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Gleich, gleichgestellter, Größenwahn – Das emanzipatorische Zerstörungswerk

Wie wir alle wissen, wurden Frauen seit Anbeginn der Zeitrechnung in jeder nur erdenklichen Hinsicht benachteiligt, unterdrückt, ausgebeutet, als billige Erziehungsapparate für Kinder und als Dekoration an der Seite der Männer missbraucht.

Dank „Gender Mainstreaming“ ist aber längst Schluss damit. Inzwischen haben die Emanzen begonnen, die Herrschaft über die Menschheit zu übernehmen, während die Männer hilflos dabei zusehen. Dabei verkennen diese weiblichen Diktatoren jedoch, dass ehrliche Achtung nicht mittels Gewalt oder Gesetzen erreicht werden kann.

Frauen werden in jeder Hinsicht benachteiligt und das muss ein für allemal ein Ende haben. So lautet das angebliche Problem und die zugehörige Lösung. Vielleicht war das jetzt etwas überspitzt dargestellt, aber im Kern ist es genau das, was uns heute ständig eingetrichtet wird. Aus einem Mythos wurde ein Dogma und über Dogmen muss nicht mehr diskutiert, sondern nur noch die notwendigen Handlungsmaßnahmen abgeleitet werden. Diese Methodik ist uns bereits bestens von der Klima-Lüge her bekannt.

Dieser organisierte Minderwertigkeitskomplex hatte seinen Beginn bereits vor einigen Jahrzehnten und es stellt sich die Frage, woraus diese Bewegung ursprünglich entstammt. Heute führen knallharte Gleichstellungsbeauftragte das Zepter und zeigen den uneinsichtigen Männern, wo es langgeht. Was aber steckt eigentlich genau hinter dieser beamteten Zwangsgleichmacherei?

Nach einer völlig naiv geplanten Telefonanfrage bei einer der landesweiten Vernetzungsstellen der Gleichmacherinnen, machte sich binnen weniger Minuten große Ernüchterung breit, da die Dame nicht bereit war, auch nur eine Frage zum Thema Gleichstellung zu beantworten. Offenbar wirkt ein anfragender Mann automatisch höchst verdächtig und jede Herausgabe der fraueninternen Geheiminformationen wird daher strikt abgeleht. Stattdessen verwies sie lediglich auf die Lektüre des Landesgleichstellungsgesetzes bzw. der kommunalen Gesetzgebung.

Dank des anschließenden und wieder etwas mutmachenden Gespräches in der Männerselbsthilfegruppe, konnte der zweite Anlauf gewagt werden. Diesesmal klappte es, indem die schriftliche Anfrage an die Stelle einer zufällig ausgewählten kommunalen Verwaltung gerichtet und bei der Formulierung eine äußerst devote und verweichlichte Position eingenommen wurde – genau so, wie es die neuen Möchtegern-Machthaber über die Krone der Schöpfung am liebsten haben.

Es dauerte keine halbe Stunde, da kam auch bereits die Antwort auf die gestellten Fragen von der ausschließlich als „Gleichstellungsbeauftragte“ angestellten und offensichtlich wenig ausgelasteten Behördenmitarbeiterin:

Bis auf welche Ebene gibt es Gleichstellungsbeauftragte, beispielsweise in den Landesregierungen, Kreisverwaltungen, Bürgermeisterämtern, Schulen, Universitäten, Unternehmen usw.?

Es wird unterschieden zwischen

  • a) kommunaler (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden) und
  • b) behördlicher Gleichstellungsbeauftragten (Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, AA, Schulen, Unis, Polizei).

Die gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und ihre Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse sind länderspezifisch geregelt. Aber auch Bundesbehörden, wie z. B. die AA mit ihren Beauftragten für Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt betreiben Gleichstellung, Bundeswehr, Polizei.

Gibt es gesetzliche Verpflichtungen, dass auch Unternehmen eine Gleichstellungsbeauftragte benötigen?

Frauenbeauftragte in Unternehmen sind eine freiwillige Leistung letzterer.

Besteht ein Unterschied zwischen Gleichstellungsbeauftragter und Frauenbeauftragter oder ist dies dasselbe?

Die Aufgaben sind weitgehend gleich. Die Entscheidung für eine bestimmte Bezeichnung ist meist politisch begründet.

