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Vorsichtshalber abkassiert – Zwangs-Rundfunksteuer für alle

Sie haben keinen Fernseher? Macht nichts, Sie müssen kein Außenseiter mehr bleiben, denn ab 2013 dürfen auch Sie Ihren Beitrag dazu leisten, dass Ihre Mitbürger tagtäglich für dumm verkauft, ihrer wertvollen Zeit bestohlen und massiv belogen werden.

Dank des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrags muss jeder Haushalt die neue Rundfunkabgabe bezahlen, egal ob er die Propaganda nutzt oder nicht. Werden nun bald weitere „Abgaben“ ähnlicher Form folgen?

Jetzt ist es amtlich: Die Ministerpräsidenten haben die Änderung des Rundfunkgebührenmodells beschlossen und den sogenannten „Staatsvertrag“ unterzeichnet. Der Focus dazu am 15.12.2010:

Vom Jahr 2013 an muss jeder Haushalt die neue Rundfunkabgabe zahlen – selbst wenn gar kein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Immerhin die Gebühr soll bis mindestens 2015 nicht steigen.

Die bisherigen Beiträge von 17,98 € pro Monat „bleiben stabil“ sagte Kurt Beck, der Chef der Länder-Rundfunkkommission. Von Stabilität kann aber wohl keine Rede sein für all diejenigen, welche bisher nur den geringeren Satz von 5,76 € für Radio oder „neuartige Rundfunkgeräte“ bezahlen mussten.

Dass bei derartig dreisten Abkassiermethoden auch versehentlich die Wahrheit herausrutscht, liegt in der Natur der Sache. So zitierte der Focus Kurt Beck und den ARD-Vorsitzenden:

„Die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende.“ […] Mit dem neuen System werde die Privatsphäre besser geschützt, sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust.

War die Privatsphäre denn bisher etwa nicht geschützt? Lag das vielleicht an den unglaublichen Stasimethoden der GEZ-Spione? Nanu, das wird jetzt einfach so ganz unverhohlen zugegeben? Klar, jetzt haben die Berufspropagandisten die Kohle ja sicher und dazu noch den vollen Satz von allen Bürgern. Wozu also noch mit der Wahrheit hinterm Berg halten?

Sollte dieser irre Abzockplan tatsächlich so in die Tat umgesetzt und von den obersten Gerichten durchgewunken werden, dann können wir die letzten Hoffnungsschimmer von Rechtsstaatlichkeit in diesem Lande offiziell zu Grabe tragen.

Außerdem werden ab 2013 alle Bürger pauschal und legal noch mit folgenden neuen Steuern bzw. zusätzlichen Gebühren und Abgaben rechnen und diese ebenso brav entrichten müssen:

  • Hundesteuer: Alle Haushalte, ob diese einen Hund haben oder nicht, müssen ab jetzt ebenso Hundesteuer abführen. In der Begründung heißt es, dass auch die Nicht-Hundebesitzer unter den vollgekackten Parks genauso wie die Hundebesitzer leiden müssten.
  • Tabaksteuer: Auch Passivraucher genießen den Tabakduft, ohne dafür bisher Steuern zu bezahlen. Aus Gründen der Solidarität darf es selbstverständlich nicht sein, dass nur die Raucher für die Beseitigung der Zigarettenkippen auf den Straßen zur Kasse gebeten werden. Die Tabaksteuer wird daher für alle Bürger ab 16 Jahren monatlich pauschal fällig.
  • KFZ-Steuer: Jeder Bürger – auch wenn er selbst gar keinen eigenen PKW besitzt – ist in der Lage, jederzeit als Mitfahrer in fremden Fahrzeugen vom Individualverkehr zu profitieren und muss daher selbstverständlich nun auch den vollen KFZ-Steuerbetrag bezahlen.
  • Bahnabgabe: Weil der Betrieb der Zug- und Bahnanlagen in der BRD extrem kostenintensiv ist, kann es nicht allein den Bahnfahrern zugemutet werden, durch den Fahrkartenkauf für die Kosten aufzukommen. Weil die Aufwände der Bahn abhängig von der Anzahl der Nutzer sind, wird die jährliche Bahnabgabe daher nicht nur für jeden Haushalt, sondern für jeden einzelnen Bürger ab seiner Geburt erhoben.
  • Kirchensteuer: Auch wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit an Gottesdiensten teilnehmen, eine Einzelprüfung findet nicht statt. Daher wird die Kirchensteuer jetzt in eine monatliche Kirchenabgabe für jeden Bürger umgewandelt, um eine faire und gerechte Verteilung der horrenden Kosten, u.a. zur Vertuschung des Kindesmissbrauchs, zu gewährleisten.
  • Kultursteuer: Da Museen ganzjährig uneingeschränkt für die gesamte Bevölkerung verfügbar sind, muss jeder Haushalt sich an den nötigen Kosten der Bereitstellung von historischem kulturellen Gut beteiligen, zumal die deutsche Kultur durch die Politik beseitigt werden soll. Die Gebühren pro Bürger werden daher bis zum Jahr 2020, bis zur vollständigen Kulturzerstörung, jährlich um 10% erhöht. Für ausländische Bürger und Mitglieder der Partei der Grünen entfällt die Kultursteuer, da diese bereits die Hauptarbeit zur Beseitigung des unerwünschten deutschen Kulturgutes leisten.
  • Steuer für die Nutzung öffentlicher Gebäude: Jeder Bürger, der eine Dienstleistung irgendwelcher Behörden oder gemeindlicher Einrichtungen in Anspruch nimmt, muss ab jetzt eine pauschale Gebühr für die Unterhaltung der öffentlichen Gebäude entrichten, da er als Staatsbürger auch dazu verpflichtet ist, sich z.B. in Meldebehörden an- und abzumelden oder seine amtlichen Dokumente beantragen muss.
  • Finanzamtsteuer: Die Bearbeitung der jährlichen Steuererklärung wird für alle Bürger kostenpflichtig werden, da grundsätzlich jeder Anspruch auf die Abgabe einer Steuererklärung hat. Die entsprechenden Voraussetzungen werden behördlicherseits ganzjährlich mit großem Aufwand betrieben und bereitgestellt. Es ist außerdem keinem Steuerhinterzieher zuzumuten, dass er den kostenintensiven Besuch der Steuerfahndung aus eigener Tasche bezahlen muss, schließlich könnte die Steuerbehörde jeden Steuerzahler aufsuchen. Eine pauschale Entgeltforderung ist damit grundsätzlich legitimiert.
  • Biersteuer: Alle Personen ab 16 Jahren sind berechtigt, bierhaltige Getränke zu konsumieren. Daher wird die bisher direkt von den Brauereien abgeführte Biersteuer in Zukunft auf alle Bürger, die älter als 16 Jahre sind, jährlich umgelegt. Zur Begründung heißt es, dass jeder, auch ein Antialkoholiker, prinzipiell später doch noch zum Alkoholiker werden könnte. Außerdem dürfe den meist finanziell schlecht gestellten Alkoholikern nicht auch noch die gesamte Biersteuer allein auferlegt werden.
  • Konjunktursteuer: Um auch in Zukunft verlässliche Propaganda in Bezug zum Aufschwung liefern zu können, müssen alle Bürger eine monatliche Konjunktursteuer entrichten. Jeder einzelne profitiert schließlich vom angeblichen Aufschwung. Wer nicht an den Aufschwung glaubt, der kann beim „Bundesamt für konjunkturelle Wachstums-Statistiken“ einen Antrag auf eine jährlich befristete Befreiung stellen.
