Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? Richter und die Willkür
Sie glauben, das ist ein Einzelfall? Wer sich „solche Gerichtsverfahren“ als Zuschauer antut, wird schnell begreifen, dass richterliche sowie staatsanwaltliche Willkür keine Ausnahme, sondern eine Systematik darstellen.
Die junge Frau Karf hatte einen starken Partner an ihrer Seite: den angeblichen Staatsanwalt Herrn X. Herr X war leider nicht bereit, seine Person zu offenbaren und führte – indirekt – die Verhandlung vollständig anonym – die Richterin hatte seine Wünsche stets brav befolgt.
Während des gesamten Verfahrens waren die fragenden Blicke von Frau Karf immer dann in Richtung Staatsanwalt gerichtet, wenn sie offensichtlich unsicher über eine zu fällende Entscheidung oder Handlung war. Man hätte meinen können, Herr X war ihr Lehrmeister. Denn dieser gab leise und fast unsichtbare Antworten durch Kopfnicken oder -schütteln. Alles Zufall?
Doch nicht nur mit heimlicher Unterstützung kennt sich Herr X aus, auch lautstarke und einschüchternde Zurechtweisungen beherrscht er. Fiel ihm der Beklagte auch nur mit einer Silbe ins Wort, musste sich Letzterer teilweise massive Drohgebärden wie Ordnungsgelder oder Haftandrohungen anhören, die selbst diesen mutigen Kandidaten zum Schweigen brachten. Umgekehrt besaß Herr X selbstverständlich nicht den Anstand, den Beklagten an wichtigen Stellen ausreden zu lassen.
Beide, die „Richterin“ und der „Staatsanwalt“, blieben übrigens trotz Nachfrage und gestellten Anträgen seitens des Beklagten den Nachweis schuldig, für ihr jeweiliges Amt befähigt und ordentlich bestellt zu sein. Das wäre in etwa so, wie wenn Sie sich bei einer Polizeikontrolle weigern würden, Ihren Führerschein vorzulegen. Versuchen Sie das mal.
Als der Beklagte während der Vorverhandlung in seinen Ausführungen immer wieder unterbrochen wurde, versuchte er sich entsprechend durchzusetzen. Herr X beantragte daraufhin bei Frau Karf ein Ordnungsgeld von 200 €, dem auch stattgegeben wurde. Der Beklagte wurde also dafür bestraft, sich erklären und rechtfertigen zu wollen. Dieses Recht steht ihm grundsätzlich zu, allerdings nur in ordentlichen Gerichten.
Auch den Beistand des Beklagten hatte Herr X von Anfang an im Visier. Der Beistand argumentierte um Zulassung als Unterstützung für den Beklagten, woraufhin Herr X – ohne irgend eine rechtliche Befugnis dafür zu haben – drohte:
Sie nicht, dafür sorge ich!
Ein Musterbeispiel an Rechtsbeugung – täglich in unzähligen Theatern, auch Gerichtsgebäude genannt – in der BRD. Drohungen und Zwangsmaßnahmen, damit werden die Beklagten eingeschüchtert. Diese Vorfälle lassen nur einen Kommentar zu: Ohne Worte. Oder zumindest zwei: Willkür und Rechtsbeugung.
Sie glauben das nicht? Verständlich, zu unglaublich klingt dies in den Ohren von rechtschaffenen Menschen. Aber wie immer gilt, nichts glauben, sondern selbst prüfen.
Wie prüft man das? Die Theorie ist zwar wichtig und auch schon höchst spannend. Doch live im „Gericht“ ist es eine völlig andere Situation. Man muss das wirklich gesehen haben, mit eigenen Augen. Leider darf man Verfahren nicht für die öffentliche Aufführung filmen. Der Grund hierfür freilich ist jedem klar, der schon einmal im Publikum saß. Sie werden das sofort verstehen, wenn Sie einmal eine solche „Theateraufführung“ persönlich erlebt haben.
