{"id":14861,"date":"2010-12-07T00:03:03","date_gmt":"2010-12-06T23:03:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wahrheiten.org\/blog\/?p=14861"},"modified":"2017-04-16T21:17:12","modified_gmt":"2017-04-16T19:17:12","slug":"freie-meinungsaeusserung-schweigen-sie-ab-jetzt-lieber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wahrheiten.org\/blog\/2010\/12\/07\/freie-meinungsaeusserung-schweigen-sie-ab-jetzt-lieber\/","title":{"rendered":"Freie Meinungs\u00e4u\u00dferung? Schweigen Sie ab jetzt lieber"},"content":{"rendered":"<p>Unterschwellige Angst vor allem Unbekannten ist ein nat\u00fcrlicher Schutzmechanismus von Individuen, den die EU nicht l\u00e4nger tolerieren will. Nat\u00fcrlichkeit und die Bed\u00fcrfnisse des Einzelnen haben keinen Platz mehr in einer Gro\u00dfdiktatur.<\/p>\n<p>Daher hat die EU-Kommission einen Rahmenbeschluss erarbeitet und verabschiedet, um die strafrechtliche Bek\u00e4mpfung bestimmter &#8222;Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit&#8220; in der Europ\u00e4ischen Union zu vereinheitlichen &#8211; und drastisch zu versch\u00e4rfen.<!--more-->Jedem Kind wird von seinen f\u00fcrsorglichen Eltern schon fr\u00fch beigebracht, sich nicht auf Fremde einzulassen und nicht mit ihnen mitzugehen. Anders in der europ\u00e4ischen Union, dort ist Fremdheit per Gesetz verboten, denn schlie\u00dflich sind wir alle Europ\u00e4er. Kultur, Sprache, Mentalit\u00e4t und Selbstbestimmung geh\u00f6ren ab in die Mottenkiste.<\/p>\n<p>Alles muss gleichgemacht und gleichgestellt werden, v\u00f6llig unabh\u00e4ngig von den nationalen Unterschieden zwischen den L\u00e4ndern und V\u00f6lkern und ohne jede R\u00fccksicht auf die Bedenken und Bed\u00fcrfnisse der B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Zumindest scheint dies die vorherrschende Meinung in Br\u00fcssel zu sein, denn anders ist der <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:328:0055:0058:DE:PDF\">Rahmenbeschluss 2008\/913\/JI<\/a> vom 28.11.2008 nicht zu verstehen. In dem am 06.12.2008 in Kraft getretenen Beschluss hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>Artikel 1<\/p>\n<p>Rassistische und fremdenfeindliche Straftaten<\/p>\n<p>(1) Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Ma\u00dfnahmen, um sicherzustellen, dass folgende vors\u00e4tzliche Handlungen unter Strafe gestellt werden:<\/p>\n<p>a) die \u00f6ffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe;<\/p>\n<p>b) die Begehung einer der in Buchstabe a genannten Handlungen durch \u00f6ffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material;<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Aufstacheln zu Hass oder Gewalt ist f\u00fcr sich gesehen schon schwierig zu beurteilen, denn ab wann beginnt die Aufstachelung? Bereits damit, wenn eine kritische Frage in den Raum gestellt wird? Damit hier erst gar keine Unsicherheit aufkeimt, regelt Absatz c) dies auf klare Weise:<\/p>\n<blockquote><p>c) das \u00f6ffentliche Billigen, Leugnen oder gr\u00f6bliche Verharmlosen von V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Sinne der Artikel 6, 7 und 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, das gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe gerichtet ist, die nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definiert werden, wenn die Handlung in einer Weise begangen wird, die wahrscheinlich zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied solch einer Gruppe aufstachelt<\/p><\/blockquote>\n<p>Eine Handlung, die &#8222;wahrscheinlich&#8220; zu Hass oder Gewalt f\u00fchrt, ist schon leichter zu greifen, denn im Grunde kann das jede \u00c4u\u00dferung sein. Gut f\u00fcr die Gutmenschen und Diktatoren, schlecht f\u00fcr die Freidenker und Liebhaber der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung.<\/p>\n<p>Dass dieser EU-Rahmenbeschluss im krassen Gegensatz zu <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_5.html\">Artikel 5 unseres Grundgesetzes<\/a> steht, d\u00fcrfte wie gehabt niemanden st\u00f6ren:<\/p>\n<blockquote><p>(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gew\u00e4hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Nach EU-Recht war die BRD nun gezwungen, den Rahmenbeschluss bis zum 28.11.2010 in nationales Recht umzusetzen. In vorbildlicher BRD-Manier wurde daher ein entsprechender Gesetzentwurf, die <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/Drucksachen\/2010\/0401-500\/495-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/495-10.pdf\">Drucksache 495\/10<\/a> vom 13.08.2010, erarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt, welcher <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_179\/nn_1934482\/SharedDocs\/Drucksachen\/2010\/0401-500\/495-10_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/495-10(B).pdf\">keine Einw\u00e4nde<\/a> erhob. Der Entwurf enthielt folgende Einleitung:<\/p>\n<blockquote><p>Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008\/913\/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bek\u00e4mpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum \u00dcbereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art<\/p><\/blockquote>\n<p>Hier wurden zwei Dinge miteinander vermischt, um in einem Aufwasch den Totschlagparagraphen 130 des Strafgesetzbuches noch &#8222;effektiver&#8220; zu gestalten. Sch\u00f6n war auch der Punkt &#8222;C&#8220; im Gesetzentwurf, denn dieser lautete: &#8222;C. Alternativen &#8211; Keine&#8220;. Ganz im Stile unserer sogenannten &#8222;Regierung&#8220;.<\/p>\n<p>Eine Internet- und Meinungszensur durch die Hintert\u00fcr, wunderbar legalisiert auf Basis von angeblicher &#8222;Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung&#8220; und nat\u00fcrlich als alternativlose Verpflichtung zur Umsetzung in BRD-Recht, weil die EU dies so bestimmt hat.<\/p>\n<p>Wie dieser EU-Rahmenbeschluss nun in BRD-Recht umgesetzt wird, steht ebenfalls in der Drucksache 495\/10. Bisher lautete <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__130.html\">Absatz 1 von \u00a7130 StGB<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren,<\/p>\n<ol>\n<li>zum Ha\u00df gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen sie auffordert oder<\/li>\n<li>die Menschenw\u00fcrde anderer dadurch angreift, da\u00df er Teile der Bev\u00f6lkerung beschimpft, b\u00f6swillig ver\u00e4chtlich macht oder verleumdet,<\/li>\n<\/ol>\n<p>wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die neue Fassung wird lauten:<\/p>\n<blockquote><p>(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren,<\/p>\n<ol>\n<li>gegen eine nationale, rassische, religi\u00f6se oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bev\u00f6lkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugeh\u00f6rigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bev\u00f6lkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen auffordert oder<\/li>\n<li>die Menschenw\u00fcrde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bev\u00f6lkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugeh\u00f6rigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bev\u00f6lkerung beschimpft, b\u00f6swillig ver\u00e4chtlich macht oder verleumdet,<\/li>\n<\/ol>\n<p>wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Besonders problematisch wird \u00a7130 nun auch deswegen, weil er bereits auf F\u00e4lle von &#8222;Volksverhetzung&#8220; angewandt werden kann, die sich nur auf eine Einzelperson beziehen. Betrachten wir einmal folgende Vereinfachung des langen Absatzes:<\/p>\n<blockquote><p>Wer in einer Weise, die geeignet ist, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren, [&#8230;] gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugeh\u00f6rigkeit [&#8230;] zu einem Teil der Bev\u00f6lkerung zum Hass aufstachelt [&#8230;], wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch diese Vereinfachung ist