Verfassungsgericht: Demokratie nur noch gegen Gebühr
„Einigkeit und Recht und Freiheit“, so beginnt die erste Strophe unserer Nationalhymne. Mit der Freiheit ist das inzwischen so eine Sache. Offiziell besteht sie zwar noch und wird gerne an jedes Aushängeschild geschrieben, aber die Politik steht Gewehr bei Fuße, um beim geringstmöglichen Anlass die Fesseln sofort enger ziehen zu können.
Beim Thema Recht liegt dagegen schon länger einiges im Argen, obwohl das Vertrauen der meisten Bürger diesbezüglich noch um Längen dasjenige in die Politik, die Regierung im Speziellen, schlägt.
Unser oberstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat von allen Gerichten das höchste Ansehen, immerhin. Es mag an seiner scheinbaren Unantastbarkeit und auch an der edlen Optik liegen. Das Gericht hat nach eigenem Verständnis folgende Aufgabe:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
Dieses Gericht wurde in Anlehnung an Artikel 146 des Grundgesetzes in weiser Voraussicht „Verfassungsgericht“ genannt, in der Hoffnung bzw. mit dem Ziel, dass die Bürger dieses Landes tatsächlich eines Tages wieder eine eigene Verfassung beschließen würden. Leider ist dieser Fall bis heute immer noch nicht eingetreten und derartiges wird wahrscheinlich in der Form auch nicht mehr geschehen.
Abgesehen von diesem etwas gröberen „Schönheitsfehler“ wurde die Aufgabe dieses Organs ganz offensichtlich dafür bestimmt, Recht und Ordnung in unserem Land zu bewahren und insbesondere eine entartete und immer mehr Macht an sich reißende oder gar diktatorische Regierung in ihre Schranken zu verweisen.
Die Realität sieht indes anders aus, denn eine weisungsgebundene Justiz und ein Regierungsdespotismus mit demokratischem Anstrich sind in Wirklichkeit der status quo. Wer dies in der Vergangenheit noch nicht bemerkte, dem müsste spätestens seit der alternativlosen Rettung des Euro und der EU eines Besseren belehrt worden sein. Dass in einem solchen Willkürsystem nach und nach die Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt wird und irgendwann auch die letzten Hemmungen fallen, ist eigentlich nur eine Frage der Zeit.
Offensichtlich sind wir nun wieder einen großen Schritt auf dem eingeschlagenen Weg vorangekommen, denn der junge und karrierebewusste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle fordert eine „Mutwillensgebühr“ für „aussichtslose Verfassungsbeschwerden“. Wie die Tagesschau am 20.08.2011 berichtete, soll eine Gebühr den Arbeitsanfall des Gerichtes deutlich reduzieren helfen:
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat vor einer Überlastung des Gerichts gewarnt und eine Gebühr für bestimmte Fälle vorgeschlagen. In einem Interview der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte er, die Zahl der Verfassungsbeschwerden sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die beiden Senate des Gerichts seien inzwischen nur noch „mit äußerster Mühe in der Lage, alle Verfahren in einem angemessenen Zeitraum zu bewältigen“.
Ob es Zufall ist, dass ausgerechnet jetzt dieser Vorschlag serviert wurde, wo massenhaft die Bürger gegen den Ausverkauf der Republik vorgehen wollen und sich vom Verfassungsgericht die letzte Hilfe gegen den totalen Euro-Rettungsschirm erwarten?
Zumindest besteht der Verdacht diesbezüglich, denn das Gericht muss – das ist für jeden einigermaßen bodenständigen Bürger eindeutig – sich gegen jede Art von Rettungsschirm aussprechen, weil es ganz einfach gesetzwidrig ist. Kein Wunder also, dass sich das Gericht allein schon durch seine derzeitige Verzögerungstaktik aus der Affäre ziehen will – freilich im Endergebnis erfolglos.
