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Die Bundeswehr im Inneneinsatz – Kriegsrecht in Deutschland?

Na bravo: Fast wie aus dem Nichts erscheint einen Tag nach der Androhung von Martial Law – dem Kriegsrecht – in den USA, bei uns eine bevorstehende mögliche Einigung in der Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Dafür möchte Paranoia-Minister Schäuble eine Grundgesetz-Änderung durchsetzen. Ich meine, das Grundgesetz, was ist das schon, ist doch nur Papier. Wie im Finanzsystem, Geld ist ja auch nur Papier. Und jetzt inflationieren womöglich unsere Grundrechte genauso schnell wie unser Geld?

Unsere Regierung scheint es nicht im geringsten zu interessieren, dass ihr Vorhaben bereits vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde:

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz gekippt hatte, führten Union und SPD heftige Debatten um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Grundgesetzänderung zur Neudefinition des Kriegsfalles anstrebt, um die Bundeswehr grundsätzlich im Terrorfall im Inneren einsetzen zu können, besteht die SPD auf einer eingeschränkteren Lösung: Die Bundeswehr darf Amtshilfe auch mit militärischen Mitteln leisten.

Da wird einfach ein bisschen geändert und angepasst und dann kommt der nächste Versuch. Schließlich will man das Ziel unbedingt erreichen. Denn was wollen unsere Politiker demnächst tun, wenn wir – das Volk – wegen der katastrophalen Folgen der Finanzkrise auf die Barrikaden gehen und unsere Rechte einfordern werden?

Daher muss man den Kriegsfall neu definieren. Denn Krieg muss nicht unbedingt nach außen, sondern kann auch nach innen geführt werden.

Die Amerikaner sind auch hier wieder Vorreiter. Denn die US-Regierung hatte bereits angekündigt, bei Ablehnung des „Rettungspaktes“ das Kriegsrecht auszurufen. Dem dürfen unsere Nullen in Berlin natürlich in nichts nachstehen. Man muss sich ja vor dem dummen Pöbel schützen können.

Was sie bisher übrigens grob unterschlagen haben, ist die Definition von „Terrorismus“ festzulegen. Denn was nützt die Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes, welches den Einsatz von Abfangjägern gegen ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug legitimieren würde, wenn man nicht weiß, wer wann und wie als Terrorist eingestuft wird?

Meine Güte, was soll denn diese Haarspalterei. Jeder ist potenzieller Terrorist. In Wikipedia steht zu Terrorismus:

Unter Terrorismus (von lateinisch terror: „Furcht, Schrecken“) sind Gewalt und Gewaltaktionen (wie z. B.:  Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) gegen eine politische Ordnung zu verstehen, um einen politischen Wandel herbeizuführen.

Na also. Jeder, der Gewalt oder Gewaltaktionen für einen politischen Wandel anstrebt, ist Terrorist. Damit also auch die meisten Autoren solcher Blogs hier, die meisten Leser wie Sie – halt, nicht gleich wegklicken, Sie sind eh schon registriert – und jeder, der zu schnell fährt und sich gegen den Strafzettel wehrt.

Es sind wahrlich spannende Zeiten, in denen wir leben. Täglich erhöht sich an einer anderen Stelle die Geschwindigkeit. Bleiben Sie am Ball!

15 Replies to “Die Bundeswehr im Inneneinsatz – Kriegsrecht in Deutschland?”

  1. @total.kajus: es würden im Extremfall Blauhelme vor Deiner Tür stehen, die nicht selbständig denken können und nur stumpf Befehle ausführen. Wenn eine SEK-Truppe ein Haus stürmt, fragen die die Betroffenen auch nicht, ob sie auch schön lieb waren. Beschlossen wurde woanders, ob’s stimmt oder nicht, ist denen egal, die sind zum ausführen da.

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