Was weiß mein Abgeordneter über den EU-Vertrag?
Spannend ist das insofern, weil Herr Göbel angibt, den EU-Vertrag vor der Abstimmung am 24.04.2008 tatsächlich gelesen zu haben. Der Vertrag ist jedoch lediglich eine Zusatzschrift zur EU-Verfassung, die im Jahr 2005 an den Referenden in Frankreich und Holland gescheitert ist. Diese Zusatzschrift ist eine Art Anleitung, wie die EU-Verfassung wortweise abgeändert werden muss, um dann daraus den lesbaren EU-Vertrag zu erhalten. Interessanter Weise gab es jedoch vor der Abstimmung im Bundestag gar keine solche konsolidierte Fassung des Vertrags.
Was also hat Herr Göbel gelesen oder anders ausgedrückt, könnte es vielleicht unter Umständen möglich sein, dass seine Antwort auf meine Fragen nicht ganz der Wahrheit entspricht?
Sehr aufschlussreich ist der Vortrag von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider von März 2007. Professor Schachtschneider vertritt die Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag von Dr. Peter Gauweiler, MdB der CSU.
Nur gleichrangig und nicht vorrangig
Nach der Erklärung 17 bekommt EU-Recht Vorrang. Im Falle einer Todesstrafe per EU-Richtlinie wäre Artikel 102 wertlos.
Erklärung 17 bewirkt genau diese Aushöhlung. Allein schon aus diesem Grund, und auch aus anderen, hätten die Abgeordneten niemals zustimmen dürfen. Wenn nun ein Abgeordneter erzählt, er hätte den Vertrag gelesen, dann hat er damit Vorsatz eingestanden. Leider haben wir hier eine Strafbarkeitslücke: Hochverrat setzt Gewalt oder Drohung mit Gewalt voraus, ein Straftatbestand Verfassungsbruch fehlt in unserem StGB.
Da hat er wohl Artikel 52 Absatz 7 übersehen, der auf die Erläuterungen verweist. Und die besagen, daß die Negativdefinitionen ebenfalls Teil der Charta sind.
Nach Artikel 4 Ziffer 3 kann jeder Staat mit einer Frist von 3 Monaten wieder aus diesem Protokoll austreten.
Die EMRK selbst wird durch dieses Protokoll nicht geändert.
Gut möglich, daß dieser Abgeordnete die Fallstricke wirklich übersehen hat. Denn die sind wirklich geschickt gemacht, was zeigt, mit welcher kriminellen Energie hier gearbeitet wurde.
Mehr Informationen hier: http://www.abgeordnetenwatch.de/eu_vertrag_von_lissabon-636-145-all.html
(Kommentar #156)