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Ökodesigner kämpfen gegen die Glühbirne

Von Wahrheiten.org am 28. Januar 2011 | Kategorie Politik

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 | 8.120x gelesen | 16 Kommentare

© Tobias Bräuning / pixelio.de

Der “Heizball” war als berechtigter Spott über unsere EU-Schergen gedacht, die in ihrem Verordnungswahn, weit abseits der Realität, jeden Winkel unserer Existenz regeln und überwachen möchten.

Doch den Erfindern des Heatball blies schon bald mächtiger Gegenwind ins Gesicht, denn wer sich mit der Ökolobby anlegt, dem helfen weder Recht noch Gesetz. Diese Diktatoren verstehen keinen Spaß und weil ihre Klima-Lüge durch das eiskalte Lächeln der Natur bereits stark wankt, dulden sie keinerlei Widerstand mehr bei ihrer vermeintlichen Rettung der Welt.

Eigentlich war es eine tolle Idee, Glühbirnen als das zu bezeichnen, was sie im Wesentlichen sind: Heizelemente. Daher auch der Name Heatball. Zwar ist der Wirkungsgrad von 5% in Form von Lichtleistung sicherlich bescheiden, aber während 190 Jahren war dies trotzdem kein Grund, diese einleuchtende Erfindung zu verurteilen. Dann kam die EU.

Weil Dr.-Ing. Siegfried Rotthäuser, der Vater des Heatball, es den politisch korrekten Beamten offensichtlich zu weit trieb mit seinem “Kunstwerk”, legte die Bezirksregierung Köln kurzerhand das Projekt auf Eis. Die FAZ berichtete darüber am 18.11.2010:

Kunst darf das – oder doch nicht? Der Zoll im Flughafen Köln/Bonn verweigert 40.000 „Heatballs“ die Freigabe, um ihre Produktsicherheit zu prüfen. Zwei Ingenieure wollen die Birnen als Kleinheizgeräte verkaufen – und damit gegen das EU-Glühbirnen-Verbot demonstrieren.

[...]

Doch die Obrigkeit verstand keinen Spaß. Am Dienstag hat der Zoll nach einem Hinweis der Bezirksregierung Köln, Dezernat 55 für Produktsicherheit und Sprengstoff, die neue Lieferung mit 40.000 Heatballs gestoppt.

Sogar Bundesumweltminister Norbert Röttgen bekam bereits einen Heatball geschenkt – bei “Beckmann” am 08.11.2010: Video in neuem Fenster ansehenVideo gelöscht? BGWGWBD0tXMFalls das Video gelöscht wurde, können Sie dies hier melden. Ihre E-Mail-Adresse zur Benachrichtigung bei eventueller Korrektur:

Vielleicht sahen sich Röttgen oder seine rot-grünen Kollegen daher genötigt, einzuschreiten, bevor sich die Sache verselbstständigte, denn die Klima-Lüge hat es – wegen dem Klima – schon schwer genug.

Verantwortlich für die Zollaktion war der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel. Ihm sandte ich gleich am 18.11.2010 einen Brief mit 16 Fragen zur “Klimaerwärmung” und zu seiner Heatball-Maßnahme. Nach insgesamt sieben Nachfragen erhielt ich dann am 12.01.2011 Post von einer Mitarbeiterin aus seinem Hause:

Betr.: Ihre Fragen an Herrn Minister Remmel zum Thema Heatball

Sehr geehrter Herr …,

Herr Minister Remmel dankt für Ihre anregenden Fragen und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten, da ich im Haus für den Bereich Ökodesign zuständig bin.

Der Klimawandel ist eine Tatsache. Unsere Aufgabe ist es, den anthropogenen Anteil an der Erwärmung der Erdatmosphäre so gering wie möglich zu halten und uns in geeigneter Weise vor den nicht mehr zu vermeidenden Folgen des Klimawandels zu schützen.

