Wem gilt das „Grundgesetz für die BRD“?
Man nennt diesen Fall „Überblendung“, wenn der ursprüngliche Inhalt eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt, beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes nachvollziehbar.
Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.
Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung bis zum 29.09.1990:
[Geltungsbereich des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Und das hier ist die heutige Fassung von Artikel 23:
[Europäische Union]
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Lassen Sie das mal auf sich wirken.
Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar. Schon direkt im Grundgesetz gibt es eine solche Referenzierung in Artikel 144:
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Und nun schauen wir nicht nur nach der „Überblendung“, sondern nach dem Inhalt. Was war die Bedeutung des Artikel 23 alte Fassung? Er legte den Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Denn wenn man keinen Geltungsbereich für ein Gesetz festlegt, für wen oder was gilt dieses dann? Es muss sich ja auf ein Gebiet oder eine Völkergruppe beziehen.
In der Präambel des Grundgesetzes heißt es seit dem Wegfall von Artikel 23 alte Fassung:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Zählt eine Präambel mit zum Gesetz? Ich denke nicht – aber für wen oder was gilt dann das Grundgesetz?
Aber selbst wenn die Präambel Gesetzesgültigkeit hätte, was hat es mit dem Satz „…hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ auf sich?
Wer ist denn das Deutsche Volk? Sind wir das, Sie und ich? Haben Sie uns das Grundgesetz gegeben? Ich war es jedenfalls nicht, also wer bitte war es dann, wer ist das „Deutsche Volk“? Und was hat das mit „Selbstbestimmung“ zu tun?
Besteht die Möglichkeit, dass die BRD laut ihrem heutigen Grundgesetz gar kein gültiges Staatsgebiet mehr besitzt und es deswegen weggelassen wurde?

Dazu müssen sie nur verstehen, daß das Grundgesetz keine Grundregel des Volkes ist, sondern eine Besatzungsregelung. Und selbstverständlich dürfen die Lakaien der Besatzer diese Regeln jederzeit nach Belieben ändern.
Gesetz ist das Geschreibsel nur für die Unterdrückten durch Waffengewalt – bzw. heute mehr durch Pisa-Dummheit und drogengestützte Willensschwäche – nicht aber durch Anerkennung des Volkes.
Deshalb sind die ständigen Veränderungen auch kein wirkliches Problem, sondern nur Anpassung der Fremdherrschaft.
mfg zdago
oho ist da jemand auf den trichter gekommen?
https://www.shopssl.de/epages/es106377.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/es106377_Infokrieg-Webshop/Products/070006
Das GG ist ein gedungener Werksvertrag d.h. das GG ist eine Wirtschafts und Verwaltungseinheit. Das man einen Gesetzesartikel, wie es beim Art.23 der Fall ist, nicht einfach durch einen ganz anderen Text überblenden darf ist natürlich richtig.
Art.146 GG Grundgesetz – Geltungsdauer lautet
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da wir immer noch das gleiche GG haben, ist eine Verfassung (von der immer die Rede ist, um das Volk an der Nase herum zu führen ) nie zustande gekommen. Eine Verfassung kann nur in einer Nationalversammlung beschlossen werden. Ich könnte darüber ein Buch schreiben, aber ich lasse mal einen Link hier, der die nötigen Informationen leicht verständlich darstellt. Eine private Gesellschaft ist immer gewinnorientiert ausgerichtet. Mit Staat hat nichts mehr zu tun. Es sind Menschenrechtsverletzungen besonderen Kalibers.
Übrigends sind die Gesetze für die Strafprozessordnung STPO , Zivilprozessordnung ZPO durch die Bundesregierung (!) aufgehoben worden – also NICHTIG . Das ist kein Scherz, lesen Sie nach (mit Links zu den Gesetzestexten der BRD)
da muß ich gleich wieder daran denken, daß ja angeblich das deutsche Reich noch immer fortbesteht und das Grundgesetz nur der Verwaltung der westlichen Besatzungszonen und dient…
http://img527.imageshack.us/img527/5709/loeschen9nq.jpg
@2 Schick, der Schinken. Habe ich noch irgends gesehen! Ist der neu?
@5 es gibt da nur einen kleinen Unterschied zwischen formaljuristischer Theorie und machpolitischer Praxis.
mfg zdago
Wenn es auch nicht hier hineingehört
Auf der Seite des Deutschen Bundestages Petitionsausschuss, kann man eine Petition gegen das hauptsächlich von Moslems praktizierte betäubungslose Schächten in Deutschland unterschreiben
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=register2
@ zdagoe
es gibt da nur einen kleinen Unterschied zwischen formaljuristischer Theorie und machpolitischer Praxis
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Wie wahr, Ländergrenzen wurden mit Blut gezogen und Gewalt ist ein wichtiger Bestandteil.
Die Rechtsprechung des BVG ist bezüglich des Deutschen Reiches eindeutig und noch nicht davon abgerückt. Demnach, so verstehe ich das Problem, könnte erst nach Instandsetzung des Reiches ein Verfassungsgebender Prozeß beginnen, oder aber jetzt, unter Ausschluß des Reiches, was nicht ginge, das Reich bestünde dann weiter. Oder sehe ich das falsch? Wenn jemand da etwas Licht ins Dunkel bringen könnte wäre ich dankbar.
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = GROSSE ILLUSION
BRD ist mit der Grundgesetzänderung eine BRD Finanz GmbH! Es gelten die SHAEF-Gesetze für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. alle Bürger, die sich als BRD GmbH Bürger definieren, sind faktisch fremdbestimmt.
