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Nichts mehr zu lachen: Verbot von Blondinenwitzen wegen Terrorgesetz?

Unsere österreichischen Nachbarn werden ab dem 1. August 2010 vermehrt politisches Asyl im Ausland beantragen, weil wieder einmal die Lobby der „political correctness“ gesiegt hat.

Zu diesem Datum tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches vor zehn Jahren noch als Aprilscherz bewertet worden wäre. Bald findet sich jedoch hinter Gittern wieder, wer das Sprichwort missachtet „erst denken, dann reden“.

Willkommen im Live-Seminar „NWO für Fortgeschrittene“.

Demnächst hat es sich weitestgehend ausgelacht in der Alpenrepublik, denn das sogenannte „Terrorismuspräventionsgesetz“ wurde am 20.04.2010 beschlossen. Wie inzwischen gewohnt wurden im Gesetz Begrifflichkeiten verwendet, welche einen so breiten Anwendungsbereich garantieren, dass garantiert kein verbaler Attentäter mehr entwischen kann.

Offiziell geht es um das – auch in Österreich völlig unrelevante – Thema der Bedrohung durch angeblichen islamistischen Terror. Das neue Gesetz stellt daher die Teilnahme an „Terrorcamps“ unter Strafe. Ein wirklich sehr dringlicher und wichtiger gesetzlicher Vorstoß, wo Österreich ja inzwischen bekanntermaßen zur europäischen Terrorhochburg mutiert ist. Zumindest sollte man das wohl meinen.

Die Presse veröffentlichte am 20.04.2010 zum Terrorgesetz weitere Details:

Um sich strafbar zu machen, wird es nicht mehr nötig sein, selbst etwas anzustellen. Mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist ab August bereits das „Gutheißen“ von terroristischen Aktivitäten.

[…]

Damit seien nun endlich Maßnahmen gegen sogenannte „Hassprediger“ möglich, freute sich Pröll am Dienstag.

Was genau ist ein Hassprediger? Zählt auch schon die Website Hartgeld.com von Walter Eichelburg aus Wien dazu? Zumindest besteht die Gefahr, dass sich Gerichte mit einzelnen Äußerungen auf solchen Websites befassen werden, denn es gibt genügend „Gutmenschen“, welche ihre politisch korrekten Ansichten durch manche kritischen Formulierungen beleidigt sehen und schon heute lauthals gegen diese Art von freier Meinungsäußerung angehen.

Auch Österreicher Helmut Pilhar, der sich seit vielen Jahren gegen die willkürlichen Methoden der Schulmedizin zur Wehr setzt, könnte mit diesem Gesetz hinterhältig getroffen werden. Die von ihm verbreiteten medizinischen Wahrheiten sind vielen Systemlingen schon lange ein Dorn im Auge, wie man auch am Fall der behördlichen Kindesentführung von Muriel Seebald sieht.

„Lockeres Drauflosplaudern“ könnte ebenfalls ganz neue Konsequenzen nach sich ziehen, wie im Artikel weiter berichtet wird:

Ebenfalls untersagt sind bald auch böse Bemerkungen, die auf das Geschlecht, das Alter, die sexuelle Ausrichtung, die Weltanschauung oder eine Behinderung zielen. Nicht nur die Büttenredner beim Villacher Fasching werden die neuen Zeiten ziemlich anstrengend finden. Auch durchschnittliche Kabarettprogramme könnten künftig die Gerichte beschäftigen. Und auch Blondinenwitze werden damit zum Hasardspiel, das man nur noch in Gesellschaft guter Freunde wagen sollte.

Die Österreicher – bisher selbst häufig „Opfer“ vieler Witzeerzähler – haben also in Kürze nichts mehr zu lachen. Doch bevor Sie nun mit dem Finger auf unsere Nachbarn zeigen: Auch bei uns sind zu einem ähnlichen Thema bereits erschreckende Früchte zu erkennen.

Eine Leserin berichtete mir vor Kurzem von der rigorosen Anwendung des sogenannten „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes„, welches drastische Maßnahmen seitens des Arbeitgebers vorsieht:

§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

[…]

(3) Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen.