Dazu gehört es auch, die Energieeffizienz von Massenprodukten zu erhöhen. Durch die Ökodesign-Richtlinie wurde auf europäischer Ebene ein Rahmen für die Energieeffizienz von energiebetriebenen Produkten gesetzt. In Deutschland wurde diese Richtlinie mit dem Energiebetriebene Produkte Gesetz in nationales Recht überführt. Die (stufenweise ansteigenden) Anforderungen an einzelne Produktgruppen sind in unmittelbar geltenden EU-Verordnungen festgelegt: Für Haushaltslampen ist dies die Verordnung 244/2009. Mit dieser Verordnung sollen bis zum Jahr 2020 EG-weit etwa 39 Terrawattstunden Energie im Verhältnis zum Trend gespart werden, so viel wie 11 Millionen Haushalte in einem Jahr verbrauchen. Durch die Umstellung auf Energiesparlampen können in der EU bis 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Die zurzeit geltenden Anforderungen werden von den matten Glühlampen und den Glühlampen mit 100 und 75 Watt nicht mehr erfüllt. Um solche handelt es sich auch bei den unter dem Namen Heatball vertriebenen Produkten. Sie dürfen eindeutig (und die Untersuchungen beim VDE haben das bestätigt) nicht in Verkehr gebracht werden.

Die Bezirksregierung Köln als zuständige Marktüberwachungsbehörde hat die Pflicht, das Inverkehrbringen solcher Produkte zu überwachen und eventuell Maßnahmen zu ergreifen.

Dies ist im Interesse der Umwelt und auch des Wettbewerbs. Mitbewerber, die durch Investitionen in Forschung und Entwicklung die Qualität Ihrer Produkte z. B. hinsichtlich der Energieeffizienz weiter erhöhen, sollen keine Nachteile haben. Diese Investitionen dienen auch dazu, die von Ihnen angesprochenen zurzeit noch bestehenden Mängel der Energiesparlampen (z.B. Quecksilbergehalt) zu beseitigen bzw. Alternativen (LED) weiter zu entwickeln.

Die Kunst ist frei und es steht jedermann anheim, seine Auffassung zum Thema Ökodesign zu artikulieren. Der Verkauf von 40000 nicht verkehrsfähigen Glühlampen fällt für mich allerdings nicht mehr in diesen Bereich.

Ich danke noch einmal für Ihren anregenden Beitrag und verbleibe mit freundlichen Grüßen

“Der Klimawandel ist eine Tatsache…” wird als allererstes vorweggeschickt, damit die nachfolgenden Behauptungen auch entsprechendes Gewicht erhalten und gar nicht erst eine Grundsatzdiskussion aufkommt. Es ist die übliche Strategie und vom Wortlaut her mit derer der EU identisch. Zu dumm nur, dass die Sache mit dem menschengemachten Klimawandel mittels CO2 eine einzige Lüge ist. Aber das ist sicherlich noch nicht bis nach Düsseldorf durchgedrungen, auch nicht im laufenden Winter.

Eine Woche nachdem Ranga Yogeshwar dem Bundesumweltminister einen Heatball überreichte, wurde die Nachschublieferung aus China vom Zoll festgesetzt. Danach begann eine regelrechte Schlacht mit Abmahnung und Ordnungsverfügung zwischen Herrn Rotthäuser und seinem Partner und auf der Gegenseite der Kölner Bezirksregierung.

In dieser Ordnungsverfügung, in der sich die Öko-Lemminge so richtig bürokratisch ausgetobt haben, um ihren großen und mächtigen Vorbildern auf EU-Ebene in nichts nachstehen zu müssen, wird wie folgt argumentiert:

Der Heatball ist auch nicht als Speziallampe gem. Art. 2 Ziffer 4 der Verordnung (EG) 244/2009 anzusehen.

Demnach sind Speziallampen Lampen, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder laut der ihnen beigefügten Produktinformation nicht zur Raumbeleuchtung geeignet sind.

Auf Ihrer Homepage wird jedoch ausdrücklich auf die Leuchtwirkung der Heatballs hingewiesen. Diese Leuchtwirkung, die sehr wohl für die Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist, wird auch von der VDE GmbH in ihrem Gutachten bestätigt.

Der Hinweis auf der Verpackung des Heatballs “Nicht zur Beleuchtung” schließt die Eignung hierzu sicherlich nicht aus, sondern bezieht sich lediglich auf die von Ihnen angeblich zugedachte Zweckbestimmung. Auch der Aufdruck “Kleinheizelement” schließt die Eignung als Raumbeleuchtung nicht aus.