Wo gibt es Karten für diese Theaterstücke? Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an einen aufgeklärten Ansprechpartner in Ihrer Nähe, beispielsweise über das IPD-Forum oder den Rechtsnormen-Schutzverein. Es gibt zahlreiche Beistände, die an verschiedenen Gerichten dabei helfen, das Recht zu schützen.
Auch die Regierungen der Bundesländer und der BRD wissen um den Sachverhalt. Allerdings stellen diese ihn völlig anders dar, denn ihre willkürliche Macht ist dadurch potenziell gefährdet. Dass hier seitens der Beherrscher Angst aus den Fugen kriecht, zeigt der eigene Punkt „Auftreten von Mitgliedern des „Rechtsnormen-Schutzvereins“, der „Interims-Partei“ und ähnlicher Organisationen in Gerichtsverhandlungen“ auf der Agenda der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 20. November 2008 in Berlin.
Der Souverän, also wir das Volk, ist sehr wichtig im Gerichtssaal. Viele „Verfahren“ laufen nämlich im stillen Kämmerlein ab, wo dann die Willkür nach Belieben ausgeweitet wird. Eine gewisse Kontrolle ist daher durch die Anwesenheit von Publikum möglich – wenngleich sie nicht sonderlich viel Eindruck bei den Damen und Herren in den schwarzen Roben hinterlässt.
Es ist unsere Pflicht, uns anzuschauen, ob unsere Rechte geachtet werden, um entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Wenn Sie nicht wissen, welche Konsequenzen ich meine, dann schauen Sie sich schnellstmöglich ein solches „Theaterstück“ an.

Recht hat sich schon immer der Stärkere genommen. Auch wenn es Unrecht war. Früher war es die körperliche Kraft und heute die selbst verfasste gesetzliche Grundlage.
Willkür ist nun mal die Kür der mächtigen. Natürlich vergessen sie, dass wir hier in einer Welt von Aktion und Reaktion leben. Zu nächst mag es so erscheinen als wenn sie für ihre Gewalt die sie anderen antun nicht belangt werden, jedoch „werden sie auch ihr gesätes ernten“. Das ganze ist mit verantwortungslosen Eltern zu vergleichen. Es wir die Zeit kommen, da werden die Kinder keine Kinder mehr sein und dann bekommen sie ihre Rechnung.
Tragisch aber nichts Neues, oder wieso ist der Holocaust wohl Offenkundig? Paragraph 130
So etwas ist in keinem wirklichen Rechtsstaat möglich.
Aber in einer Deutschland-GmbH gilt halt die Willkür.
lg
Solche Erfahrungen durfte ich auch schon mehrmals persönlich machen. Da ich unter anderem auch Drogenkonsum und die tagtägliche Opferung/Blutopfer, von kleinen Kindern auf Altären und deren Schändungen durch amtierende Politkasper, Personen die sich Richter und Staatanwälte nennen, anprangere, habe ich mit diesen Hampelmännern auch regelmäßig zu tun. Mir wurde schon mehrmals eine Zwangspsychiatrierung angedroht. Erst gestern hatte ich wieder Besuch eines angeblichen Beamten der Kriminalpolizei, der mich persönlich zu einem Verhör in eine andere Stadt einladen wollte, ohne das ich eine schriftliche Einladung erhalten hätte.
20 Denn es wird ein Ende haben mit den Tyrannen und mit den Spöttern aus sein, und es werden vertilgt werden alle, die darauf aus sind, Unheil anzurichten, 21 welche die Leute schuldig sprechen vor Gericht und stellen dem nach, der sie zurechtweist im Tor, und beugen durch Lügen das Recht des Unschuldigen Jesaja 29 (LUT)
Es ist immer wieder traurig anzusehen, wie sehr manche Leute ihre Autorität ausnutzen.
Ich habs neulich in der Bahn beobachtet, wo Sicherheitspersonal(!) einen unschuldigen Passanten angerempelt hat und ihm mit Arrest gedroht hat, weil dieser sich verbal zu Wehr setzte.
