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Rechtsbeugung und Geheimakten – wo die wahre Willkür herrscht

Wer Lügen und Betrug aufdecken möchte, der hat häufig die Rechnung ohne die Gangster gemacht.

Da mag die Fakten- und Beweislage noch so klar und offensichtlich sein, aber wenn die Betrüger die eigenen Richter sind, wird man kaum zum Ziel kommen.

Wie verfilzt und korrupt dieser Staat, der keiner ist, inzwischen schon geworden ist, lässt sich an seinen „Früchten“, besonders den „Früchtchen“ erkennen, die er auch noch selbst ernährt.

Im Frühjahr 2009 sollte ein „Unbelehrbarer“ mittels Zwangspsychiatrisierung klein und mundtot gemacht werden. Rainer Hoffmann wehrt sich seit etlichen Jahren gegen den Betrug, der ihm widerfuhr und den er schließlich offengelegt hat. Die Justizbehörden jedoch arbeiten hier mit Mitteln, die alles, nur keinen Rechtsstaat vermuten lassen.

Zu diesem Fall sind inzwischen neue Informationen bekannt geworden. Rainer Hoffmann versuchte, Akteneinsicht zu erhalten, die ihm aber aus unglaublichen Gründen bislang verwehrt wird. Schützt sich der „Rechtsverein“ etwa mit willkürlichen Mitteln vor seiner Entlarvung?

Geheimakte beim NRW-Justizministerium

Seit Jahren wird der Solarkritiker Rainer Hoffmann mit Strafverfahren wegen diverser angeblicher Beleidigungsstraftatbestände überzogen. Diese Strafverfahren gegen den Solarkritiker wurden von der Staatsanwaltschaft Bochum immer dann eingeleitet, wenn er Strafanzeige gegen Angehörige der Justiz in NRW gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte diese Strafverfahren gegen Justizangehörige laufend unter Bezugnahme des Aktenzeichens 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium ein.

Seit Sommer 2006 klagt Rainer Hoffmann nun auf Akteneinsicht nach IFG beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, nachdem das NRW-Justizministerium ihm mehrfach Akteneinsicht verweigert hatte. Im Sommer 2009, also knapp drei Jahre nach seiner Klageeinreichung, sah sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun durch Beschluss veranlasst, diese Akte 4121 E-III 372/98 selbst beim NRW-Justizministerium anzufordern, um die Ansprüche auf Akteneinsicht selbst bewerten können. Am 07.10.2009 dann die Antwort des Justizministeriums:

„Ich verweigere die Vorlage der näher bezeichneten Teile des Verwaltungsvorganges, da diese Teile gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.“

In § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO heißt es auch wörtlich:

„Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bringen würde… kann die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die Erteilung der Auskünfte verweigern.“

Ist das der eigentliche Grund für die Bewertung der Akte als „geheim“ ?

Welche Gründe könnten konkret vorliegen, wenn jemand, der seit Jahren kritisch über die Solartechnik recherchiert, eine „Gefahr für das Wohl des Bundes“ darstellt oder „einem Land angeblich Nachteile bringt?

Soll die eigentliche Wahrheit der Solartechnik in Deutschland auf diese Art und Weise verschleiert werden? Liegen womöglich von Seiten des NRW-Justizministeriums gravierende Verletzungen gegen das rechtsstaatliche Legalitätsprinzips vor, die in dieser Akte womöglich dokumentiert sind?

Darin sieht Hoffmann den eigentlichen Hintergrund, warum er keine Akteneinsicht erhalten soll. Denn seit Jahren werden strafrechtliche Ermittlungen gegen Justizbehördenmitarbeiter auf Basis dieser Akte unterbunden. Stattdessen wird Hoffmann mit vorgeschobenen strafrechtlichen Beleidigungsverfahren überzogen, die er aber in der Vergangenheit bis heute allesamt in letzter Instanz gewinnen konnte, aber auch erst nach hartem Kampf durch alle Instanzen.

Und auch nur, weil er zum Teil ohne Anwalt bei Gericht erschienen ist und weil er NICHT auf die Ratschläge seines Anwaltes gehört hatte, sondern einen Wahrheitsbeweis seiner Recherchen vehement beim Richter einforderte.

Womöglich um einen Wahrheitsbeweis seiner Recherchen zu verhindern, wurde Hoffmann in der Vergangenheit von den Richtern von allen Vorwürfen ohne detaillierte Beweisaufnahme freigesprochen. Denn wenn eine Beweisaufnahme stattgefunden hätte, hätte Hoffmann womöglich nicht nur freigesprochen werden müssen, sondern zahlreiche Justizmitarbeiter hätten außerdem womöglich wegen Prozessbetrug, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger angeklagt werden müssen.

