Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben - lohnt sich Erben noch?
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Es gibt einen guten Grund, ab Januar 2009 nicht mehr zu sterben, insbesondere dann, wenn es nur bescheiden etwas zu vererben gibt. Man bringt damit die Erben nämlich direkt in finanzielle Schwierigkeiten.
Verkehrte Welt? Allerdings. Willkür? Reinste Willkür. Fairness? Das war einmal, wird nicht mehr benötigt.
Nach vier Jahren Verhandlungen hat unsere - mit stetiger Gier - reGIERende ReGIERung “eines der bürokratischsten Steuergesetze aller Zeiten” erarbeitet.
Eigentlich gibt es für Erben keinen Grund, besorgt zu sein, sofern sie keine Dinge erben, die sie gar nicht wollen. Das ändert sich gerade radikal, denn worüber die Menschen früher froh waren, entwickelt sich jetzt zu einem knallharten Problem.
Erben wird teuer und zwar so teuer, dass einem nicht das Erbe genommen wird, sondern im Extremfall sogar Schulden bleiben. Wie das geht, beschreibt der Focus in einigen Beispielen:
Die Erbschaftsteuer, mit der die Finanzminister ihre Etats kalkulieren, müssen deshalb andere beibringen – zum Beispiel die Kinder eines mittelständischen Automobilzulieferers, deren Vater und Firmenchef plötzlich einem Herzinfarkt erliegt. Die Sprösslinge müssen sofort ihr Studium abbrechen und die Firma übernehmen, in der 50 engagierte Arbeitnehmer um ihre Jobs bangen.
Das Familienunternehmen wird vom Fiskus künftig höher bewertet als bisher: Die vergangenen Boom-Jahre werden weiter hochgerechnet, obwohl nach dem Tod des Vaters und als Folge der Finanzkrise gerade die Aufträge wegbrechen und Banken erst mal die Kredite sperren.
Blöd für die Erben, dass der Vater gerade richtig viel Eigenkapitel auf dem Firmenkonto hatte, um ohne Entlassungen durch die Krisenjahre zu kommen, neue Maschinen kaufen und das Unternehmen erweitern zu können. Diese Rücklagen stuft das Finanzamt als schädliches Verwaltungsvermögen ein.
Da dieses am Tag, als der Vater starb, mehr als 50 Prozent des Betriebswertes ausgemacht hat, müssen die beiden Kinder die gesamte Firma wie Privatvermögen versteuern. Bei einem ermittelten Firmenwert von 100 Millionen Euro verlangt der Fiskus nun knapp 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer.
Diesen Betrag können die Erben nur aufbringen, wenn sie den Betrieb verkaufen. Ein amerikanischer Konkurrent zahlt 80 Millionen, zieht die Patente in die USA ab und entlässt alle deutschen Mitarbeiter.
Je weniger Vermögen, desto krasser die Auswirkungen:
Richtig teuer wird der Erbfall dagegen für eine 75-jährige Rentnerin, die seit 20 Jahren in einem Pfälzer Dorf zusammen mit ihrer älteren Schwester in deren Haus wohnt. Nachdem die 82-Jährige gestorben ist, erbt die jüngere Schwester die gemeinsam bewohnte Immobilie.
Das Finanzamt schätzt den Wert des Grundstückes mit dem stark renovierungsbedürftigen Haus auf 120 000 Euro. Die Rentnerin soll dafür 30 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Denn Geschwister gelten nach dem modernen „Kernfamilien“-Begriff von Union und SPD künftig als Fremde. Sie erhalten damit im Erbfall nur einen Freibetrag von 20 000 Euro und zahlen auch für selbst genutzte Familienhäuser Steuersätze von 30 Prozent.
Die 75-Jährige bekommt aber nur 600 Euro Monatsrente und aufgrund ihres Alters keinen Kredit mehr über 30 000 Euro zur Zahlung der Erbschaftsteuer. Großzügig stundet der Fiskus das Geld, bis die alte Dame das Haus für leider nur 90 000 Euro verkauft hat.
Dann kassiert das Finanzamt die 30 000 Euro. Die restlichen 60 000 Euro will die kinderlose Rentnerin nach ihrem Tod absolut steuerfrei vererben. Dem Notar fällt dazu nur ein Tipp ein: Zuwendungen an politische Parteien sind nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 18 des alten wie des neuen Erbschaftsteuergesetzes garantiert steuerfrei.
Steuerfrei gehen die “armen” Reichen aus:
Ein Nichtsnutz, von Beruf Sohn, erbt von seinem Vater 30 Prozent der Aktien eines Münchner Sportwagenherstellers, bei dem seine pfiffige Schwester die Geschäfte führt. Wert des Aktienpakets: 100 Millionen Euro. Nach aktuellem Recht, das noch bis Jahresende gilt, muss er dafür rund 19,5 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Künftig sind es nur vier Millionen, wenn die Schwester den Laden sieben Jahre fortführt und dabei die Lohnsumme um nicht mehr als sieben Prozent kürzt.
Mit einem guten Steueranwalt kommt der Firmenerbe aber noch besser weg: Vor der Übergabe gliedert der Papa die Pensionsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern und andere Rücklagen aus dem Betrieb aus. Wenn weniger als zehn Prozent dieses sogenannten schädlichen „Verwaltungsvermögens“ in der Firma stecken, kann der Sohn seinen Anteil in zehn Jahresschritten komplett steuerfrei bekommen.
Gar kein Erbschaftsteuerrisiko gehen der Millionenerbe und sein besorgter Papa ein, wenn beide rechtzeitig vor der Übergabe nach Österreich umziehen. Dann muss der Sohn noch nicht einmal eine Fremdsprache lernen, kann nachts weiterhin in Münchner Nobeldiskos rumhängen und braucht auch keine Nachforderung der Erbschaftsteuer zu fürchten, wenn die geerbte Firma die Hälfte der Belegschaft feuert.
Meine Empfehlung: Werden Sie Millionär, dann haben Sie diese Probleme nicht mehr.