Wieviele Gleichstellungsbeauftragte gibt es ungefähr in Rheinland-Pfalz bzw. bundesweit insgesamt auf allen Ebenen?

Bitte ermitteln Sie die genaue Zahl der Gleichstellungsbeauftragten über das Internet, Google oder www.masgff.rlp.de

Eine zentrale Statistik dafür habe ich zwar nicht gefunden, aber alleine die Zahl der durch das Landesgleichstellungsgesetz LGG in Rheinland-Pfalz bestellten Gleichstellungsbeauftragten betrug 2007 bereits 408 Mitarbeiterinnen. Hochgerechnet auf alle Bundesländer plus sämtliche Gemeinden ergibt sich hier wohl eine fünfstellige Anzahl an Frauen, die fast nichts anderes tun, als Frauenlobbyismus zu betreiben. Aber sind das denn überhaupt alles nur Frauen? Es geht doch offiziell um „Gleichstellung“ und nicht um „Bevorzugung von Frauen“.

Wie ist dabei die Verteilung männlich zu weiblich oder sind Gleichstellungsbeauftragte immer weiblich?

In Rheinland-Pfalz sind die Stellen mit Frauen zu besetzen. In manchen Bundesländern können die Aufgaben auch von einem Mann wahrgenommen werden. Mir ist allerdings kein Gleichstellungsbeauftragter bekannt.

Soviel dazu. „Gleich“ ist eben nicht immer gleich „gleich“.

Wie wird eine Gleichstellungsbeauftragte ausgewählt bzw. ernannt?

Die Stellen für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden ausgeschrieben. Den behördlichen Gleichstellungsbeauftragten werden die Aufgaben mit ihrer Zustimmung übertragen.

Welche fachlichen und sozialen Voraussetzungen benötigt eine Gleichstellungsbeauftragte? Wer kommt dafür in Frage und welche Qualifikationen sind erwünscht?

Eine Ausbildung zur Gleichstellungsbeauftragten gibt es nicht. Aber von der Stelleninhaberin wird ein hohes Maß an Identifikation mit ihrem Amt verlangt.

Die Frauen der 68-er, der Frauenbewegung der 70-er und 80-er Jahre sind besonders geeignet dafür. Sie gelten als „Treiberinnen“ der Gleichstellung.

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Jura, Psychologie, Sozialwissenschaften, Sozialarbeit) sollte wegen des Anspruches an die Stelle vorliegen. Es muss u.a. auch wissenschaftlich gearbeitet werden.

Was sind die wesentlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten? Welche Kompetenzen, z.B. Maßnahmen, Durchsetzungszwang, Maßregelungen usw., stehen zur Umsetzung und Durchsetzung der Aufgaben zur Verfügung?

Ausgangspunkt ist die EU-Richtlinie, die Mitgliedstaaten zur Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet. Die Aufgaben der Stelleninhaberin und die rechtlichen Grundlagen des Amtes sind durch die Landkreisordnung in § 2 (9) in der Fassung von 1994 geregelt:

§ 2 Aufgaben der Landkreise:

(9) Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Errichtung von Gleichstellungsstellen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Die Gleichstellungsstellen der Landkreise sind hauptamtlich zu besetzen.

Verwaltungsvorschriften zu § 2 Landkreisordnung:

5.1.2 Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle des Landkreises gehören insbesondere:

  • Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
  • Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die Angelegenheiten des Landkreises betreffen, […]
  • in Ergänzung der Aufgaben der in den kreisangehörigen Gemeinden für die Gleichstellung zuständigen Stellen: Zusammenarbeit mit Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen, […]
  • Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen des Landkreises,
  • Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- und Frauenberichts über die Situation von Frauen und den Stand der Gleichstellung im Landkreis,

5.1.4 Die Gleichstellungsstelle ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen der Kreisverwaltung rechtzeitig und im gebotenen Umfang zu beteiligen. Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; Entwürfe von frauenrelevanten Planungen sind ihr zuzuleiten

5.1.5 und mit ihr zu erörtern. Die anderen Stellen der Kreisverwaltung gewähren ihr Einsicht in die Akten, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und gesetzliche Bestimmungen (z.B. über die Einsicht in Personalakten) und Belange des Datenschutzes nicht entgegenstehen.