Seit Mai 2009 liegt nun sein aktueller Revisionsantrag beim OLG Hamm, nachdem Richter des LG Bochum am 20.04.2009 Hoffmann psychiatrisch unterbringen wollten, wenn er sich weiterhin weigern würde, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen.

Hoffmann verweigerte damals am 20.04.2009 die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung und das Betreten des Justizgebäudes unter dieser vermeintlichen Lebensgefahr.

Sowohl seine Klage auf Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch sein Revisionsantrag und „Widereinsetzung in den vorigen Stand“ beim OLG Hamm liegen mittlerweile bei höheren Justizgremien: So wird sein Antrag auf Akteneinsicht mittlerweile vom Oberverwaltungsgericht Münster bearbeitet und seine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit der OLG Hamm Richter wird mittlerweile vom Präsidenten des OLG Hamm bearbeitet.

Wie soll das noch weitergehen?

Die Selbstreinigungskraft der Justiz scheint nicht zu funktionieren, wenn diese überhaupt jemals in Deutschland funktioniert hat. Von Unabhängigkeit der Richter kann in Deutschland keine Rede sein, wenn die Politik in Form des NRW-Justizministeriums in solch infamer Weise einen Bürger seit Jahren verfolgt, um eigene Straftaten der Justizbehörden und Urteilsfehler von Richtern zu vertuschen, die laut den Recherchen des Solarkritikers Rainer Hoffmann seit nunmehr 10 Jahren nur einem Zweck gedient haben:

Der Solarwirtschaft einen Markt zu bereiten, der auf umfangreichen Täuschungen und Suggestionen basiert, die in Deutschland in Wirklichkeit nicht existieren. Zu diesem Zweck wurde die Justiz mit ins Boot geholt, wohl auf Anweisung des NRW-Justizministeriums.

Aber nicht nur die Justiz wurde ins Boot geholt, sondern auch die Medien berichten seit Jahren falsch über die Effizienz der Solartechnik in Deutschland, was Hoffman auf seiner Webseite solarkritik.de umfangreich dokumentiert hat.

Dass eine derartige Vertuschung kein Einzelfall ist, zeigt sich an der bemerkenswerten Reportage des WDR über einen unglaublichen Steuerfahndungsskandal.

Was Herr Hoffmann hier an Ausdauer aufbringt ist bemerkenswert. Seine Motivation wird wohl vom Wunsch nach echter Rechtsprechung und Genugtuung getragen, was in seinem Falle auch völlig nachvollziehbar ist. Immerhin hat er die Justiz inzwischen so weit am Schlafittchen, dass deren Vorgehensweise immer transparenter und durchschaubarer wird.

Dieser Weg ist genau der richtige. Man kann viele Lügner nicht am Lügen hindern. Aber man kann sie dazu zwingen, immer größere Lügen auftischen zu müssen mit der Konsequenz, dass sie sich am Ende offensichtlich unglaubwürdig machen und die Lügen schlussendlich auffliegen.

22 Replies to “Rechtsbeugung und Geheimakten – wo die wahre Willkür herrscht”

  1. Einfach mal auf der Website nachschauen und unter (www.complaintsboard.com) Stichwort Land NRW Rechtsbeugung nachlesen, dort ist die Strafanzeige vom 25. Mai 2012 unlöschbar für alle Zeiten veröffentlicht.

    Ein Landesparlament, die Landesregierung und die Justiz stellen sich vor vorbestrafte Kriminelle, wenn diese für ihre Taten angeklagt und bestarft werden müssten, würden deren Anwälte die Bundesrepublik und ihr Rechtssystem als Bananenrepublik an den Pranger stellen.

    Wenn Urheber- und Patentrechtsverletzer (nur in China) die Vorwürfe und um die es in der Strafanzeige geht lesen und für sich nutzen, kann die Deutsche Industrie mit ihren Schutzrechten für immer einpacken.

    Das Alles nur um Kriminelle aus der Justiz sowie Unbekannt und die richterlich dokumentierte Falschaussagen getätigt haben, vor deren Strafverfolgung zu beschützen.

  2. Rechtsbeugung / Willkür / vorsätzliche Vergewaltigung des Rechts bis zur Unkenntlichkeit …..

    Wir durchlaufen ein ähnliches Schicksal !

    und keiner kann / will helfen !

    Diesen korrupten Schweinestaat können Sie getrost vergessen !

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