  • Erbschaftssteuer: Neben der Lohnsteuer wird eine fünfprozentige Erbschaftssteuer auf alle Gehälter und sonstige Einkünfte erhoben, da es sich dabei um eine potenzielle Anhäufung von Finanzvermögen handelt, welches zu einem späteren Zeitpunkt evtl. vererbt werden könnte. Die Steuer dient dazu, die Belastung der reichen Erben auf die Allgemeinheit umzuverteilen und damit allgemeinverträglich zu senken.
  • Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnementsteuer: Weil Zeitungen und Zeitschriften in Form von ausliegenden Exemplaren in Cafes oder Wartezimmern für jeden Bürger in direktem Zugriff verfügbar sind, muss nun jeder Haushalt eine entsprechende pauschale Abonnementsteuer entrichten. Da auch über den Weg der Altpapiernutzung, z.B. durch Recycling-Toilettenpapier eine nachträglich Nutzung erfolgt, wird die Abonnementsteuer entsprechend doppelt erhoben.
  • Briefsteuer: Jeder Besitzer eines Briefkastens wird verpflichtet, eine monatliche Gebühr für die grundsätzliche Empfangsbereitschaft von Briefen und sonstigen postalischen Leistungen zu entrichten. Die Briefsteuer wird in einem weiteren Schritt um eine Werbebroschürenabgabe ergänzt, da der Briefkasten auch zum Empfang von Werbemitteilungen dient, unabhängig davon, ob der Besitzer dieses wünscht oder nicht.
  • Regenwasserpfennig: In Folge der nicht vorhandenen Klimaerwärmung soll laut Meinung der Klimaexperten auch in der BRD der Niederschlag im Winter stark steigen und im Sommer nicht sinken. Die dabei entstehenden Katastrophen durch häufigere Überschwemmungen und Hochwasser, werden von immer weniger Versicherern abgedeckt und ersetzt. Daher soll der Regenwasserpfennig dafür sorgen, die Kosten der Versicherungen im Voraus zu ersetzen. Als Basis dienen jeweils die Niederschlags-Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes multipliziert mit der Quadratmeterzahl der vom jeweiligen Haushalt bewohnten Fläche. Fällt kein Regen, wird ein angemessener Wert geschätzt.
  • Kindergeld: Das Kindergeld wird nicht mehr pro Kind ausbezahlt, sondern aus Gründen der Nicht-Diskrimierung von kinderhassenden Paaren nur noch pauschal je Haushalt. Als Basis dient der statistische Wert der Fertilität von Frauen in der BRD, derzeit 1,3 Kinder. Kinderlose Paare und Single-Haushalte erhalten damit dasselbe Kindergeld wie Großfamilien, da die technischen Voraussetzungen zur Zeugung von Kindern vorhanden sind. In der Begründung heißt es, dass aufopferungsvolle Mütter ungerechtfertige finanzielle Vorteile durch das Kindergeld gegenüber berufstätigen und nach Karriere ausgerichteten Frauen besäßen.
  • Sexsteuer: Da die Anzahl der Single-Haushalte stark steigt und sich deren Geschlechtsverkehrverhalten im häufigen Partnerwechsel niederschlägt, sollen auch die noch intakten Familien an den zusätzlichen Kosten der Singles beteiligt werden. Eine pauschale Sexsteuer für alle Bürger ab 15 Jahren, unabhängig vom Geschlecht, wird jährlich erhoben und dient zur Deckung der psychologischen Behandlungskosten der Opfer von zerstörten Lebensabschnittspartnerschaften.
  • Luftsteuer: Da die Klima-Lüge wegen der unzuverlässig kalten Wetterlage inzwischen nicht mehr uneingeschränkt von der breiten Bevölkerung geglaubt wird, tritt anstelle der CO2-Zertifikate eine allgemeine Luftsteuer. Jeder Bürger hat das Recht, 365 Tage im Jahr kostenlos Atemluft zur persönlichen Inhalation zu verwenden. Pro Bürger gelten sechs Atemzüge pro Minute als existenziell notwendig, also 3.153.600 Atemzüge pro Jahr. Ausgenommen davon ist zusätzliche Atmung etwa bei schweren Arbeiten, beim Sport, beim Singen, beim Rauchen oder bei sonstigen, die Atmung beschleunigenden Tätigkeiten. Zusätzliche Atmung wird mit Hilfe eines eingepflanzten Chips gemessen und monatlich abgerechnet.