Unabhängig von diesem möglichen Zusammenhang muss der Präsident Voßkuhle natürlich eine glaubwürdige Begründung für seine Forderung abliefern und diese sei eben angeblich die Überbelastung seines Hauses. Dazu dienen idealerweise „Terroristen“ oder Personen, welche diesen Eindruck erwecken könnten. Und sei es nur in Form von „Terrorismus“ durch Überhäufung mit Arbeit.
Dem will Voßkuhle nun mit seiner grandiosen Idee begegnen. Die Neue Osnabrücker Zeitung erklärte am 20.08.2011 seinen Vorschlag:
Zur Entlastung schlägt das Karlsruher Gericht vor, die Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Anträge von einer Gebühr abhängig zu machen. […] Eine solche Gebühr sollte […] bis zu 5000 Euro betragen und gestaffelt nach den Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erhoben werden.
Querulanten oder Terroristen, wo ist da der Unterschied, die Grenzen verschwimmen in der heutigen Zeit. Wer nicht brav den Rest seines höchstbesteuerten kärglichen Familieneinkommens freiwillig nach Athen überweist, zählt doch bereits schon als Terrorist oder Nazi – aus Sicht der Empfängerstaaten der Eurozone sowieso.
Die Preisfrage im wahrsten Sinne des Wortes ist jetzt, wer bestimmt eigentlich, welches Verfahren bereits von vorne herein als „aussichtslos“ gilt? Die Zeitung dazu weiter:
Den Plänen zufolge soll ein Rechtspfleger entscheiden, ob eine Gebühr zu verhängen ist. Will der Beschwerdeführer diese nicht zahlen, kann er eine richterliche Entscheidung darüber beantragen.
Ein Rechtspfleger? Ah ja. Eine gute Wahl. Schließlich praktizieren das auch sämtliche Krankenhäuser in dieser Art und Weise, denn auch dort entscheidet eine Krankenschwester, wer von den neuen Patienten ein aussichtsloser Fall ist und derjenige wird sofort wieder nach Hause geschickt. Wozu eine nähere Untersuchung oder gar Operation, wenn eine solch professionelle Selektion deutlich arbeits- und kostensparender geht?
Wer hier Willkür in einer Demokratie vermutet, der muss erst Recht ein Terrorist sein, nicht wahr?
Voßkuhle sagte ebenfalls, dass „zu späte Gerechtigkeit keine Gerechtigkeit mehr sei“. Und was ist mit einem Anspruch auf Gerechtigkeit bei einer ungeprüft abgelehnten Verfassungsklage? Pech gehabt, lieber Bürger. Du kannst sie dir jetzt aber für 5.000 Euro erkaufen. Diese „bedarfsorientierte“ Methode ist gut erprobt, schließlich wird sie in der Politik seit Jahrzehnten erfolgreich angewandt.
Wir können wirklich froh sein, wie gnädig Voßkuhles Vorschlag mit der „Mutwillensgebühr“ ist, denn es wären auch noch ganz andere Mittel denkbar, wie die Zeitung den Präsidenten des Verfassungsgerichtes wiedergab:
«Einen Anwaltszwang, allgemeine Gerichtskosten oder ein freies Annahmeverfahren wie bei Klagen vor dem obersten Gerichtshof der USA wollen wir vermeiden», erklärte er.
Ein wirklich schlauer Plan vom obersten Verfassungsrichter, diese Strategie der scheinbaren Wahl anzuwenden. Zur „Wahl“ stehen allerdings nur Pest oder Cholera, nicht etwa der vollständige Verzicht auf die Krankheit.
Also mögen die Bürger dieses „Bürgergerichtes“ doch bitte auf dem Teppich bleiben und froh darüber sein, dass zumindest derjenige, welcher es sich leisten kann, auch weiterhin den Versuch unternehmen darf, sein Recht einzuklagen – selbstverständlich ohne jegliche Erfolgsgarantie.
