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Verfassungsgericht: Demokratie nur noch gegen Gebühr

Wir haben heute noch die große Ehre, in einem freien und demokratischen Land leben zu dürfen – offiziell und dem Anschein nach zumindest.

Aber wie das nun einmal so ist in Zeiten knapper Kassen und enger werdender Gürtel, da bleibt es eben nicht aus, dass auch die Demokratie selbst etwas knapper und enger wird und nicht mehr jedem unentgeltlich zur Verfügung stehen kann. Wo kämen wir schließlich hin, wenn Recht umsonst wäre? Außerdem, was nichts kostet ist doch auch nichts wert, oder?

„Einigkeit und Recht und Freiheit“, so beginnt die erste Strophe unserer Nationalhymne. Mit der Freiheit ist das inzwischen so eine Sache. Offiziell besteht sie zwar noch und wird gerne an jedes Aushängeschild geschrieben, aber die Politik steht Gewehr bei Fuße, um beim geringstmöglichen Anlass die Fesseln sofort enger ziehen zu können.

Beim Thema Recht liegt dagegen schon länger einiges im Argen, obwohl das Vertrauen der meisten Bürger diesbezüglich noch um Längen dasjenige in die Politik, die Regierung im Speziellen, schlägt.

Unser oberstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat von allen Gerichten das höchste Ansehen, immerhin. Es mag an seiner scheinbaren Unantastbarkeit und auch an der edlen Optik liegen. Das Gericht hat nach eigenem Verständnis folgende Aufgabe:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Dieses Gericht wurde in Anlehnung an Artikel 146 des Grundgesetzes in weiser Voraussicht „Verfassungsgericht“ genannt, in der Hoffnung bzw. mit dem Ziel, dass die Bürger dieses Landes tatsächlich eines Tages wieder eine eigene Verfassung beschließen würden. Leider ist dieser Fall bis heute immer noch nicht eingetreten und derartiges wird wahrscheinlich in der Form auch nicht mehr geschehen.

Abgesehen von diesem etwas gröberen „Schönheitsfehler“ wurde die Aufgabe dieses Organs ganz offensichtlich dafür bestimmt, Recht und Ordnung in unserem Land zu bewahren und insbesondere eine entartete und immer mehr Macht an sich reißende oder gar diktatorische Regierung in ihre Schranken zu verweisen.

Die Realität sieht indes anders aus, denn eine weisungsgebundene Justiz und ein Regierungsdespotismus mit demokratischem Anstrich sind in Wirklichkeit der status quo. Wer dies in der Vergangenheit noch nicht bemerkte, dem müsste spätestens seit der alternativlosen Rettung des Euro und der EU eines Besseren belehrt worden sein. Dass in einem solchen Willkürsystem nach und nach die Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt wird und irgendwann auch die letzten Hemmungen fallen, ist eigentlich nur eine Frage der Zeit.

Offensichtlich sind wir nun wieder einen großen Schritt auf dem eingeschlagenen Weg vorangekommen, denn der junge und karrierebewusste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle fordert eine „Mutwillensgebühr“ für „aussichtslose Verfassungsbeschwerden“. Wie die Tagesschau am 20.08.2011 berichtete, soll eine Gebühr den Arbeitsanfall des Gerichtes deutlich reduzieren helfen:

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat vor einer Überlastung des Gerichts gewarnt und eine Gebühr für bestimmte Fälle vorgeschlagen. In einem Interview der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte er, die Zahl der Verfassungsbeschwerden sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die beiden Senate des Gerichts seien inzwischen nur noch „mit äußerster Mühe in der Lage, alle Verfahren in einem angemessenen Zeitraum zu bewältigen“.

Ob es Zufall ist, dass ausgerechnet jetzt dieser Vorschlag serviert wurde, wo massenhaft die Bürger gegen den Ausverkauf der Republik vorgehen wollen und sich vom Verfassungsgericht die letzte Hilfe gegen den totalen Euro-Rettungsschirm erwarten?