Meines Wissens gilt diese faktische Fremdbestimmung des Deutschen Volkes bis Jahr 2033 – unter bewusster Verletzung des Völkerrechtes. Das Völkerrecht für Deutschland und sein Volk wurde verletzt, da nach 60 Jahren das Recht auf Selbstbestimmung, d.h. das Recht auf eine Verfassung seit wenigen Jahren schlicht ignoriert wurde und bewusst wird.
Somit ist jeder Bundesbürger de facto „vogelfrei“, ohne jegliche selbstbestimmte Rechte!
Ein Grundgesetz ist nicht identisch mit einer Verfassung. Der Begriff „Bundesverfassungsgericht“ ist eine bewusste Irreführung des Deutschen Volkes.
Bis zum Fall der Mauer, 1989, fand das so genannte Deutsche Wirtschaftswunder statt, um rein zweckbestimmt, im Zeitraum des Kalten Krieges die Westliche Überlegenheit gegenüber dem damaligen Ostblock zu demonstieren. Dieser Zweck ist nicht mehr gegeben, somit ist Deutschland dem wirtschaftlichen Niedergang preisgegeben.
Ab 1989 wurde vom damaligen Bundeskanzler Kohl auf Weisung von weltlichen Hintergrundmächten, von der der Normalmensch keine Ahnung hat, Deutschland preisgegeben für den systematischen geplanten wirtschaftlichen Niedergang. Helmut Kohl gab die politische und wirtschaftliche Kehrtwende der BRD bekannt, Deutschland müsse sich zum Billiglohnland entwickeln. In Zukunft ist davon auszugehen, daß Bundesdeutsche mit Glück vielleicht noch billige T-Shirts für China produzieren dürfen.
Die gesamte Politische Klasse in der BRD hat überhaupt keine Legitimität für ihre Bundesbürger! Dies weiß auch jeder Abgeordnete der BRD, in Bund,Länder und Kommunen. Um diesen simplen Tatbestand vor dem Deutschen Volk zu verwischen, ist die BRD GmbH gezwungen, eine Art Verwaltungsdiktatur gegen das Deutsche Volk, insbesondere den Deutschen Mittelstand, zu führen (beispielsweise ständige Gesetzesänderungen, etc.).
Es gilt die so genannte Kanzlerakte (nach meinen jahrelangen Recherchen ist von der Echtheit auszugehen). Jeder Bundeskanzler der BRD hat nur dem Schein nach die politische Richtlinienkompetenz, in Wahrheit muß jeder Bundeskanzler vor seiner Vereidigung nach Washington DC entsprechende Fremdbestimmungsklausel, sprich Kanzlerakte, unterzeichnen.
Es gilt auch heute der so genannte Reichsstatus für Deutschland, somit die Weimarer Verfassung in den Grenzen von 1937. (Es gibt sogar tatsächlich einen Deutschen Reichskanzler, kommissarisch, von den Amis legitimiert, Amtssitz in Berlin). Der Status Deutsches Reich liegt heute im Koma. Deutsches Reich = Koma, d.h. nicht tot, lebt.
Nach meinen langjährigen Recherchen ist die Bundesrepublik Deutschland definitiv pleite und erfüllt streng genommen den Tatbestand der Insolvenz-Verschleppung! BRD = tot, wird nur noch nicht von allen korrekt wahrgenommen!
Mit der lebenslangen Steuernummer, kürzlich jedem Bundesbürger der BRD zugestellt, ist die BRD-Finanz-GmbH und ihre Handlanger und schmarotzenden Nutzniesser nur noch an der maximalen Heraus-Pressung von Steuereinnahmen interessiert um die Illusion BRD länger aufrecht zu erhalten und Privilegien für sich auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern und an Fremdmächte abzuführen.
Der schockierende Hintergrund ist: Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte ursprünglich Deutschland und somit jeder Deutsche Mensch direkt vernichtet werden!
Diese Vernichtungsprozedur ist wörtlich zu nehmen und gilt auch heute – der entscheidende Kernpunkt: Der Deutsche soll aufgrund seiner enormen Arbeits- und Leistungsfähigkeit für eine fremde Macht zuvor noch materielle Geld- und Sachwerte hart erarbeiten – niemals darf der Deutsche hierüber selbst bestimmen.
Im Prinzip gilt die traurige Selbsterkenntnis für uns Deutsche: Für die Bundesrepublik Deutschland und seine Bundesbürger gilt ein perfider „Sonder-Rechtsstatus“ (quasi analog wie der von so genannten Terrorverdächtigen auf dem US-Stüztpunkt Guantanamo auf Kuba) vogelfrei, rechtsfreier Raum, total überwacht, kein Völkerrecht, keine Hoheitsrechte, keine echte Staatsangehörigkeit, keine Verfassung, kastriertes Grundgesetz aufgelöst in eine EU-Diktatur.
Ich fordere Selbstbestimmung für jeden Deutschen der Bundesrepublik Deutschland!
Mögen entsprechende Internet-Beiträge zunehmend mehr Deutschen die Augen öffnen, wie es in Wahrheit um uns Deutsche steht und wie Fremdmächte Zukunft für uns und unsere Kinder, Jugendliche und kommende Generationen systematisch und nachhaltig zerstören.
Ist es nicht bezeichnend, daß zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes überhaupt nicht mehr die Rede von Deutschland ist, sondern nur noch von EU-Kram?