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Freie Meinungsäußerung? Schweigen Sie ab jetzt lieber

Von Wahrheiten.org am 7. Dezember 2010 | Kategorie Überwachung

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© Gerd Altmann / pixelio.de

Unterschwellige Angst vor allem Unbekannten ist ein natürlicher Schutzmechanismus von Individuen, den die EU nicht länger tolerieren will. Natürlichkeit und die Bedürfnisse des Einzelnen haben keinen Platz mehr in einer Großdiktatur.

Daher hat die EU-Kommission einen Rahmenbeschluss erarbeitet und verabschiedet, um die strafrechtliche Bekämpfung bestimmter “Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit” in der Europäischen Union zu vereinheitlichen – und drastisch zu verschärfen.

Jedem Kind wird von seinen fürsorglichen Eltern schon früh beigebracht, sich nicht auf Fremde einzulassen und nicht mit ihnen mitzugehen. Anders in der europäischen Union, dort ist Fremdheit per Gesetz verboten, denn schließlich sind wir alle Europäer. Kultur, Sprache, Mentalität und Selbstbestimmung gehören ab in die Mottenkiste.

Alles muss gleichgemacht und gleichgestellt werden, völlig unabhängig von den nationalen Unterschieden zwischen den Ländern und Völkern und ohne jede Rücksicht auf die Bedenken und Bedürfnisse der Bürger.

Zumindest scheint dies die vorherrschende Meinung in Brüssel zu sein, denn anders ist der Rahmenbeschluss 2008/913/JI vom 28.11.2008 nicht zu verstehen. In dem am 06.12.2008 in Kraft getretenen Beschluss heißt es:

Artikel 1

Rassistische und fremdenfeindliche Straftaten

(1) Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende vorsätzliche Handlungen unter Strafe gestellt werden:

a) die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe;

b) die Begehung einer der in Buchstabe a genannten Handlungen durch öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material;

Das Aufstacheln zu Hass oder Gewalt ist für sich gesehen schon schwierig zu beurteilen, denn ab wann beginnt die Aufstachelung? Bereits damit, wenn eine kritische Frage in den Raum gestellt wird? Damit hier erst gar keine Unsicherheit aufkeimt, regelt Absatz c) dies auf klare Weise:

c) das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Sinne der Artikel 6, 7 und 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, das gegen eine Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe gerichtet ist, die nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definiert werden, wenn die Handlung in einer Weise begangen wird, die wahrscheinlich zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied solch einer Gruppe aufstachelt

Eine Handlung, die “wahrscheinlich” zu Hass oder Gewalt führt, ist schon leichter zu greifen, denn im Grunde kann das jede Äußerung sein. Gut für die Gutmenschen und Diktatoren, schlecht für die Freidenker und Liebhaber der freien Meinungsäußerung.

Dass dieser EU-Rahmenbeschluss im krassen Gegensatz zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes steht, dürfte wie gehabt niemanden stören:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nach EU-Recht war die BRD nun gezwungen, den Rahmenbeschluss bis zum 28.11.2010 in nationales Recht umzusetzen. In vorbildlicher BRD-Manier wurde daher ein entsprechender Gesetzentwurf, die Drucksache 495/10 vom 13.08.2010, erarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt, welcher keine Einwände erhob. Der Entwurf enthielt folgende Einleitung:

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art

Hier wurden zwei Dinge miteinander vermischt, um in einem Aufwasch den Totschlagparagraphen 130 des Strafgesetzbuches noch “effektiver” zu gestalten. Schön war auch der Punkt “C” im Gesetzentwurf, denn dieser lautete: “C. Alternativen – Keine”. Ganz im Stile unserer sogenannten “Regierung”.

Eine Internet- und Meinungszensur durch die Hintertür, wunderbar legalisiert auf Basis von angeblicher “Kriminalitätsbekämpfung” und natürlich als alternativlose Verpflichtung zur Umsetzung in BRD-Recht, weil die EU dies so bestimmt hat.