Zumindest besteht der Verdacht diesbezüglich, denn das Gericht muss – das ist für jeden einigermaßen bodenständigen Bürger eindeutig – sich gegen jede Art von Rettungsschirm aussprechen, weil es ganz einfach gesetzwidrig ist. Kein Wunder also, dass sich das Gericht allein schon durch seine derzeitige Verzögerungstaktik aus der Affäre ziehen will – freilich im Endergebnis erfolglos.

Unabhängig von diesem möglichen Zusammenhang muss der Präsident Voßkuhle natürlich eine glaubwürdige Begründung für seine Forderung abliefern und diese sei eben angeblich die Überbelastung seines Hauses. Dazu dienen idealerweise „Terroristen“ oder Personen, welche diesen Eindruck erwecken könnten. Und sei es nur in Form von „Terrorismus“ durch Überhäufung mit Arbeit.

Dem will Voßkuhle nun mit seiner grandiosen Idee begegnen. Die Neue Osnabrücker Zeitung erklärte am 20.08.2011 seinen Vorschlag:

Zur Entlastung schlägt das Karlsruher Gericht vor, die Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Anträge von einer Gebühr abhängig zu machen. […] Eine solche Gebühr sollte […] bis zu 5000 Euro betragen und gestaffelt nach den Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erhoben werden.

Querulanten oder Terroristen, wo ist da der Unterschied, die Grenzen verschwimmen in der heutigen Zeit. Wer nicht brav den Rest seines höchstbesteuerten kärglichen Familieneinkommens freiwillig nach Athen überweist, zählt doch bereits schon als Terrorist oder Nazi – aus Sicht der Empfängerstaaten der Eurozone sowieso.

Die Preisfrage im wahrsten Sinne des Wortes ist jetzt, wer bestimmt eigentlich, welches Verfahren bereits von vorne herein als „aussichtslos“ gilt? Die Zeitung dazu weiter:

Den Plänen zufolge soll ein Rechtspfleger entscheiden, ob eine Gebühr zu verhängen ist. Will der Beschwerdeführer diese nicht zahlen, kann er eine richterliche Entscheidung darüber beantragen.

Ein Rechtspfleger? Ah ja. Eine gute Wahl. Schließlich praktizieren das auch sämtliche Krankenhäuser in dieser Art und Weise, denn auch dort entscheidet eine Krankenschwester, wer von den neuen Patienten ein aussichtsloser Fall ist und derjenige wird sofort wieder nach Hause geschickt. Wozu eine nähere Untersuchung oder gar Operation, wenn eine solch professionelle Selektion deutlich arbeits- und kostensparender geht?

Wer hier Willkür in einer Demokratie vermutet, der muss erst Recht ein Terrorist sein, nicht wahr?

Voßkuhle sagte ebenfalls, dass „zu späte Gerechtigkeit keine Gerechtigkeit mehr sei“. Und was ist mit einem Anspruch auf Gerechtigkeit bei einer ungeprüft abgelehnten Verfassungsklage? Pech gehabt, lieber Bürger. Du kannst sie dir jetzt aber für 5.000 Euro erkaufen. Diese „bedarfsorientierte“ Methode ist gut erprobt, schließlich wird sie in der Politik seit Jahrzehnten erfolgreich angewandt.

Wir können wirklich froh sein, wie gnädig Voßkuhles Vorschlag mit der „Mutwillensgebühr“ ist, denn es wären auch noch ganz andere Mittel denkbar, wie die Zeitung den Präsidenten des Verfassungsgerichtes wiedergab:

«Einen Anwaltszwang, allgemeine Gerichtskosten oder ein freies Annahmeverfahren wie bei Klagen vor dem obersten Gerichtshof der USA wollen wir vermeiden», erklärte er.

Ein wirklich schlauer Plan vom obersten Verfassungsrichter, diese Strategie der scheinbaren Wahl anzuwenden. Zur „Wahl“ stehen allerdings nur Pest oder Cholera, nicht etwa der vollständige Verzicht auf die Krankheit.