Interessant ist, wie bei diesen Ökobürokraten dieselbe Argumentation bei Produkten des Konzerns Philips offenbar nicht greift, sondern geduldet wird. Im Webshop von Spezial-Leuchtmittel.de z.B. gibt es folgende 100 Watt Glühlampe in matter Ausführung für 2,49 € offziell zu kaufen:

PHILIPS stoßfeste Normallampe E27 100W matt 990lm

  • Stoßfeste Lampen mit speziell verstärkter Wendelkonstruktion und E27 Sockel
  • Für Anwendungen, die hohe Lebensdauer in Kombination mit Stossfestigkeit erfordern, z.B für rauhe Betriebsverhältnisse bei Industrie, Schifffahrt und Bergbau oder Arbeitsbeleuchtung in Wartungsbereichen und Automobilwerkstätten
  • Energie-Effizienzklasse: E

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Nun, das Umweltministerium sowie die Bezirksregierung Köln in NRW stehen schließlich – noch – unter rot-grüner Herrschaft. Daher muss natürlich um jeden Preis verhindert werden, dass auch nur der geringste Zweifel an deren Ökoreligion rund um den erlogenen Klimawandel aufkommt.

Was haben diese Ökos nur gegen die gute alte Glühbirne? Hat sie denn wirklich ausgedient? Und warum muss diese Entscheidung von Bürokraten gefällt werden, die grundsätzlich über die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden und wer weiß welchen Lobbys dienen? Rechnet sich denn die erzwungene Umstellung auf Energiesparlampen überhaupt, außer für die Ökoheinis?

Impfen - Das Geschäft mit der Unwissenheit

Dieses Buch soll dazu anregen, über die gängigen Hypothesen der Impftheorie nachzudenken. Es sind dies die Ansteckung, Bakterien und Viren als Krankheitsursachen, die Antigen-Antikörper-Theorie, der Rückgang der Seuchen durch Impfungen, Krankheiten als eigene Wesen etc. Jede dieser Hypothesen steht auf wackeligem Grund. Die Theorie vom Schutz durch Impfungen ist auf überholten Hypothesen aufgebaut. Weitere Schwerpunkte sind die Themen Propaganda, Impfschäden und die wichtigsten Kapitel aus der Geschichte der Impfungen.

Zum Buch

Genauso wie bei den Photovoltaikmodulen besteht auch bei den sogenannten “Energiesparlampen” die wesentliche Frage darin, ob die im Betrieb eingesparte Energie gegenüber einer gleichhellen Glühbirne überhaupt jemals während der Lebensdauer der Sparbirne wieder reingeholt werden kann. Die meisten Leuchtstofflampen halten nämlich nicht einmal ansatzweise so lange wie angegeben und eine vergleichbare Lichtleistung ist allerhöchstens bei wirklich teuren Markenprodukten gegeben, durch welche die Rentabilität der Umstellung noch weiter reduziert wird.

Die Produktion einer Sparlampe benötigt etwa das Zehnfache der Energie wie die Herstellung einer Glühlampe. Da die Sparlampe – optimistisch betrachtet – zwar zehnmal so lange hält, ist die Energiebilanz an dieser Stelle quasi gleich. Doch eine Glühbirne enthält weder Gift, noch muss sie aufwendig entsorgt und recycelt werden. Insofern bleibt von der während der Lebensdauer der Ökobirne effektiv eingesparten Energie nur wenig übrig. Und wehe, die Energiesparlampe gibt vorzeitig ihren Geist auf, dann war’s das mit dem Sparen gewesen.

Sparbirnen heißen übrigens deswegen so, weil wir uns diese unsinnigen Haushalts-Giftmülllager lieber sparen sollten. Es gibt nur bestimmte Anwendungsbereiche, in denen sich diese Lampen wirklich bezahlt machen, lediglich an wenigen Stellen in unseren Wohnungen. Denn entweder ist die Einschaltdauer zu kurz, um die Lampe gescheit hell zu bekommen, oder das Licht verbreitet eine ungemütliche und fremdartige Stimmung.

Die Stiftung Warentest hatte bereits im Februar 2008 einen Test veröffentlicht, der einige der problematischen Punkte deutlich machte:

Statt 11 Watt brachte sie im Test nur 7,2 Watt. Um die Helligkeit einer 60-Watt-Glühbirne zu erreichen, bräuchte es eigentlich anderthalb Isotronic-Lampen.

[...]