Wie schon aus der Politik gewohnt, wird auch hier nichts unternommen, um die Ursachen zu beseitigen, geschweige denn, sie erst einmal zu identifizieren und damit das Übel an der Wurzel packen zu können. Geld scheint auch hier das bequemere Mittel der Wahl zu sein, wirklich inflationär.
Anstatt jedoch die Symptome in Form einer „Querulantengebühr“ zu lindern, wäre es sinnvoller und ganz besonders auch wesentlich demokratischer, gleich den Kern des Übels zu beseitigen, nämlich die ständigen, von oberster politischer Stelle völlig ungeniert begangenen Rechtsbrüche und der Hochverrat am deutschen Volk.
Wenn dieser gerichtlich tolerierte Betrug gegen die eigenen Bürger, die ausufernde Korruption sowie die offene Lobbyisten- und Klientelwirtschaft in diesem Land unterbunden und endlich aufhören würden, müsste Andreas Voßkuhle stattdessen wahrscheinlich eine Belohnung für Verfassungsbeschwerden einführen, um seinen Arbeitsplatz zu retten.

Ein guter Bericht.
Leider ist es zu spät.
Demokratie wie wir sie heute haben wird es sehr bald nicht mehr geben.
Die Sturmglocken läuten bereits als Zeichen für das was kommt.
Mit Sturmglocken meine ich den Gold- und Silberpreis.
Es wird leider jetzt Chaos kommen, die Menschen werden in Angst und Schrecken versetzt und danach werden sie allem zustimmen.
Diese Neue Welt Ordnung ist bereits da UND aktiviert!
Wer heute noch immer nicht versteht, dem ist nicht zu helfen und der wird, leider, vom kommenden Sturm hinweg gefegt werden.
Wir sehen heute den Prozess wo das Alte vernichtet wird um Platz für das Neue zu schaffen.
Gleichgesinnte suchen und sich gegenseitig helfen.
Leider haben die Gier und der Neid in Deutschland alles vergiftet.
Aber auch dieser Sturm wird an uns vorüber ziehen und danach geht es wieder aufwärts.
Für mich ist die Lösung meine autarke Farm in Kambodscha, eigenes Wasser, Energieversorgung, Lebensmittel wo ich mit Familie dann lebe.
Jeder wird für sich die eigene Lösung finden.
Man sollte aber nicht den Banken und anderen die alleinige Schuld geben. Gier und Neid sind der Grund das die Menschen sich haben verführen lassen.
Im Gegensatz zu Tieren IST der Mensch aber für sich selbst verantwortlich.
Trotzdem, wir sollten optimistisch sein, denn wer die
„Zeichen der Zeit erkennt“
sieht auch die Chancen dieser neuen Zeit!
Wie im „Großen der Baumeister“ ein neues Europa erschafft,
„so“ kann sich jeder Mensch „im Kleinen“ sein eigenes Bauwerk (wie ich meine Farm) erschaffen.
Menschen mit geistiger Reife werden in Zukunft noch mehr gebraucht werden.
Leider, ich sehe nur wenige, sehr wenige.
Die Schuld wird immer nur bei den Anderen gesucht.
Freue mich über jede Mail welche auch die „Zeichen“ der Zeit versteht.
Freundliche Grüße
David
rausausdeutschland(ad)gmail.com
Der Artikel ist klasse und bringt es auf den Punkt.
Tatsächlich ist es in jeder Hinsicht zu spät … nicht nur für das BundesGrundgesetzgericht.
Ich wollte nur noch ergänzen, daß der Einsatz von Rechtspflegern zum Prüfungsverfahren einer Beschwerde selbst gegen das durch das „BVerfG“ zu schützende Grundrecht des – rechtlichen Gehörs Artikel 103 GG und des gesetzlichen Richters Artikel 101 GG – verstoßen würde. Das wäre die Wiederlegung … nein das ist die Wiederlegung des „BVerfG“ selbst.