5.1.6 Der Landrat soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unter Mitteilung der Tagesordnung zu den Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse einladen. Vorlagen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsstelle berühren, sind ihr rechtzeitig zuzuleiten.

Der Landrat soll der Leiterin der Gleichstellungsstelle Gelegenheit geben, sich in den Sitzungen zu frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern. Er soll ihre Teilnahme auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse ermöglichen, wenn frauenrelevante Angelegenheiten behandelt werden. Die Leiterin der Gleichstellungsstelle erhält eine Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche zu fertigen ist oder gefertigt wird.

Das klingt sehr ähnlich wie die Möglichkeiten eines Betriebsrats oder gar einer Art Frauen-Stasi, was hier den Gleichstellungskontrolleusen alles ermöglicht wird.

Da die kontaktierte Gleichstellungsbeauftragte den devoten Köder gefressen hatte, konnte ich noch etwas nachhaken. Die unverschämte Aussage meinerseits, dass doch Frauen in der Realität gar nicht so sehr benachteiligt würden, verleitete die – vermutlich selbst 68erin – zu folgender Antwort:

Der demografische Wandel ist durch die Benachteiligung von Frauen entstanden. Ich kenne keinen einzigen Mann, der durch eine Scheidung ruiniert wurde, insbesondere nach der Novellierung des Unterhaltsrechtes (nach 2 Jahren hat er die Alte mitsamt Kids von der Backe). Hat er doch den besser bezahlten Beruf, ist keiner Lohndiskriminierung ausgesetzt.

Frauen in Führungspositionen verdienen 25% weniger als ihre männlichen Kollegen für die dieselben Leistungen. Öffentliche Gremien sind in Deutschland überwiegend rein männlich besetzt. Bis vor zwei, drei Jahren war es kaum möglich, Beruf und Familie zu vereinbaren, weil die Rahmenbedingungen so schlecht waren.

Auf die Frage, ob sich auch Männer an sie wenden würden, sagte sie:

Natürlich wenden sich auch Männer an uns, dann handelt es sich eher um andere Probleme als die der Benachteiligung. Aus der Einzelfallberatung möchte ich nicht berichten, so viel Zeit habe ich gar nicht. Verfolgen Sie mal besser die Diskussionen um Vereinbarkeitsfragen, Frauenquote etc.

Nun, scheinbar besteht die Motivation, Gleichstellungsbeauftragte zu werden, darin, seinen erlebten Männerfrust aufzuarbeiten oder über diese Position einen persönlichen Rachefeldzug gegen das ehemals stärkere Geschlecht zu führen. Wahrscheinlich ist das sogar Einstellungskriterium für eine Gleichstellungsbeauftragte.

Wäre da nicht die Bezeichnung „Männern präventiv vor den Bug schießen“, „Rache an Männern für deren Machoverhalten ausüben“ oder „Eroberung der Herrschaft über die Geschlechter“ die ehrlicheren Begriffe für die Gleichstellungsbeauftragten? Eine Verallgemeinerung liegt mir zwar fern, aber welche Motivation sollte eine Gleichstellungsbeauftragte denn ansonsten haben?

Welche bodenständige, familienliebende Frau hätte es nötig, sich wegen ihres Geschlechtes so künstlich über eine angebliche Benachteiligung aufzuregen und sich auf solch eine Position zu setzen, während sie gleichzeitig einen weiten Bogen um jede sinnvolle oder körperliche Arbeit macht? Gleichstellungsbeauftragte leisten der Allgemeinheit jedenfalls keinen wertschöpfenden, sondern lediglich einen gesellschaftsspaltenden Dienst – auf unser aller Kosten. Und offenbar lassen sich viele Frauen gerne dafür als willfähriges Instrument gewinnen.

Dieser kurze Ausflug in das Reich der „Emanzen und die Weltherrschaft aller Frauen über die Männer“ war wirklich mehr als eindrücklich und selbstredend. Glücklicherweise wird es den Kommunen und Ländern bald aus reiner Finanznot nicht mehr möglich sein, diesen Irrsinn weiter zu unterstützen. Seien wir gespannt, was die Berufsemanzen dann mit ihrer vielen freien Zeit anstellen werden – vielleicht einen Macho als Ernährer suchen?

