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Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben – lohnt sich Erben noch?

Es gibt einen guten Grund, ab Januar 2009 nicht mehr zu sterben, insbesondere dann, wenn es nur bescheiden etwas zu vererben gibt. Man bringt damit die Erben nämlich direkt in finanzielle Schwierigkeiten.

Verkehrte Welt? Allerdings. Willkür? Reinste Willkür. Fairness? Das war einmal, wird nicht mehr benötigt.

Nach vier Jahren Verhandlungen hat unsere – mit stetiger Gier – reGIERende ReGIERung „eines der bürokratischsten Steuergesetze aller Zeiten“ erarbeitet.

Eigentlich gibt es für Erben keinen Grund, besorgt zu sein, sofern sie keine Dinge erben, die sie gar nicht wollen. Das ändert sich gerade radikal, denn worüber die Menschen früher froh waren, entwickelt sich jetzt zu einem knallharten Problem.

Erben wird teuer und zwar so teuer, dass einem nicht das Erbe genommen wird, sondern im Extremfall sogar Schulden bleiben. Wie das geht, beschreibt der Focus in einigen Beispielen:

Blöd für die Erben, dass der Vater gerade richtig viel Eigenkapitel auf dem Firmenkonto hatte, um ohne Entlassungen durch die Krisenjahre zu kommen, neue Maschinen kaufen und das Unternehmen erweitern zu können. […]

Da dieses am Tag, als der Vater starb, mehr als 50 Prozent des Betriebswertes ausgemacht hat, müssen die beiden Kinder die gesamte Firma wie Privatvermögen versteuern. Bei einem ermittelten Firmenwert von 100 Millionen Euro verlangt der Fiskus nun knapp 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer.

Je weniger Vermögen, desto krasser die Auswirkungen:

Richtig teuer wird der Erbfall dagegen für eine 75-jährige Rentnerin, die seit 20 Jahren in einem Pfälzer Dorf zusammen mit ihrer älteren Schwester in deren Haus wohnt. Nachdem die 82-Jährige gestorben ist, erbt die jüngere Schwester die gemeinsam bewohnte Immobilie.

Das Finanzamt schätzt den Wert des Grundstückes mit dem stark renovierungsbedürftigen Haus auf 120 000 Euro. Die Rentnerin soll dafür 30 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen.

Steuerfrei gehen die „armen“ Reichen aus:

Ein Nichtsnutz, von Beruf Sohn, erbt von seinem Vater 30 Prozent der Aktien eines Münchner Sportwagenherstellers, bei dem seine pfiffige Schwester die Geschäfte führt. Wert des Aktienpakets: 100 Millionen Euro. Nach aktuellem Recht, das noch bis Jahresende gilt, muss er dafür rund 19,5 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Künftig sind es nur vier Millionen, wenn die Schwester den Laden sieben Jahre fortführt und dabei die Lohnsumme um nicht mehr als sieben Prozent kürzt.

Meine Empfehlung: Werden Sie Millionär, dann haben Sie diese Probleme nicht mehr.

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