Auch bei meinen Beschwerden mußte ich nach Abwimmelung meiner Beschwerde durch son Schreiber-Günstling an Stelle des ges. Richters erst Druck machen, daß die Beschwerden einem „Richter“ vorgelegt werden. Tatsächlich fehlen die Unterschriften eines Herrn Papier oder Schluckebier bis heute auf der Einzeilerablehnung. So das ich ganz getrost davon ausgehen kann, daß sich in dem Schreiber-Günstling mehrere Persönlichkeiten befinden. Er hat den ersten und zweiten Senat quasie für sich verinnerlicht … ähnlich des Hintlertagebücherfälschers. Und kann die je nach Notwendigkeit einfach abrufen.
Zu deutsch ist meine Beschwerde nie von dem Schreibtisch des Kaffeeholers weggekommen und war von Anfang an nicht für die edlen Augen eines Verfassungs-Dichters bestimmt.
In diesem Sinne
Bis zur Gerechtigkeit
Die Gerichte sind Büttel der Politik. Das Bundesgrundgesetzgericht lehnt die Annahme von ungenehmen Verfahren ab wie ich persönlich feststellen konnte. D ist eine Scheinrepublik, unangenehme Zeitgenossen werden vor Gericht auch gern für geisteskrank erklärt wie ich bei der Verhandlung bei einem Freund miterleben durfte. Gegen Beamte wollte der Richter nicht ermitteln.
Warum unterschreiben die Richter ihre Urteile nicht mehr? Weil sie haftbar gemacht werden könnten, da die Staatshaftung nicht (mehr) exisistiert.
Vor den Herren in den Roben habe ich keine Achtung mehr nach meinen vielen Erfahrungen.
Es wird die Zeit kommen wo die Bürger das Recht in die eignenen Hände nehmen müssen, da die öffentliche Ordnung sonst zusammenbricht. Hoffentlich haben wir dafür genug geeignete Persönlichkeiten!
Warnung bei offenbarem Unrecht
Siehst du, wie im Lande der Arme Unrecht leidet und Recht und Gerechtigkeit zum Raub geworden sind, dann wundere dich nicht darüber; denn ein Hoher schützt den andern, und noch Höhere sind über beiden. 8 Aber immer ist ein König, der dafür sorgt, dass das Feld bebaut wird, ein Gewinn für das Land. (Prediger 5,7)
Amen.
Dank sei Gott, dem Herrn Jesus Christus
Vielleicht haben hier kürzlich manche den (pseudokritischen) Dokumentarfilm auf der ARD „Rot-Grün macht Kasse“ gesehen.
Das folgende 15-minütige Video nimmt sich dieser Doku an, geht bei den besprochenen Personen jedoch mehr in die Tiefe und deckt außerdem die dreisten Nebenbotschaften auf, welche die NDR-Filmemacher diskret eingebaut haben:
http://www.dailymotion.com/video/xko3go_geheimsignale-in-rot-grun-macht-kasse_news
Hat hier noch keiner mitbekommen,dass das Grundgesetz seit 1990 keine Gültigkeit mehr hat?
(Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen
US-Außenminister James BAKER am 17. Juli 1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich
des *Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland “ insgesamt mit Wirkung zum 18.
Juli 1990 erloschen
(BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. September 1990).
Dies war nur auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten möglich.)
Das heisst auch,dass sämtliche Parteien,staatliche Institutionenn Verwaltung und Justiz in Deutschland grundsätzlich nicht mehr legitimiert sind.1990 wäre die Politik verpflichtet gewesen,dafür zu sorgen,dass wir eine Verfassung bekommen und ein Parlament gewählt wird.Das hätte aber bedeutet,dass Schluss gewesen wäre mit der deutschen Selbstbedienungs-Parteiendiktatur.Da sich die Politiker in Deutschland jedoch weiter am deutschen Steuertopf sattfressen wollen,ohne auch nur das Geringste für uns Bürger zu tun,haben wir all diese verräterischen Schmarotzer seit 1990 gegen geltende nationale und internationale Rechtslage weiterhin am Hals sowie.Und mit ihnen den Schaden welchen sie seit 1990 angerichtet haben und wohl noch anrichten werden.