Sie ist Mitarbeiterin eines mittelständischen Betriebes in Süddeutschland mit zahlreichen Standorten weltweit. Ihre ursprüngliche Motivation als gläubige Christin war es, einen „virtuellen Gebetskreis“ mit gleichgesinnten Kollegen zu gründen.

Der Gebetskreis ist verboten worden. Wir hatten eine Anzeige in den „Marktplatz“ im Intranet gesetzt, und am nächsten Tag war diese Anzeige verschwunden. Erst auf aktive Nachfrage hin bekamen wir nach einigen Tagen per Mail die folgende Erklärung vom Leiter der Personalabteilung:

„Als Arbeitsgeber sind wir nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu strikter Neutralität gegenüber religiösen Einstellungen verpflichtet. Nach § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben wir aus diesem Grund alle Maßnahmen zu treffen, die die Neutralität einhalten.“

Dabei hatten wir sogar in der Anzeige schon geschrieben – fast als hätten wir geahnt was kommen würde – dass wir darauf achten werden, dass keine Mitarbeiter diskriminiert würden. Aber damit nicht genug – kurze Zeit später folgte dann auch noch ein firmenweiter Aushang. Auszug:

„Grundsätzlich sind im E-mail-Verkehr die Verpflichtungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten.

Das AGG schreibt zwingend vor, dass jegliche Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen ldentität zu unterbleiben hat.

Nach dem AGG dürfen deshalb keine E-mails verfasst oder weitergeleitet werden, die diskriminierenden lnhalt haben. Gleiches gilt für Aushänge am Schwarzen Brett oder Informationen, die ins lntranet bzw. in das Mitarbeiterforum gestellt werden.

Als Arbeitgeber müssen wir auf die Verpflichtungen des AGG hinweisen, strikte Neutralität wahren und alle Maßnahmen ergreifen, Benachteiligungen von Mitarbeitern/innen aus den genannten Gründen zu vermeiden.

Am wirkungsvollsten gelingt dies jedoch dann, wenn jeder selbst darauf achtet, die Verpflichtungen des AGG einzuhalten. Nur so wird es uns gelingen, eine Unternehmenskultur zu entwickeln, die auf Respekt und Toleranz aufbaut.“

Ich wusste gar nicht, dass man andere „diskriminiert“, wenn man zum Beispiel zu einem christlichen Konzert einlädt am Privatteil (!) des Schwarzen Bretts! Das darf man nämlich nicht mehr. Yoga etc. ist natürlich erlaubt.

Bemerkenswert angesichts dieser Maßnahmen ist auch, dass in dem – wenige Monate vorher erschienenen – Buch zur Unternehmensgeschichte ausführlich berichtet wird, wie die Zusammenarbeit mit einer indischen Firma einst durch das Überreichen einer Figur besiegelt wurde, die eine Mischung aus der hinduistischen Gottheit Ganesha und einer Schutzmantelmadonna darstelle und die nun „ihren schützenden Mantel über das gemeinsame Werk“ halte.

Stichwort Project Megiddo. Es ist wirklich schon spät auf der Weltenuhr!

Sie berichtete ähnliches auch aus anderen Unternehmen von Ihren Kontakten. Das Erstaunliche dabei ist, dass sich das angebliche Gleichbehandlungsgesetz – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – tatsächlich selbst als diskriminierend erweist. Wenn man nicht aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf, warum wird dann genau die Ausübung der eigenen Religion verboten?

Hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet, sowohl mit dem Terrorgesetz in Österreich als auch über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, denn wer legt die Begriffe „Terror“ oder „Religion“ jeweils aus? Ein „unabhängiger Richter“? Schwammige Gesetze führen zu schwammigen Urteilen. „Im Zweifel für den Angeklagten“ war einmal, heute heißt es „im Zweifel für die Gesellschaft“, die sich evtl. irgendwie beleidigt fühlen könnte.

Es ist unter diesen Umständen wirklich nicht schwer, sich ein Szenario auszumalen, bei dem sich eine beliebige Person über die eigenen Aktivitäten auf Basis solcher Gesetze beschweren und dazu auch Rechtsmittel bemühen kann.