Also mögen die Bürger dieses „Bürgergerichtes“ doch bitte auf dem Teppich bleiben und froh darüber sein, dass zumindest derjenige, welcher es sich leisten kann, auch weiterhin den Versuch unternehmen darf, sein Recht einzuklagen – selbstverständlich ohne jegliche Erfolgsgarantie.

Wie schon aus der Politik gewohnt, wird auch hier nichts unternommen, um die Ursachen zu beseitigen, geschweige denn, sie erst einmal zu identifizieren und damit das Übel an der Wurzel packen zu können. Geld scheint auch hier das bequemere Mittel der Wahl zu sein, wirklich inflationär.

Anstatt jedoch die Symptome in Form einer „Querulantengebühr“ zu lindern, wäre es sinnvoller und ganz besonders auch wesentlich demokratischer, gleich den Kern des Übels zu beseitigen, nämlich die ständigen, von oberster politischer Stelle völlig ungeniert begangenen Rechtsbrüche und der Hochverrat am deutschen Volk.

Wenn dieser gerichtlich tolerierte Betrug gegen die eigenen Bürger, die ausufernde Korruption sowie die offene Lobbyisten- und Klientelwirtschaft in diesem Land unterbunden und endlich aufhören würden, müsste Andreas Voßkuhle stattdessen wahrscheinlich eine Belohnung für Verfassungsbeschwerden einführen, um seinen Arbeitsplatz zu retten.

12 Replies to “Verfassungsgericht: Demokratie nur noch gegen Gebühr”

  1. Wenn mich nicht alles täuscht wollte oder hat man bereits eine Gebühr eingeführt für Arbeitslose mit ALG I und ALG II (Hartz IV) da auch hier die Klagen ausufern und die Sozialgerichte an ihrem Limit stehen. Nur ein Beispiel….

    Wer vor dem Bundesverfassungsgericht noch Beschwerden einreicht, sollte langsam aber sich erkennen das dieses Gericht schon lange nicht mehr im Sinne des Grundgesetzes für den Bürger und somit das Volk entscheidet. Vielleicht gab es das bei der Einrichtung dieses Gerichtes noch, heute ist der Zug abgefahren.

    Lese ich mir die Aufgaben dieses Gerichtes durch, dann wird mir eher schwindelig und ich denke Drogen zu mir genommen zu haben. Ich erlebe um mich herum nur noch Chaos und es fällt mir schwer andere zu erreichen, die endlich auch dieses Chaos erkennen.

    Im Ernst, wer bitte sind die Richter dieses Gerichtes. Es sind von den Parteien und der Regierung bestimmte und eingesetzte Marionetten. Marionetten die meiner Meinung nach nicht einmal wissen was das Grundgesetz ist und was deren Aufgabe im eigentlichen ist. Bürger die das erkennen sind unwillkommen und stören nur. Und derartige Bürger müssen abgestempelt werden, als „Querulanten“, „Terroristen“, „Abschaum“,“Rechte“ und „Nazis“. Alles was in das heutige System nicht passt wie es die Lobbyisten und Parteien wünschen wird von vornherein platt gemacht.

    Am Ende werden nur die Reichen und Superreichen, Banken, Versicherungen und Politiker Recht vor diesem Hohen Haus bekommen, weil der Bürger es sich nicht mehr leisten kann zu klagen, ob vor dem einfachen Sozial- oder Arbeitsgericht oder vor höheren Instanzen.

    Die Demokratie hat sich abgeschafft und schafft sich mehr und mehr ab. Das Bundesverfassungsgericht ist nur noch Theater nichts weiter. Auch die höchsten Gerichte im Sozial und Arbeitsrecht stehen genauso da wie dieses Gericht. Korrupte und machthungrige Richter die über das Schicksal Millionen entscheiden und richten. Auch das kenne ich aus dem Geschichtsunterricht… wenn man es denn so nennen darf.

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