Aber das ist alles nichts im Vergleich zu den Polizisten der Schurkenstaaten usw ;)
HaroldGraf,
oh welche Anmassung : Mit welchem Recht nehmen Sie
sich heraus, zu behaupten, dass in mir der Geist der
Welt ist und nicht der Geist Gottes ?
Sie spielen sich auf, als seien Sie Jesus höchst persönlich.
Alle Ihre Bibelzitate, mit denen Sie meinen, mich korrigieren, d.h. auf den RECHTEN Weg bringen, zu müssen, sind aus meiner Sicht auch auf Sie ein anwendbares Korrektiv ! ALLE !
Sie wissen doch sehr genau, was ich mit Urtexte meine.
Die Lutherbibel enthät übrigens nachweisbar diverse Übersetzungsfehler. Dennoch ist Luthers Leistung nicht
hoch genug einzuschätzen.
Es ist nicht meine Absicht, mich mit jemandem weiter
über „Wahrheiten“ zu streiten, der die Tatsachen der
Geschichte leugnet. Deshalb werde ich hiermit mein
letztes Wort an Sie richten und dann nicht mehr antworten.
Genau das entspricht Gottes ALLMACHT, dass er auch heute uns noch unverfälschte Bibeltexte erhalten hat,
die wir studieren können. Wo ist da ein Widerspruch ?
Gott segne Sie , alles Gute
lotma
Lotma
>oh welche Anmassung : Mit welchem Recht nehmen Sie
>sich heraus, zu behaupten, dass in mir der Geist der
>Welt ist und nicht der Geist Gottes ?
Aus dem ganz einfachen Grund, weil die Allversöhnung, die du predigst Gotteslästerung ist und nicht mit der Heiligen Schrift vereinbar. Wenn du ehrlich wärst, hättest du nicht die Seite gewechselt, um mir zu antworten. Damit, nimmst du neuen Lesern absichtlich den Überblick, um von deinen Irrtümern abzulenken. Jetzt spielst du die beleidigte Leberwurst, weil ich nicht auf deine Irrtümer hereingefallen bin, da zeigt sich gleich wieder, welcher wahrer Geist dahinter steckt.
Die Heiligen haben abgenommen, und gläubig sind wenige unter den Menschenkindern. 3 Einer redet mit dem andern Lug und Trug, sie heucheln und reden aus zwiespältigem Herzen. 4 Der HERR wolle ausrotten alle Heuchelei und die Zunge, die hoffärtig redet, Psalm 12 (LUT)
Ähnliche Erfahrungen kann ich auch bestätigen!
Fall: Klagte gegen 8 Wochen Fahrverbot wg. Verkehrsdelikt
Der Gerichtsaal voll mit Schülern.
Der Richer unterbrach ständig das Verfahren, um den Schülern etwas zu erzählen und warum man Leute wie mich (Zitat: Verkehrsrowdies) verurteilen muß. Staatswanwalt+Richter waren sich einig. Meine Aussagen wurden vom Richter immer als verwirrend dargestellt.
Die Fakten: Tatbestand übl. gerangel auf der A3. Der Zeuge war unglaubwürdig, las Zeitung+war Verwand mit dem Kläger. 20 Jahre, fahre ich beruflich bedingt 40.000 km im Jahr unfallfrei+habe 0 Punkte.
Vorschlag Richter: Es wird Zeit mich mal zu verurteilen, ich soll 8 Wochen Fahrverbot akzeptieren, ansonsten könne ich ja in Revision gehen, dann würde er mir aber 4 Monat Fahrverbot geben und ein Bußgeld in Höhe von mindest. 3.000 Euro.
Zwei Rentner im Saal, bescheinigten mir danach, dass das Urteil (=Abweisen der Klage) vorher schon fest stand.
Alos reine Schau!
Wer Hartz IV bekommt kennt die Wege zum Gericht. Oftmals enden diese Wege nicht und die Urteile werden sehr wohl zu Gunsten der Ämter gefällt, auch wenn eine offensichtliche Ungleichbehandlung vorliegt.