Diesmal machten jedoch die Varilux von Aldi Nord, die GSU 111 von Ikea und die CMI von Obi schon deutlich früher schlapp. Mit der CMI von Obi war es im Schnitt nach 3 526 Stunden zappenduster.

[...]

Einige Energiesparlampen gehen nach dem Einschalten erst nach 1-2 Sekunden an oder werden nur langsam hell. Extremes Beispiel: Die Sparsam 7 W von Ikea braucht fast zwei Minuten, um auf 80 Prozent ihrer Helligkeit hochzufahren.

In ihrem Test vom April 2010 schrieb Stiftung Warentest:

Energiesparlampen werden also mit der Zeit ineffizienter. Sobald eine Lampe im Test nur noch 80 Prozent ihrer Anfangshelligkeit aufwies, galt ihre Nutzlebensdauer als beendet. Bei fast jeder zweiten geprüften Lampe war das schon nach weniger als 3 000 Stunden der Fall. Manche kamen nicht einmal auf 1 000 Stunden. Das entspricht der Lebensdauer herkömmlicher Glühbirnen. Ein Großteil der Lampen fiel überdies bereits nach weniger als 6 000 Brennstunden ganz aus.

Es mag zwar tatsächlich der Fall sein, dass Energiesparlampen etwas länger halten als Glühbirnen, aber was nützt uns eine solche Funzel, wenn sie nach einem Bruchteil der offiziellen Lebensdauer nur noch z.B. 75% der Lichtleistung bringt? Das bedeutet, wir müssen entweder von vornherein stärkere Sparbirnen kaufen oder bereits nach wenigen tausend Stunden Brenndauer die Birne austauschen. Wo bleibt da der Spareffekt?

Die immer großartig propagierten Sparrechnungen werden dadurch ganz schnell relativiert. Und sicherlich ist jedem von uns schon einmal eine Glühbirne runtergefallen. Nicht weniger empfindlich sind auch die Energiesparlampen, gerade beim Rein- oder Rausschrauben. Dabei geht einfach mal was kaputt. Der Unterschied ist jedoch, dass bei einer zerplatzten Glübhirne ein Sachschaden von 50 Cent entsteht, während eine zerstörte gute Sparbirne 10 € oder mehr gekostet hat und dazu noch die Luft mit Quecksilber vergiftet.

In einer Gesellschaft, die durch Volksvertreter mit gesundem Menschenverstand beherrscht würde, käme niemand auf die Idee, den Bürgern solche blödsinnigen Glühbirnenverbote aufzuerlegen. Jeder von uns weiß doch selbst, wo eine Glühbirne und wo eine Sparbirne Sinn machen. Mit persönlicher Eigenverantwortung und der Hilfe von unabhängigen Fachleuten mit Sachverstand wären wir entsprechend ehrlich gut beraten. Aber gibt es so etwas denn überhaupt?

In unserer Gesellschaft jedenfalls nicht, hier regiert stattdessen das Geld. Selbst viele derjenigen, welche tatsächlich an die Klima-Lüge glauben, empfinden Unbehagen im Hinblick auf diese EU-Verordnung gegen Glühbirnen. Die großen Konzerne wie Osram, Philips und Megaman haben dabei mit Sicherheit ihre Finger im Spiel. Wir haben es hier mit einer Lüge basierend auf einer weiteren Lüge zu tun.

Ein wackliger Turm ist das, der sicher eines Tages einstürzen wird. Die Frage ist eigentlich nur, wird zuerst das Glühbirnenverbot gekippt oder bricht zuvor die EU auseinander? Es wird Zeit, dass dieser verlogene Wahnsinn ein Ende findet. Und das wird er.

Die Heatball-Macher überlegen derzeit, eine Genossenschaft zu gründen, die sich “für den Erhalt gesunder Lichttechniken einsetzen und auch moderne Techniken, wie beispielsweise glühlampenadäquate LED oder OLED unterstützen”. Wenn Sie mitmachen wollen – oder auch nur über den Verlauf informiert bleiben möchten – dann nehmen Sie einfach Kontakt auf.

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16 Kommentare

  1. am 12. Februar 2011 um 00:42 16 Darth Vader

    Total bekloppt:
    Greenpeace will “Klimaschutz” ins Grundgesetz aufnehmen!
    blog.greenpeace.de/blog/2011/02/07/367-000-mal-klimaschutz-ins-grundgesetz-und-heute-im-petitionsausschuss

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