denkbar:<\/p>\n<blockquote><p>Wer in einer Weise, die geeignet ist, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren, [&#8230;] die Menschenw\u00fcrde anderer dadurch angreift, dass er [&#8230;] einen Einzelnen wegen seiner Zugeh\u00f6rigkeit [&#8230;] zu einem Teil der Bev\u00f6lkerung beschimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ist nicht jeder Mensch &#8222;Teil der Bev\u00f6lkerung&#8220;? Es gen\u00fcgt eine Beschimpfung oder eine Aufstachelung zum Hass &#8211; was auch immer Hass im Einzelfall bedeuten m\u00f6ge -, die den \u00f6ffentlichen Frieden st\u00f6rt, um hinter Gitter zu kommen? Was ist denn &#8222;st\u00f6ren des \u00f6ffentlichen Friedens&#8220;? Z.B. das <a href=\"http:\/\/www.gutefrage.net\/frage\/ist-das-wirklich-stoerung-des-oeffentlichen-friedens-durch-androhung-von-straftaten\">\u00c4u\u00dfern des Wortes &#8222;Amoklauf&#8220; durch einen Sch\u00fcler<\/a>?<\/p>\n<p>Wagen Sie es daher blo\u00df nicht, sich in irgendeiner Weise unangemessen zu verhalten oder zu reagieren, denn selbst eine Einzelperson kann Ihr Verhalten sofort als St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens deuten, wenn sie entsprechend emp\u00f6rt genug reagiert. Auf gut Deutsch \u00f6ffnet diese Gesetzes\u00e4nderung der Willk\u00fcr T\u00fcr und Tor.<\/p>\n<p>In Sachen Religion wird das Thema besonders spannend, denn besonders der Islam ist bei uns inzwischen vielerorts bereits zu einer echten Herausforderung f\u00fcr die einheimischen B\u00fcrger geworden. Wenn es nun auch noch erschwert bzw. verboten wird, offen seine Meinung dar\u00fcber zu \u00e4u\u00dfern, weil sich eine Einzelperson in ihrem Glauben beschimpft f\u00fchlen k\u00f6nnte, dann ist tats\u00e4chlich Schluss mit lustig.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich h\u00e4ngt es wie \u00fcberall im Rechtswesen an der jeweiligen Auslegung des Gesetzes und der Interpretation des Sachverhaltes, aber grunds\u00e4tzlich wird hierdurch ein Terrain betreten, welches unter gegebenen Umst\u00e4nden dazu dienen wird, alle Querulanten zu beseitigen. Vielleicht nicht heute, aber die Weichen f\u00fcr Morgen sind damit gestellt.<\/p>\n<p>Seien dies Kritiker der Politik, bibeltreue Christen, widerspenstige Aussteiger oder einfach nur Menschen, die sich gegen die Willk\u00fcr wehren wollen. Ihnen allen droht damit Ungemach, sobald sie aus der Einheitsmasse ausscheren. Wie in unserer Einheitsparteien-Landschaft auch, w\u00fcnscht sich die herrschende Elite ruhige und stumme B\u00fcrger, die brav im Hamsterrad laufen und alles retten, was mit Schutzschirmen noch irgendwie gerettet werden kann.<\/p>\n<p><a href=\"\/blog\/die-groessten-luegen-der-welt\/countdown-zum-finale-der-welt\/\">Rette sich wer kann<\/a> w\u00e4re hier wohl die richtige Botschaft, denn derartige EU-Rahmenbeschl\u00fcsse werden damit noch l\u00e4ngst nicht zu Ende sein. Denken Sie dabei an den Frosch im Wasser, der nur dadurch gekocht werden kann, indem das Wasser ganz langsam erhitzt wird, denn ansonsten w\u00fcrde er aus dem Topf heraush\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Was mit der EU geschehen wird, wenn es den Euro zerbr\u00f6selt, bleibt spannend. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass die jahrzehntelangen Bem\u00fchungen in Richtung einer Neuen Weltordnung \u00fcber Nacht verpuffen werden, denn nicht nur der Euro, auch der Dollar steht auf der Kippe. Wir werden also eine \u00dcberraschung erleben. Welcher Art diese sein wird, wissen wir zwar noch nicht, aber wie hei\u00dft es so sch\u00f6n: Totgesagte leben l\u00e4nger.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unterschwellige Angst vor allem Unbekannten ist ein nat\u00fcrlicher Schutzmechanismus von Individuen, den die EU nicht l\u00e4nger tolerieren will. Nat\u00fcrlichkeit und die Bed\u00fcrfnisse des Einzelnen haben keinen Platz mehr in einer Gro\u00dfdiktatur. 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