Wie lange wird es wohl dauern, bis die erste Klage beim Bundes-„Verfassungsgericht“ wegen der neuen Rundfunk-Haushaltsabgabe eingereicht wird? Das Lustige ist, eigentlich „gehört“ der öffentlich-rechtliche Rundfunk doch den Bürgern, denn die finanzieren ihn schließlich. Wäre es da nicht naheliegend, dass der Finanzier auch darüber entscheidet, wie eine Neuordnung aussieht, welche Leistungen dafür erbracht werden müssen und wie die Bedingungen für diejenigen lauten, die keinerlei Interesse an diesem Angebot haben?

In einem demokratischen Land wäre das bestimmt so, aber wir leben eben in der BRD. Ein Mitspracherecht existiert hier nicht mehr, sofern es denn jemals vorhanden war. Unser Staat hat seine ursprünglich bescheidene Rolle des Beschützers längst stark ausgedehnt in Richtung Vollüberwachung und besonders auch zum Sozialversorger. Nun folgt noch der letzte Part in Form von Information und Unterhaltung durch den Staat.

Obwohl diese Art von Gebührenunfug ganz offensichtlich im Widerspruch zum Grundgesetz steht, scheint dies den angeblich das Volk vertretenden Politaffen vollkommen egal zu sein. Entweder, es handelt sich um Unterbelichtung selbiger oder aber um Vorsatz. In beiden Fällen ist das völlig untragbar.

Vielleicht wurde dieser Beschluss aber auch in weiser Voraussicht getroffen, weil ab 2013 das Grundgesetz sowieso nicht mehr gilt, sondern nur noch EU-Gesetze? Durchaus möglich. Wolfgang Schäuble, der offizielle Verwalter der Schenkungsgesellschaft „BRD zahlt für Europa“, will schließlich den Bundeshaushalt in hochverrätertischer Manier der EU übertragen.

Also keine Sorge, die da oben wissen schon ganz genau, was sie da tun. Es ist lediglich nicht in unserem Sinne und damit alles in gewohnter Ordnung. Kommen Sie jetzt aber bitte bloß nicht auf die Idee und kaufen sich aus lauter Resignation über die neuen Zwangsgebühren einen Verblödungsverstärker.

16 Replies to “Vorsichtshalber abkassiert – Zwangs-Rundfunksteuer für alle”

  1. Man sollte einen Proxi etablieren und alle Nachrichtenagenturen die aus GEZ Geldern gesponsert werden dazu auffordern sich dort in eine Blacklist einzutragen. Alle die keine GEZ zahlen wollen surfen dann in zukuunft nur noch ueber diesen proxy. So kriegen die MSM Verweigerer ihren Willen und die GEZler auch. >D

  2. Also wir (2 Therapeuten einer psychotherapeutischen Praxisgemeinschaft) werden ab Januar 2011 jeden Monat eine Psychotherapie-Rechnung an die GEZ senden (in gleicher Höhe wie die Gebührenforderung der GEZ). Begründung: Wir bieten potentielle Therapie für GEZ-Mitarbeiter an und können schliesslich nichts dafür, wenn diese bereitgestellte Zeit nicht in Anspruch genommen wird.

    Bei Behörden ist es angeblich so, dass auf jede eingehende Rechnung reagiert werden MUSS, sie dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Wenn jeder der GEZ monatlich – angepasst auf seinen beruflichen Bereich – eine Rechnung für potenziell bereitgestellte Leistungen stellen würde, würde das wahrscheinlich eine „Lawine“ auslösen.