Glücklich kann sich der Mann schätzen, der eine bodenständige, ehrliche, fürsorgliche und kinderliebende Partnerin hat, die sich nicht allein schon durch ihr Geschlecht automatisch benachteiligt fühlt und nur noch auf Karriere aus ist. Alle Männer, die eine solche Frau gleichberechtigt neben sich stehen haben, sollten sich dieses sehr selten gewordenen Schatzes erfreuen und ihn hegen und pflegen.

14 Replies to “Gleich, gleichgestellter, Größenwahn – Das emanzipatorische Zerstörungswerk”

  1. #8 taiga. Tja, das was Du da hoffierst, ist der Genderismus. Was Du beschreibst, bei welchem Volk oder Stamm ist das denn wirklich so? Vielleicht ist einiges schon zb. in Schweden Realität. Die haben auch mit die größten Probleme auf der Welt, dort ist die Neue Weltordnung schon verdächtig weit „gediehen!“Warum sind denn alle Kulturen kaputt gegangen, bei denen die Herrschenden versucht haben diese naturgegebenen Geschlechterrollen zu beseitigen?
    Warum bist Du denn nicht einfach gerne eine Frau mit den traditionellen, hergebrachten Privilegien, die die meisten Frauen gerne genießen, sich aber inzwischen scheuen sie offen auszusprechen. Warum sich nicht auf die geschlechtsspezifischen, natürlichen Unterschiede besinnen und wirklich das machen was als Frau oder Mann das Natürlichste ist, seine Geschlechterrolle erkennen. Der Mann für das Grobe, die Frau an seiner Seite für die Feinheiten.
    Wie sieht es mit extrem schwerer körperlicher Arbeit aus in der Dunkelheit, bei Nässe,Kälte,Dreck in Kombination?
    Durch die biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau einerseits und der geschlechtsspezifischen Denkweise andererseits sollten wir nichts ändern. Es lebe der Unterschied.

  2. Hallo,

    dass eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden soll ist ein Ziel, das sich auch aus unserem Grundgesetz ableitet.

    Wenn es Gleichstellung bereits gäbe, würde man an die Installation von solchen Beauftragten doch gar nicht denken oder?

    Gewöhnungsbedürftig ist vielleicht der bürokratische Ansatz, doch welche Alternativen gäbe es denn?

    Offizielle Ansprechpartner, Schlichtungsstellen, Ombudsmänner gibt es in den unterschiedlichsten Themen. Ich denke konstruktiv wäre es, so schnell wie möglich die Gleichstellung zu leben, dann könnten wir auf Gleichstellungsbeauftragten und weitere Gesetze verzichten.

    Liebe Grüße Rainer

  3. Hallo Rainer.

    Es geht nicht um die Gleichberechtigung, wie sie im Grundgesetzt steht, sondern um die Gleichschaltung der Geschlechter. Aus Vater und Mutter wird: Elter. Nicht Eltern nein Du bist ein Elter. Diese gleichschaltung ist Menschenveracxhten und verstößt gegen das Menschenrecht. Den die „Gleichschaltung“ hatten wir schon 2 mal: Im Nazi Deutschland und im Stasi Deutschland.

    Das was den Menschen ausmacht ist die vielfalt und das eben NICHT alle gleich sind. Wollen wir wieder den Faschismus (Gendermainstream)? Ich denke mal nein. Den ich bin ein Vater und KEIN Elter. Das was die NWO (Neue Welt Ordnung) da macht ist die schafung eines Faschistischen Nazi Polizeistaat auf kosten unserer Freiheit und vielfalt. Alles wofür der Mensch gekämpft hat wird nun durch die NWO Faschisten überbord geworfen und uns Müll aufdiktiert.

    Es fehlt nur noch, daß das Klonen von Menschen erlaubt wird, ich denke das dauert nicht mehr lange und es wird kommen.

    Das Mann und Frau nicht gleichbehandelt wird, liegt nicht am Bürger, sondern an der Wirtschaft. Die Politik (was die Wirtschaft ist = Lobbyismus) tut den rest dazu. Deswegen sind die UNO Gesetze fürn A**** und überhaupt überflüssig.

    Für alle, die mit Gendermainstream (Genderismus) nichts anfangen können:

    http://www.youtube.com/my_playlists?p=34E6D725FEE4484F (NWO – Geschlechter Gleichschaltung)

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