Wie dieser EU-Rahmenbeschluss nun in BRD-Recht umgesetzt wird, steht ebenfalls in der Drucksache 495/10. Bisher lautete Absatz 1 von §130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Die neue Fassung wird lauten:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Besonders problematisch wird §130 nun auch deswegen, weil er bereits auf Fälle von “Volksverhetzung” angewandt werden kann, die sich nur auf eine Einzelperson beziehen. Betrachten wir einmal folgende Vereinfachung des langen Absatzes:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, [...] gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit [...] zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt [...], wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Auch diese Vereinfachung ist denkbar:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, [...] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [...] einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit [...] zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ist nicht jeder Mensch “Teil der Bevölkerung”? Es genügt eine Beschimpfung oder eine Aufstachelung zum Hass – was auch immer Hass im Einzelfall bedeuten möge -, die den öffentlichen Frieden stört, um hinter Gitter zu kommen? Was ist denn “stören des öffentlichen Friedens”? Z.B. das Äußern des Wortes “Amoklauf” durch einen Schüler?

Wagen Sie es daher bloß nicht, sich in irgendeiner Weise unangemessen zu verhalten oder zu reagieren, denn selbst eine Einzelperson kann Ihr Verhalten sofort als Störung des öffentlichen Friedens deuten, wenn sie entsprechend empört genug reagiert. Auf gut Deutsch öffnet diese Gesetzesänderung der Willkür Tür und Tor.

In Sachen Religion wird das Thema besonders spannend, denn besonders der Islam ist bei uns inzwischen vielerorts bereits zu einer echten Herausforderung für die einheimischen Bürger geworden. Wenn es nun auch noch erschwert bzw. verboten wird, offen seine Meinung darüber zu äußern, weil sich eine Einzelperson in ihrem Glauben beschimpft fühlen könnte, dann ist tatsächlich Schluss mit lustig.

Natürlich hängt es wie überall im Rechtswesen an der jeweiligen Auslegung des Gesetzes und der Interpretation des Sachverhaltes, aber grundsätzlich wird hierdurch ein Terrain betreten, welches unter gegebenen Umständen dazu dienen wird, alle Querulanten zu beseitigen. Vielleicht nicht heute, aber die Weichen für Morgen sind damit gestellt.

Seien dies Kritiker der Politik, bibeltreue Christen, widerspenstige Aussteiger oder einfach nur Menschen, die sich gegen die Willkür wehren wollen. Ihnen allen droht damit Ungemach, sobald sie aus der Einheitsmasse ausscheren. Wie in unserer Einheitsparteien-Landschaft auch, wünscht sich die herrschende Elite ruhige und stumme Bürger, die brav im Hamsterrad laufen und alles retten, was mit Schutzschirmen noch irgendwie gerettet werden kann.

Rette sich wer kann wäre hier wohl die richtige Botschaft, denn derartige EU-Rahmenbeschlüsse werden damit noch längst nicht zu Ende sein. Denken Sie dabei an den Frosch im Wasser, der nur dadurch gekocht werden kann, indem das Wasser ganz langsam erhitzt wird, denn ansonsten würde er aus dem Topf heraushüpfen.

Was mit der EU geschehen wird, wenn es den Euro zerbröselt, bleibt spannend. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass die jahrzehntelangen Bemühungen in Richtung einer Neuen Weltordnung über Nacht verpuffen werden, denn nicht nur der Euro, auch der Dollar steht auf der Kippe. Wir werden also eine Überraschung erleben. Welcher Art diese sein wird, wissen wir zwar noch nicht, aber wie heißt es so schön: Totgesagte leben länger.

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8 Kommentare

  1. am 7. Dezember 2010 um 08:43 1 robitopi

    Die aus Brüssel müssen ja auch irgendwie eine Daseinsberechtigung haben und ab und zu kommt dann mal so eine Gehirnakrobatik daher. Ich frage mich bloß…gilt das jetzt auch für die, die wir in unserer Heimat tolerieren und dulden müssen, oder sind da irgendwelche Ausnahmen im Kleingedruckten reingebastelt worden, sodaß diese uns weiterhin ungestraft verunglimpfen dürfen.