Nachdem inzwischen schon die Gefahr immer weiter steigt, sich demnächst durch den Besuch von bestimmten kritischen Webseiten strafbar zu machen, erweitert sich dieses Wagnis nun auch auf eigene verbale oder schriftliche Äußerungen. Wer in Zukunft den Mund nicht halten kann oder dem Motto folgt „woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage“, dem wird der Mund mit Gewalt gestopft werden.

Die mittlere und ältere Generation, welche noch in den „Genuss“ kamen, die DDR leibhaftig zu erleben, wissen, von was hier die Rede ist. Auf der ganzen Welt sitzen zig tausende Menschen im Gefängnis, nur weil sie unliebsame Äußerungen gemacht haben. Wird dies auch bald bei uns zur massenhaften Realität werden?

Bislang sind es nur ein paar einfache Gesetze, die angeblich zum Schutze der Bevölkerung auf ganz bestimmte Zielgruppen – Terroristen – abzielen. Doch wer sagt, dass nicht jeder kritisch bzw. selbst denkende Mensch schon morgen als Terrorist bezeichnet und gejagt wird? Willkommen in der Neuen Weltordnung.

28 Replies to “Nichts mehr zu lachen: Verbot von Blondinenwitzen wegen Terrorgesetz?”

  1. @Jochen:

    also ich habe den Blondinenwitz nicht verstanden, entweder muß man Mann sein oder blond???

    sorry, hat auch mit dem heutigen thema nichts zu tun….

  2. 21 GabyRubina
    @Jochen:

    also ich habe den Blondinenwitz nicht verstanden, entweder muß man Mann sein oder blond???
    *******

    @GabyRubina

    Keines von beiden.
    Es gibt keinen Witz zwischen den >“ „< Zeichen. Ich habe einfach das von wahrheiten.org "spaßeshalber" als Verbot genannte Unding karikiert, solche Witze nicht mehr erzählen zu dürfen als Österreicher (oder als jemand anderer Nationalität?).

    "sorry, hat auch mit dem heutigen thema nichts zu tun…."

    Hatte also sehr wohl mit dem heutigen Thema zu tun.

  3. 12 GabyRubina

    >>Nur wer zu Jesus Christus findet, wird leben, sonst niemand.<<

    Ich finde sie faszinierend, aber dann auch wieder sehr angsteinflössend. Ich bin ehrlich gesagt hier etwas gespaltener Meinung.
    *******

    @GabyRubina

    Wegen dem Treffen: Meinen wir wirklich den selben Baum?

    Ich wurde vor Frauen gewarnt. Vielleicht sollte ich doch besser ganz die Finger von ihnen lassen.
    *******

    (Ja, lach Du nur mein Freund, der alles hier sieht.)

  4. @Jochen

    weiß nicht, ob wir denselben Baum meinen. Dazu müsste man erst mal „den Baum“ näher definieren.

    und

    vor Frauen wird allgemein gewarnt….und vor mir schon gar!!! (Aber bei all der Mediengeschichten und Vorurteile usw. könnte auch DAS NICHT wahr sein)

    Du bist doch sicher schon erwachsen, also kannst nur Du entscheiden ob Du die Finger wegläßt.

  5. @Jochen 20

    „Jesus Christus ist die Rettung, sonst gibt es keinen Weg.“

    Das als Fakt darzustellen halte ich für äußerst fragwürdig.
    Ich selbst stehe Religionen allgemein sehr kritisch gegenüber.

    @GabyRubnia 19

    Ich möchte jedem seinen Glauben lassen. Es wäre falsch ihn jemandem auszureden nur weil man selbst nicht daran glaubt.

    Aber genauso fordere ich auch das niemand hingeht und mir erzählt seine Religion wäre das einzig richtige (Jochen).

    Den diese Vorgehensweise sollte eigentlich jeden hier sofort abschrecken und an die Diskutierten Themen hier errinern. Die NWO versucht exact das selbe auf dem selben Weg.

    Meine Anmerkung sollte lediglich daran errinern das eben nicht jedes Thema sofort mit Religion in Verbindung gebracht werden muss.

    MfG John

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