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Volksentscheid zum Rauchverbot: Sind Sie dafür oder dafür?

Um wirklich Essentielles geht es zwar nicht, aber immerhin gibt es sie in Bayern: Direkte Abstimmungen durch die Bürger.

Plebiszite sind ansonsten nicht gerade das, was sich die Regierung der BRD antun möchte. Zu groß die Gefahr, dass sich das Volk mehr Rechte holt und zuviel Einfluss nimmt, als ihm von herrschender Seite aus zugestanden werden soll.

Daher lässt der aktuelle Volksentscheid auch keine Gegner zu, sondern erlaubt lediglich Zustimmung oder Verschärfung zum „Nichtraucherschutz“. Zeitgemäße Demokratie eben.

Um was geht es am 4. Juli 2010 beim Volksentscheid in Bayern? Der Merkur-Online dazu am 22.06.2010. Bislang gilt:

  • Rauchen ist in Gaststätten mit mehreren Räumen verboten – die Wirte dürfen aber einen abgeschlossenen Nebenraum als Raucherbereich ausweisen. Gleiches gilt für Diskos und Tanzlokale.
  • Bei Ein-Raum-Gaststätten mit höchstens 75 Quadratmetern gilt: Werden hauptsächlich Getränke ausgeschänkt, kann der Wirt das Rauchen erlauben, muss das aber gut kennzeichnen. Kinder und Jugendliche müssen dann draußen bleiben. […]
  • In Bier- und Festzelten ist das Rauchen erlaubt.
  • In Kinos, Museen, Bibliotheken, in Vereinsheimen und anderen öffentlich zugänglichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen verboten. Es darf aber abgetrennte Raucherzimmer geben.

Wer damit einverstanden ist, kreuzt am 4. Juli „Nein“ an.

Die Verschärfung fordert folgendes:

  • In Gaststätten ist das Rauchen ausnahmslos verboten, auch in Clubs und geschlossenen Gesellschaften, auch in Diskos und Tanzlokalen.
  • In Bier- und Festzelten ist das Rauchen verboten.
  • In Kinos, Museen, Bibliotheken, in Vereinsheimen und anderen öffentlich zugänglichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen verboten. Raucherzimmer sind nicht erlaubt.

Wer diese Verschärfung will, kreuzt am 4. Juli „Ja“ an.

Und was tun die Raucher? Sie haben schon lange keine Wahl mehr, selbst wenn sie zur Wahl gehen. Die Volksvertreter haben sich bereits seit 2008 liebevoll um deren Gesundheit gekümmert und sie in ihre Schranken verwiesen, selbstverständlich nur aus purer Nächstenliebe.

Der besondere Witz an der Sache ist, dass dieses „Nichtraucherschutzgesetz“ bei seiner Einführung am 1. Januar 2008 bereits die durch den Volksentscheid geforderte Verschärfung enthielt, lediglich das Gaststätten-Komplettrauchverbot ist neu.

Nachdem die CSU in Folge ihrer großen Stimmverluste von gut 17 Prozent bei der Landtagswahl am 28.09.2008 einen Legitimationsschock erlitten hatte, wollte sich die Bayerische Staatsregierung wohl mit dem Souverän wieder aussöhnen und lockerte das rigorose Rauchverbot etwas. Um nun doch wieder zur ursprünglichen, sogar noch etwas verschärften Regelung zurückzukehren, folgt jetzt der Pseudo-Volksentscheid.

An dieser Abstimmung erkennen wir das typische Vorgehen: Bereits erreichte Entmündigungen der Bürger werden nicht mehr neu zur Disposition gestellt. Der Wähler hat lediglich die Wahl, freiwillig erneut der aktuellen Unterdrückung zuzustimmen oder aber sich für eine Verschärfung auszusprechen. Alles ganz freiwillig und demokratisch.

Würde man dagegen tatsächlich eine dritte Variante anbieten, bestünde die Gefahr, dass sich die Bevölkerung ihre entzogenen Rechte zurückerobert. Zwar herrscht aktuell sicherlich noch die dominantere Rolle der Gutmenschen vor, aber wer weiß, was der Regierung blühen würde, wenn unter wieder verschärfter Krisenstimmung solche Abstimmungen wie in der Schweiz zum Minarettverbot möglich wären. Dieses Risiko will die Regierung garantiert nicht eingehen.

Wie volksfern und realitätsfremd die Politik heute agiert, zeigt nicht nur der Zickzackkurs in Bayern, sondern auch die Selbstverwirklichungs-Allüren zur politischen Denkmalsetzung im saarländischen Landtag. Dort hat die sogenannte Jamaika-Regierung aus CDU, FDP und Grünen nun einen Denkzettel von höcherer Ebene, vom saarländischen Verfassungsgerichtshof erhalten.

