Bittenfeld am 15. Dezember 1955. Aufzeichnung vom 16. 12. 1955, ins Deutsche übertragen von R. Neebe. Im englischen Originaltext abgedruckt bei J. Foschepoth (Hg.), Adenauer und die Deutsche Frage, Göttingen 1988, S. 289 f.

    Streng geheim

    Einheit Deutschlands

    1. Der deutsche Botschafter sagte mir gestern, daß er mir zu diesem Thema [Einheit Deutschlands] eine streng vertrauliche Mitteilung machen wollte. Ich würde mich daran erinnern, daß ich ihm bei meiner Rückkehr aus Genf erzählt hätte, daß wir [d. h. Großbritannien] in dieser Frage vielleicht flexibler als die Amerikaner sein sollten. Wir könnten zu einer Position kommen, in der wir erklärten, daß wir, unter der Voraussetzung einer Wiedervereinigung Deutschlands auf der Grundlage freier Wahlen und der Handlungsfreiheit für eine gesamtdeutsche Regierung in inneren und äußeren Angelegenheiten, jeden einigermaßen vernünftigen Sicherheitsvertrag mit den Russen unterzeichnen sollten.

    2. Der Botschafter sagte mir, daß er diese Möglichkeit sehr vertraulich mit dem Kanzler erörtert habe. Dr. Adenauer wollte mich [Kirkpatrick] wissen lassen, daß er eine solche Haltung mißbillige. Der entscheidende Grund sei, daß Dr. Adenauer kein Vertrauen in das deutsche Volk habe. Er sei äußerst besorgt, daß sich eine künftige deutsche Regierung, wenn er von der politischen Bühne abgetreten sei, zu Lasten Deutschlands mit Rußland verständigen könnte. Folglich sei er der Meinung, daß die Integration Westdeutschlands in den Westen wichtiger als die Wiedervereinigung Deutschlands sei. Wir [d. h. die Briten] sollten wissen, daß er in der ihm noch verbleibenden Zeit alle Energien darauf verwenden werde, dieses Ziel zu erreichen, und er hoffe, daß wir alles in unserer Macht Stehende tun würden, um ihn bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

    3. In der Unterredung unterstrich der Botschafter nachdrücklich, daß der Kanzler Wert darauf lege, daß ich seine Meinung kennte. Aber es würde natürlich ganz katastrophale Folgen für seine politische Position haben, wenn seine Absichten, die er mir in solcher Offenheit dargestellt habe, jemals in Deutschland bekannt würden.

    I. Kirkpatrick

    http://www.digam.net/expo/stalin-note1952/dokverz.html

  6. Wolfgang Rund 5. Av. VAL. Duc 34500 Béziers/Herault
    Tel. 0033/467491576 eMail: wolfgangrund@yahoo.fr

    Das Grundgesetz gilt nicht für die BRD, deren Politiker und Parteien……. ich kann es beweisen. Und ich muss es schliesslich als Opfer von BRD-Staats- und Justizver- brechen wissen.

    Nulla poena sine lege d. i. Keine Strafe ohne gesetzliche
    Grundlage.
    Gilt bei mir nicht.
    Wurde wegen einem Verbrechen zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

    Das Verbrechen hatte ich nie begangen und es ist nie geschehen.

    Es gab weder ein Opfer noch einen Schaden – beim Staat.

    Es wurde von Staatsanwalt und und Richtern eines Land-gerichts selbst erfunden und frei konstruiert.

    Staatsanwalt und Richter machten sich u.a. des Dieb-stahls/Unterschlagung, Urkunden- und Aktenverfälschung,
    mehrfacher Rechtsbeugung, der willkürlichen Freiheits-beraubung, der Folter an mir selbst, an Frau und Kindern von 6 Jahren und 11 Monaten schuldig.

    Den Tätern sind die Verbrechen exakt und klar nachzu-weisen. Da man die aber nicht wegen ihren Verbrechen verfolgen möchte, werden mir/uns seit 1981 Grund- und Menschenrechte verweigert.

    Ja die BRD hat ein schreckliches Verbrechen an meiner Familie und mir begangen – wir sind aber nur ein Opfer von langen Reihen anderer Opfer.

    Was ich nicht verstehe ist, dass sich alle weigern über BRD- Polizei- und Justizverbrechen zu berichten….wo man doch gerade da der BRD und ihrer menschen- volks- und deutschfeindlichen Justiz, Verbrechen klasklar nachweisen könnte.

    Woran fehlt es also? Am Mut? Am Willen? Am Können?

    Seit 1981 kämpfe ich gegen ein BRD-Justizverbrechen welches den Tätern glasklar nachzuweisen ist………“alle weigern sich auf der Seite der Wahrheit zu stehen!

    ,,Wissen Sie nun für wen das Grundgesetz gilt“?

    Mit patriotischen Grüssen in die Heimat,
    Wolfgang Rund,
    mit Frau und zwei Kinder entrechtet, beraubt, gefoltert und nur mit dem was wir auf dem Leibe trugen, von Haus und Heimat vertrieben……………………
    wir haben nicht nur unser gesammtes Eigentum verloren, sondern uns werden auch seit 1981 Grund- und Menschenrechte verweigert.

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