  3. Liebe Leute, nun bleibt mal sachlich…
    Die Einführung der Rundfunksteuer bewahrt uns schließlich dauerhaft vor einer Flut von Arbeitslosen, die ansonsten durch sparmaßnahmenbedingte Abgänge von den ÖR-Anstalten über uns hereinbrechen würde.
    Es sind Millionen von Menschen beim ÖRR beschäftigt, von denen die Mehrzahl nicht die geringste Chance auf einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft hätte. Kein „Tonmeister“ fände einen Job in einem privaten, ums Überleben kämpfende (!) Tonstudio, keine der zahlreichen und überflüssigen Redaktionsassistenten/innen eine Anstellung in einem Verlag oder einem privaten Sender,, weil sie einfach nicht zu gebrauchen sind. Andernfalls hätten wir keine Probleme mit dem Programmangebot, dass zunehmend auf die „Teilnehmer“ zugeschnitten wird, die von der neuen Steuer befreit sind.

    Wir haben also nur die Wahl zwischen der Rundfunksteuer oder allgemeinen Steuererhöhungen, weil die armen Seelen, die in der Illusion der eigenen Nützlichkeit und erzogen zur Arroganz beim ÖRR arbeiten, dann per ALG/Hartz4 durchgefüttert werden müssten.

    Fraglich ist, ob die Steuer Art. 15 GG verletzt, weil ein wesentlicher Teil des Programms online angeboten wird, und gerade deswegen eine „geringe“ Erhöhung eingeführt und künftig nicht mehr auf vorhandene Geräte sondern auf Haushalte abgestellt wird. Um jedoch online auf das Angebot zugreifen, es also nutzen zu können, muss der Teilnehmer über einen Internetanschluss verfügen. Diese Kosten um die 20.- Euro im Monat. Und meistens enthalten sie ein limitiertes Transfervolumen, womit die online-TV Nutzung bei zB 10 Gb für ca. 2 Tage reicht. Danach wird in der Regel die Bandbreite der Verbindung derart gedrosselt, dass es nicht mehr möglich ist, Streams zu empfangen. Ein Zugang mit 100GB Limit bei 6000 Kb/s kostet derzeit gut 40.- EUR. Selbst wenn er 2013 nur noch 20 Euro Kosten wird, sind das 240 Euro pro Jahr, die der Teilnehmer investieren muss, um einen wesentlichen (der Rundfunkrat nennt diesen Teil des Angebotes selbst so) Teil des Rundfunkangebotes konsumieren zu können. Man braucht nicht lange rechnen, welche Summe zusammenkommt. Und man bracht nicht lange zu überlegen, wer profitiert: Die Telekom und ihre „Untermieter“. Nun gilt es zu warten, bis man „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ Betroffener ist, um sodann die Klage einzureichen.

    Dies und nur dies ist die einzige Möglichkeit, Herrn Beck zuzusetzen. Gemotze und Polemik prallen an so einer Persönlichkeit ab. Was soll ihn schon noch beleidigen oder verletzen. Die Schlacht um die Steuern mag er gewonnen haben – den Krieg seines Lebens und seine seelische Integrität hat er längst verloren. Alle Menschen kriegen Ihre Quittung…

    So lasst uns Mitleid üben und auf die Betroffenheits-Presse warten. Und kurz darauf hat ein/e andere/r seinen Posten. Aber: Ein Pöbler oder Polemiker aus den Reihen der Kommentatoren dieser Website wird das sicher nicht sein.

  4. Komisch.

    Dann melde ich einfach meinen Wohnsitz ab 2013 ab und habe damit keinen Haushalt. Ich bin damit Wohnungslos.

    So zahle ich auch diese Steuer nicht.

    Wo ich lebe sage ich den Behörden damit nicht.

    Die GEZ Gebühr ist kommunistisch und daher sollten Widerstand leisten.

    Wie sollen Jugendliche, die mit 16 Arbeitslos sind diese Steuer zahlen?

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