Deine Beiträge sind bestens – vor allem, bist du Einer, der nicht diese neumodischen Ausdrücke „gewendet bzw. verwendet“ benutzt. Mach weiter so!!!
Die BRD ist kein Staat,sondern eine Firme.Nachzulesen hier:
https://www.wahrheiten.org/blog/brd-luege/
Dazu muss man wissen, die Menschenrechte gelten nicht hier!
http://www.youtube.com/watch?v=JNi4H7uAys4
Wenn wir als Volk wirklich auch die Staatsanwälte, Richter, Polizei und Presseleute usw.wählen und auch feuern könnten, sähe unser Land bestimmt besser aus als das was wir jetzt haben:Eine korrupte käufliche Logenregierung für ihre perfieden Pläne, die alles andere im Sinn haben als unser Wohlergehen.
Richtig, richtig was die Kommentare hier sagen, wenn schon die BRD kein Staat, das Grundgesetz (im englischen Original der Alliierten übrigens „Basic Law“, hat also nichts mit einer Verfassung zu tun!) nicht gültig, was soll dann bitte mit einem sogenannten „Verfassungsgericht“ sein!
Der Artikel ist wieder einmal ausgezeichnet!
Wenn Bruder Voßkuhle (sind nicht alle „Verfassungsrichter“ Logenbrüder?) dies fordert und wir einmal davon ausgehen, daß das Grundgesetzt Gültgkeit hätte (Fiktion!) oder gar eine Verfassung wäre (noch größere Fiktion!) , so müsste spätestens jetzt solch ein „Richter“ wegen Hochverrats augenblicklich aller seiner Ämter enthoben und „entsorgt“ werden.
Ist denn nicht die Häufung von „Verfassungsbeschwerden“ ein eindeutiger Hinweis darauf, daß irgendetwas nicht stimmt „im Staate Dänemark“? Müsste nicht hier geradezu das „Verfassungsgericht“ nachdenklich werden und mit „erhobenem Zeigefinger“ an die Legislative und Exekutive vehement herantreten? Und was ist mit den endlosen Menschenrechtsverletzungen der BRD-„Justiz“?!
Mir ist schon bewußt, warum das „Verfassungsgericht“ hier einschreiten will, immer mehr Deutschen wird bewußt, daß in diesem Land Lug und Trug herrscht und die sogenannte „Justiz“ Menschenrechtsvergehen „en gros!“ begeht und diese Beschwerden umgehend abgeschmettert werden müssen, sonst müsste man vielleicht einmal ECHTES RECHT sprechen.
Interessant ist auch, daß sogenannte „Verfassungrichter“ erst a.D. von erheblichen Mängeln an Rechtsstaatlichkeit berichten (da gibt es so Einige!) Dies betrifft natürlich nicht nur sogenannte „Verfassungsrichter“, sondern auch alle anderen sogenannten „Richter“ (jeder gänzlich ohne jegliche Legitimation!) äußern sich erst nach Ausscheiden aus dem Dienst.
Wann, Deutsches Volk wirst du endlich einmal aufwachen? Ich sag es Dir, dann wenn es zu spät ist!
Wie gut, daß unser GOTT JESUS CHRISTUS sein Gericht selbst sprechen wird!
Ist eigentlicht alles folgerichtig, wenn man weiß, dass das gesamte Deutsche Volk, als beschlagnahmte Kriegbeute, von der BRD, im Auftrag der Siegermächte verwaltet wird.
Wie ich ganz aktuell erst verstanden habe, war das schon zu Zeiten der Weimarer Republik genauso, als Folge des Versailler Diktats.
Schon die Weimarer Verfassung wurde nicht vom Volk beschlossen.
Die letzte gültige Deutsche Verfassung war die, des Deutschen Reichs, von 1871 – konstitutionelle Monarchie.
Ich schätze da gibts nen heftigen Reformstau ;)
Gruß – Karl-Heinz