Nichts mehr zu lachen: Verbot von Blondinenwitzen wegen Terrorgesetz?
Demnächst hat es sich weitestgehend ausgelacht in der Alpenrepublik, denn das sogenannte „Terrorismuspräventionsgesetz“ wurde am 20.04.2010 beschlossen. Wie inzwischen gewohnt wurden im Gesetz Begrifflichkeiten verwendet, welche einen so breiten Anwendungsbereich garantieren, dass garantiert kein verbaler Attentäter mehr entwischen kann.
Offiziell geht es um das – auch in Österreich völlig unrelevante – Thema der Bedrohung durch angeblichen islamistischen Terror. Das neue Gesetz stellt daher die Teilnahme an „Terrorcamps“ unter Strafe. Ein wirklich sehr dringlicher und wichtiger gesetzlicher Vorstoß, wo Österreich ja inzwischen bekanntermaßen zur europäischen Terrorhochburg mutiert ist. Zumindest sollte man das wohl meinen.
Die Presse veröffentlichte am 20.04.2010 zum Terrorgesetz weitere Details:
Um sich strafbar zu machen, wird es nicht mehr nötig sein, selbst etwas anzustellen. Mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist ab August bereits das „Gutheißen“ von terroristischen Aktivitäten.
[…]
Damit seien nun endlich Maßnahmen gegen sogenannte „Hassprediger“ möglich, freute sich Pröll am Dienstag.
Was genau ist ein Hassprediger? Zählt auch schon die Website Hartgeld.com von Walter Eichelburg aus Wien dazu? Zumindest besteht die Gefahr, dass sich Gerichte mit einzelnen Äußerungen auf solchen Websites befassen werden, denn es gibt genügend „Gutmenschen“, welche ihre politisch korrekten Ansichten durch manche kritischen Formulierungen beleidigt sehen und schon heute lauthals gegen diese Art von freier Meinungsäußerung angehen.
Auch Österreicher Helmut Pilhar, der sich seit vielen Jahren gegen die willkürlichen Methoden der Schulmedizin zur Wehr setzt, könnte mit diesem Gesetz hinterhältig getroffen werden. Die von ihm verbreiteten medizinischen Wahrheiten sind vielen Systemlingen schon lange ein Dorn im Auge, wie man auch am Fall der behördlichen Kindesentführung von Muriel Seebald sieht.
„Lockeres Drauflosplaudern“ könnte ebenfalls ganz neue Konsequenzen nach sich ziehen, wie im Artikel weiter berichtet wird:
Ebenfalls untersagt sind bald auch böse Bemerkungen, die auf das Geschlecht, das Alter, die sexuelle Ausrichtung, die Weltanschauung oder eine Behinderung zielen. Nicht nur die Büttenredner beim Villacher Fasching werden die neuen Zeiten ziemlich anstrengend finden. Auch durchschnittliche Kabarettprogramme könnten künftig die Gerichte beschäftigen. Und auch Blondinenwitze werden damit zum Hasardspiel, das man nur noch in Gesellschaft guter Freunde wagen sollte.
Die Österreicher – bisher selbst häufig „Opfer“ vieler Witzeerzähler – haben also in Kürze nichts mehr zu lachen. Doch bevor Sie nun mit dem Finger auf unsere Nachbarn zeigen: Auch bei uns sind zu einem ähnlichen Thema bereits erschreckende Früchte zu erkennen.
Eine Leserin berichtete mir vor Kurzem von der rigorosen Anwendung des sogenannten „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes„, welches drastische Maßnahmen seitens des Arbeitgebers vorsieht:
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
[…]
(3) Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen.
Sie ist Mitarbeiterin eines mittelständischen Betriebes in Süddeutschland mit zahlreichen Standorten weltweit. Ihre ursprüngliche Motivation als gläubige Christin war es, einen „virtuellen Gebetskreis“ mit gleichgesinnten Kollegen zu gründen.
Der Gebetskreis ist verboten worden. Wir hatten eine Anzeige in den „Marktplatz“ im Intranet gesetzt, und am nächsten Tag war diese Anzeige verschwunden. Erst auf aktive Nachfrage hin bekamen wir nach einigen Tagen per Mail die folgende Erklärung vom Leiter der Personalabteilung:
„Als Arbeitsgeber sind wir nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu strikter Neutralität gegenüber religiösen Einstellungen verpflichtet. Nach § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben wir aus diesem Grund alle Maßnahmen zu treffen, die die Neutralität einhalten.“
Dabei hatten wir sogar in der Anzeige schon geschrieben – fast als hätten wir geahnt was kommen würde – dass wir darauf achten werden, dass keine Mitarbeiter diskriminiert würden. Aber damit nicht genug – kurze Zeit später folgte dann auch noch ein firmenweiter Aushang. Auszug:
„Grundsätzlich sind im E-mail-Verkehr die Verpflichtungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten.
