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Allgemein beinhaltet die Musterung eine Ganzkörperkontrolle, bei der auch der Intimbereich nicht ausgespart bleibt.
Übersehen wird dabei gerne, dass dem Wehrpflichtigen seine freiheitlichen Rechte, die sonst jeder Bürger im Hinblick auf freie Arztwahl hat oder der Möglichkeit, sich im Zivilleben überhaupt nicht untersuchen zu lassen, so ganz nebenbei abhanden kommen.
Die Intimuntersuchung jedoch wirft aus Sicht von Herrn Lars Petersson zusätzlich einige Fragen auf. Er ist der Meinung, die Intimuntersuchung ist zur Feststellung der Wehrtauglichkeit unnötig. Sie wird nur zur Einschüchterung und zum gefügig machen angewendet. Weiterlesen