Während der Koalitionsverhandlungen im Oktober 2009 hatten sich die Grünen nur unter der Voraussetzung zu einer Zusammenarbeit bereit gezeigt, dass unter anderem „ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen, Gaststätten, Vereinsheimen, Diskotheken und Spielcasinos“ eingeführt würde.

Hieran sehen wir, mit welcher Machtgeilheit wir es bei unseren „Volksvertretern“ in großen Teilen zu tun haben. Um jeden Preis wollen diese in die ersehnte Regierungsposition gelangen, sodass dabei auch mal eben eine 180-Grad-Kehrtwende und das breite Brechen von Versprechen vollzogen werden. Die Welt berichtete am 23.06.2010 von diesem Fall:

CDU und vor allem die Liberalen, die den Saarländern kurz zuvor im Wahlkampf genau das Gegenteil versprochen hatten, waren zwar wenig begeistert, gaben aber nach. […] Gastwirten, die im Vertrauen auf das seit 2007 geltende bisherige Nichtrauchergesetz ihre Kneipe umgebaut und Raucherbereiche geschaffen hatten, wurde eine Schonfrist bis 1. Dezember 2011 eingeräumt.

Na wenn das lediglich der Preis ist, von „wenig Begeisterung“ zu sprechen, um offiziell seine Wahlversprechen brechen zu können, dann ist das ein Schnäppchen für die Verantwortlichen. Wir haben es hier mit arglistiger und bewusster Täuschung, ja eigentlich sogar mit Betrug seitens der Parteien und der Regierung zu tun. Den Wählern wurde exakt das Gegenteil versprochen und einige Wähler gaben sicherlich nur unter genau diesen Voraussetzungen ihre Stimme entsprechend der jeweiligen Partei.

Und die Konsequenzen? Der Verfassungsgerichtshof hat dieser verlogenen Bande zwar die rote Karte gezeigt, aber was passiert effektiv? Die Richter wollen sich bis 2011 Zeit nehmen und bis dahin zu einer Entscheidung gelangen. Ob dann die Gastwirte ihre bisherigen Investitionen womöglich abschreiben können, ist noch gänzlich offen. Willkür eben.

Übrigens, es geht nicht um das Rechtfertigen von Rauchern oder dem Befürworten des Rauchens an sich, sondern um das völlig willkürliche Vorgehen der politisch Verantwortlichen, welches sich nicht im Geringsten an den wahren Bedürfnissen der Bürger orientiert. Es gibt beliebig viele weitere Themenbereiche, in denen es nicht anders läuft.

Die Welt berichtete in ihrem Artikel auch über den Volksentscheid in Bayern am 04.07.2010 und spricht davon, dass sich dort „umgekehrte Vorzeichen“ wie an der Saar andeuten. Die Anti-Raucher-Propaganda scheint offenbar sehr erfolgreich zu sein.

Doch die Begründung der selbsternannten Anti-Raucher-Polizei mutet so lächerlich an, wie es die gesamte Vorgehensweise demonstriert. Die Welt:

Das Bündnis für den Nichtraucherschutz wirbt mit dem Motto „Kinder würden rauchfreie Festzelte wählen“ für ein Rauchverbot in Bierzelten. In Bayern würden jährlich rund 20.000 Festzelte aufgestellt, so das Bündnis. Die Rauchgegner argumentieren, Kinder und Jugendliche bekämen in Festzelten falsche Verhaltensweisen vorgelebt. „Sie lernen in den Festzelten, dass das Rauchen dazugehört zum Leberkäs und zum Bier.“

Was Kinder überhaupt in Festzelten zu suchen haben, das sollten wir uns fragen. Interessanterweise scheinen diese heuchlerischen Anti-Raucher mit dem Massenkonsum von Alkohol – und das auch noch vor Kindern – überhaupt keine Probleme zu haben. Typisch verlogene Doppelmoral eben.

Bleibt zum Schluss noch die Frage, wo die bayerischen Leser denn nun am 4. Juli ihr Kreuzchen machen sollen? Diese Frage kann nicht ernstgemeint sein, da es sich bei diesem Volksentscheid nicht wirklich um eine Wahl, sondern lediglich um eine Legitimation für das weitere willkürliche Vorgehen der Regierung handelt. Machen Sie am besten ein großes Kreuz über den ganzen Wahlzettel.

41 Replies to “Volksentscheid zum Rauchverbot: Sind Sie dafür oder dafür?”

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