Das AGG schreibt zwingend vor, dass jegliche Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen ldentität zu unterbleiben hat.
Nach dem AGG dürfen deshalb keine E-mails verfasst oder weitergeleitet werden, die diskriminierenden lnhalt haben. Gleiches gilt für Aushänge am Schwarzen Brett oder Informationen, die ins lntranet bzw. in das Mitarbeiterforum gestellt werden.
Als Arbeitgeber müssen wir auf die Verpflichtungen des AGG hinweisen, strikte Neutralität wahren und alle Maßnahmen ergreifen, Benachteiligungen von Mitarbeitern/innen aus den genannten Gründen zu vermeiden.
Am wirkungsvollsten gelingt dies jedoch dann, wenn jeder selbst darauf achtet, die Verpflichtungen des AGG einzuhalten. Nur so wird es uns gelingen, eine Unternehmenskultur zu entwickeln, die auf Respekt und Toleranz aufbaut.“
Ich wusste gar nicht, dass man andere „diskriminiert“, wenn man zum Beispiel zu einem christlichen Konzert einlädt am Privatteil (!) des Schwarzen Bretts! Das darf man nämlich nicht mehr. Yoga etc. ist natürlich erlaubt.
Bemerkenswert angesichts dieser Maßnahmen ist auch, dass in dem – wenige Monate vorher erschienenen – Buch zur Unternehmensgeschichte ausführlich berichtet wird, wie die Zusammenarbeit mit einer indischen Firma einst durch das Überreichen einer Figur besiegelt wurde, die eine Mischung aus der hinduistischen Gottheit Ganesha und einer Schutzmantelmadonna darstelle und die nun „ihren schützenden Mantel über das gemeinsame Werk“ halte.
Stichwort Project Megiddo. Es ist wirklich schon spät auf der Weltenuhr!
Sie berichtete ähnliches auch aus anderen Unternehmen von Ihren Kontakten. Das Erstaunliche dabei ist, dass sich das angebliche Gleichbehandlungsgesetz – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – tatsächlich selbst als diskriminierend erweist. Wenn man nicht aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf, warum wird dann genau die Ausübung der eigenen Religion verboten?
Hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet, sowohl mit dem Terrorgesetz in Österreich als auch über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, denn wer legt die Begriffe „Terror“ oder „Religion“ jeweils aus? Ein „unabhängiger Richter“? Schwammige Gesetze führen zu schwammigen Urteilen. „Im Zweifel für den Angeklagten“ war einmal, heute heißt es „im Zweifel für die Gesellschaft“, die sich evtl. irgendwie beleidigt fühlen könnte.
Es ist unter diesen Umständen wirklich nicht schwer, sich ein Szenario auszumalen, bei dem sich eine beliebige Person über die eigenen Aktivitäten auf Basis solcher Gesetze beschweren und dazu auch Rechtsmittel bemühen kann.
Nachdem inzwischen schon die Gefahr immer weiter steigt, sich demnächst durch den Besuch von bestimmten kritischen Webseiten strafbar zu machen, erweitert sich dieses Wagnis nun auch auf eigene verbale oder schriftliche Äußerungen. Wer in Zukunft den Mund nicht halten kann oder dem Motto folgt „woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage“, dem wird der Mund mit Gewalt gestopft werden.
Die mittlere und ältere Generation, welche noch in den „Genuss“ kamen, die DDR leibhaftig zu erleben, wissen, von was hier die Rede ist. Auf der ganzen Welt sitzen zig tausende Menschen im Gefängnis, nur weil sie unliebsame Äußerungen gemacht haben. Wird dies auch bald bei uns zur massenhaften Realität werden?
Bislang sind es nur ein paar einfache Gesetze, die angeblich zum Schutze der Bevölkerung auf ganz bestimmte Zielgruppen – Terroristen – abzielen. Doch wer sagt, dass nicht jeder kritisch bzw. selbst denkende Mensch schon morgen als Terrorist bezeichnet und gejagt wird? Willkommen in der Neuen Weltordnung.

>wurde am 20.04.2010 beschlossen
Was sich Östreich alles zum Geburtstag seiner Landsleute einfallen läßt.
na dann sollen sie mal fleißig gefängnisse bauen,- die werden sie dringend brauchen,- unsere österreichischen blutsbrüder werden sich ebensowenig das maul verbieten lassen wie wir hier in deutschland,-das wird noch so weit kommen, das wir uns was verbieten lassen…..das ich nicht lache!!!—alberne, dumme weicheier in der politik!—-trauen sich ja nur noch mit boddyguards auf die straße,- warum wohl?—ich kenne ein paar stadtviertel da würden die zur grillsaison mit anzug und krawatte mariniert und verspeist mitsamt boddyguards!–bis bald dann!–see you later!.