    Erlauben Sie mir bitte eine Anmerkung: “Ich könnte KOTZEN”

  2. am 7. Dezember 2010 um 09:23 2 g

    Weshalb schränkt der Staat meine Freiheit so ein massiv? Wieso werde ich gezwungen mit Menschen zusammenzuleben, mit denen ich es nicht wünsche? Volk und Vaterland sind etwas sehr abstraktes geworden.
    Vieleicht liegt es daran, dass ich den Demokratie- und Freiheitsgedanken überhaupt nicht begreife.

  3. am 7. Dezember 2010 um 13:24 3 Martin6078

    Das ist alles süßes Gift, was die Bonzen aus Brüssel & Berlin und UNO uns verabreichen wollen.Zb. Umweltschutz, Menschenrechte usw,selbstverständlich ist das zu begrüßen und sehr wichtig. Wobei die Menschenrechte aber noch wichtiger sind. Wie kriegt man das unter einen Hut?- Mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand natürlich.Alles klingt schön und Positiv, aber bei genaueren Hinsehen entpuppt sich dieser Stein der Weisen als Hohlziegel! So ist unter dem Deckmäntelchen”Umweltschutz” eine Ökomaffia, schlimmer noch Ökodiktatur entstanden, bzw ist im Aufbau. Die Menschenrechte, Minderheiten-und Jugendschutz sind ebenfalls zum Ziel geworden unser Wertesystem zu invertieren, indem man indirekt die Zensur damit einführt. Das in Kombination mit dem”Klimaschutz” gibt einen für uns Untertanen ungenießbaren Cocktail, den wir alle schlucken sollen. Damit ist de facto die Demokratie außer Kraft gesetzt. Es geht letztlich nicht nur um das Verbot sich zb. über die Glatze eines Mitmenschen lustig zu machen, sonden es geht um Meinungen und Verhalten und Neigungen! Wir dürften uns dann nicht mehr kritisch zu fremden Meinungen, Verhalten oder Neigungen äußern, sie kritisieren oder gar darüber lachen!!! Auch hier gilt: oui bono= wem nützt das

  4. am 7. Dezember 2010 um 15:31 4 hmd

    Da bin ich neugierig, ob sich die Brüssel-Doofies nicht ein Eigentor geschossen haben. Der Koran verstösst eindeutig gegen §1(b). Alle Buchhandlungen anzeigen, die ihn verkaufen?

  5. am 7. Dezember 2010 um 16:49 5 Geißler

    George Orwell:

    “In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen,eine revolutionäre Tat.”

    Theodor Storm (1817-1888 !!!):

    “Der Beamte reibt sich die Hände;
    “Wir kriegen`s jetzt!
    Auch der frechste Bursche spüret,
    Schon bis hinab in die Fingerspitz`,
    Daß von o b e n er wird regieret.
    Bei jeder Geburt ist künftig sofort
    Der Antrag zu formulieren,
    Daß die hohe Behörde, dem lieben Kind gestatte zu existieren!”

    Auch von Theodor Storm:

    “Es gibt eine Sorte im deutschen Volk,
    Die wollen zum Volk nicht gehören;
    Sie sind auch nur die tropfen Gift,
    Die uns im Blute gären.
    Und weil der lebenskräftige Leib
    Sie auszuscheiden trachtet,
    So hassen sie nach Vermögen ihn
    Und hätten ihn gern verachtet.
    Und was für Zeichen am Himmel stehn,
    Licht oder Wetterwolke,
    Sie gehn mit dem Pöbel zwar,
    Doch nimmer mit dem Volke.”

    2.Petrus 3,13:

    “Wir erwarten aber nach seiner Verheißung neue Himmel und eine neue Erde, in denen Gerechtigkeit wohnt!”

    http://www.tscpulpitseries.org...941107.htm

    Offenb. 21,8:
    ” Die Feiglinge aber und die Ungläubigen und mit Gräuel befleckten und Mörder und Götzendiener und alle Lügner-ihr Teil wird in dem See sein, der von Feuer und Schwefel brennt;

    In diesem Sinne!Gottes Segen!

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