So ist die Existenz deiner Webseite auch nur noch eine Frage der Zeit.
Es muss endlich unterbunden werden, dass die NWO in Frage gestellt wird.
Wie kannst du es immer wieder wagen die großartigen Pläne der NWO in Frage zu stellen?
Für solche Leute wie dich hatten wir schon mal Konzentrationslager. Da wird dir erst einmal das Arbeiten beigebracht und du so kannst du lernen dich auf die neue Zeit umzustellen.
Wir wollen doch nur dein Bestes, deine Lebensenergie und wenn du nicht bereit bist das neue „ROM – NWO“ anzuerkennen, dann bauen wir für dich ein Kreuz und zeigen allen Menschen wie es Leuten ergeht, die nicht verstehen wollen.
Geschichte wiederholt sich so lange bis wir aufwachen.
Viele denken der Faschismus endete 1945. Nein er ging in der BRD und in der DDR weiter. Viele wissen nicht, dass viele Gesetze der Nazis einfach übernommen wurden.
Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich (Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938.
§ 2. Die Schulpflicht ist durch Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
§ 7. Unterbringung der Sonderschulpflichtigen in Anstalts- oder Familienpflege. (1) Wenn es die Durchführung der Schulpflicht für die im § 6 bezeichneten Kinder erfordert, kann ihre Unterbringung in geeigneten Anstalten und Heimen oder in geeigneter Familienpflege angeordnet werden.
(2) Hierüber entscheidet die Schulaufsichtsbehörde gemeinsam mit der zuständigen Fürsorgebehörde.
§ 12. Schulzwang. Kinder und Jugendliche, welche die Pflicht zum Besuch der Volks- oder Berufsschule nicht erfüllen, werden der Schule zwangsweise zugeführt. Hierbei kann die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden
– all dieses dient nur dazu , um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen um künftig den Bürger komplett zu kontrollieren
– auch in seinen gesamten privaten Bereichen –
nie vergessen : cui bono ( wem nützt es )
Selbst die Bezeichnungen werden heute noch verwendet. Vielleicht sind wir deshalb so sensibel, da wir bis heute den Faschismus nicht hinter uns gelassen haben.
oh man -.-
das nimmt mittlerweile Zustände an. Auch ich beschäftige mich gerade auf Anregung einer Bekannten von mir mit diversen Gesetzestexten und suche derzeit Rechtsprechungen für meinen Blog-Artikel.
Aber wenn ich sowas hier lese denke ich echt nur „Entweder ist es ein schlechter April-Scherz oder aber die Gesetzgeber beweisen mal wieder Ihre Iditoie“.
Gruß, Dominik
>Geschichte wiederholt sich so lange bis wir aufwachen.
Das ist ein Trugschluß, der die Menschen davon abhalten soll von den Toten zu den Lebenden zu kommen, man nennt so etwas auch Irrlehre in der Bibel
In der Bibel wird die sündige Menschheit von Jesus als Tote bezeichnet.
Lukas 9,60: Aber Jesus sprach zu ihm: Laß die Toten ihre Toten begraben; gehe du aber hin und verkündige das Reich Gottes!
Jesu große Endzeitrede
haroldgraf.blog.de/2010/04/23/jesus-grosse-endzeitrede-8439022/
Nur wer zu Jesus Christus findet, wird leben, sonst niemand.
Johannes 5,21: Denn wie der Vater die Toten auferweckt und macht sie lebendig, also auch der Sohn macht lebendig, welche er will.
„Nur wer zu Jesus Christus findet, wird leben, sonst niemand.“
Diese Auffassung ist auch Faschismus, wenn wir Gott als so eingeschränkt vorstellen.
Die Bibel gibt ganz klare Anweisungen zu diesem Thema.1. Petrus 2, 11-25
…Ordnet euch deshalb aller menschlichen Ordnung unter um des Herren willen,es sei dem König als dem Oberhaupt oder den Stadthaltern als seinen Gesandten zur Bestrafung der Übeltäter und zum Lob derer,die Gutes tun.Denn das ist der Wille Gottes,dass ihr durch Gutes tun die Unwissenheit der Unverständigen zum Schweigen bringt;als Freie, und nicht als solche,die die Freiheit als Deckmantel für Bosheit benutzen, sondern als Knechte Gottes.Erweist jedermann Achtung,liebt die Bruderschaft,fürchtet Gott,ehrt den König….seid in aller Furcht euren Herren untertan, nicht nur den guten und milden,sondern auch den verkehrten!Denn das ist Gnade,wenn jemand aus Gewissenhaftigkeit gegenüber Gott Kränkungen erträgt,indem er zu Unrecht leidet. Denn was ist das für ein Ruhm,wenn ihr geduldige Schläge ertragt,weil ihr gesündigt habt?Wenn ihr aber für Gutestun leidet und es geduldig ertragt,das ist Gnade bei Gott….