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Petitionen als Beschäftigungsmaßnahme – Brot und Spiele in neuer Form

Von Wahrheiten.org am 31. März 2010 | Kategorie Politik

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© berwis / PIXELIO

Seit dem 01.12.2009 gilt der EU-Vertrag und damit auch das Recht auf die “Europäische Bürgerinitiative”. Mit einer Million Unterschriften kann der EU-Kommission ein Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie unterbreitet werden. Damit ist der Weg frei für mehr politische Mitbestimmung.

Entpuppt sich die EU-Regierung damit neuerdings als erstaunlich demokratisch oder haben wir es hierbei lediglich mit Augenwischerei zu tun? Zeigt man uns damit wirklich offene Arme und Ohren oder doch nur die lange Nase?

Vor einigen Tagen erreichte mich eine Verteilernachricht, welche Unterschriften gegen die neuerliche Zulassung gentechnisch manipulierter Lebensmittel sammeln will. Organisator ist Avaaz, “eine Gemeinschaft von Weltbürgern, die sich für die wichtigsten Themen unserer Welt engagieren”. Diese Vereinigung erscheint mir allerdings eher eine Werbeveranstaltung der “Neuen Weltordnung” durch eine pseudo-freiheitliche Hintertür zu sein.

Einmal davon abgesehen, dass AVAAZ auch an die Klima-Lüge glaubt und diese sogar unterstützt, ist der Erfolg ihrer Anti-Gentech-Petition sehr fragwürdig, denn welche Möglichkeiten die neue Bürgerinitiative überhaupt bietet, ist viel mehr Schein als Sein.

Zunächst einmal, was ist diese “Europäische Bürgerinitiative? Die EU hat dazu ein sogenanntes “Grünbuch” herausgegeben. Der folgende Absatz stammt aus dessen Einleitung:

Der am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnete Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft soll insbesondere das Demokratiegefüge der Europäischen Union stärken. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative. Dazu heißt es:

“Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.”

Klingt auf den ersten Blick toll, nicht wahr? Dabei ist hier bereits die erste Hürde eingebaut, denn diese eine Million Unterschriften dürfen nicht nur aus einem einzigen Land der EU kommen. Was bedeutet diesbezüglich “eine erhebliche Anzahl von Mitgliedstaaten”? Sind schon fünf von 27 Ländern erheblich oder vielleicht erst gut die Hälfte, also 14?

Inzwischen wurde dazu beim informellen Treffen der EU-Außenminister am 12. Januar 2010 quasi beschlossen, dass die Unterschriften in mindestens einem Drittel der EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden müssen, damit eine Europäische Bürgerinitiative auf den Weg gebracht werden kann. Dies entspricht neu Ländern. Gar nicht so wenige. Denken Sie allein schon an den Aufwand zur Übersetzung in weitere acht Sprachen für jedes derartige Vorhaben.

Die Kommission erklärte sich mit dieser Regelung bereits einverstanden. Das Europäische Parlament hingegen würde gerne eine “Ein-Viertel-Grenze” für die Länder festlegen, also sieben Länder. Hier können Sie bereits erkennen, was die Meinung des Parlamentes zählt: Nichts.

Auch die Mindestanzahl an Stimmen aus jedem Land spielt eine Rolle, denn sonst würde ja schon eine einzelne Unterschrift pro Staat genügen. Man hat sich hier auf 0,2% der Stimmen in Bezug auf die wahlberechtigte Bevölkerung geeinigt.

Offenbar liegt der EU-Regierung doch nicht so viel an der Mitbestimmung durch die EU-Bürger, denn die EU-Außenminister überlegten sich bei ihrem Treffen weitere Hürden, um z.B. mehrfache Bürgerinitiativen zu beschränken. Dazu wäre die Einführung von Fristen denkbar. Noch kam es allerdings nicht zu einer endgültigen Einigung.

Presseurop bemerkte zu diesem Thema am 20.01.2010:

Zudem diskutierten die Minister darüber, wie entschieden werden soll, welche Initiativen man unterstütze. Verhindert werden sollen Missbrauch, sowie “illegale” Initiativen, oder solche “die den Interessen der EU zuwiderlaufen”.

Unglaublich oder wahr? Bewegende Themen, über deren Hintergründe die Welt öffentlich schweigt

Stimmen die offiziellen Angaben zu den Anschlägen vom 11. September 2001? Ist der amerikanische Staatspräsident wirklich der mächtigste Mann der Welt? Geld regiert die Welt, doch wer hat die Macht über das Geld? Warum ist die Justiz beim Thema Kindesmissbrauch auf beiden Augen blind? Gab es rassistische Strukturen in der DDR und gibt es diese heute in Israel? Trägt Deutschland an der Entstehung der beiden Weltkriege die Alleinschuld?

Zum Buch

Illegale Bürgerinitiativen müssen verhindert werden? Was auch immer “illegal” bedeuten soll, Sie können davon ausgehen, damit sind alle die Initiativen gemeint, welche der Allmacht der EU-Kommission in irgendeiner Weise zuwiderlaufen könnten. Solche Randnotizen sind mehr als nur eine Frechheit, sie sind ein Hinweis auf die heimliche Diktatur, welche in Wirklichkeit hinter der EU steckt.

Aber welche Bedeutung hat denn nun so eine “Europäische Bürgerinitiative”? Die Presse veröffentlichte am 02.12.2009, einen Tag nach Inkrafttreten des EU-Verfassungsdiktats, dazu folgendes:

Jetzt können die Bürger in der EU offiziell aufbegehren. Der neue Vertrag von Lissabon gibt ihnen die Möglichkeit einer „Europäischen Bürgerinitiative“, eine Art EU-Volksbegehren. Sammeln Bewegungen oder Organisationen mindestens eine Million Unterschriften von Bürgern aus mehreren Mitgliedstaaten, dann ist die EU-Kommission verpflichtet, sich mit dem Begehren auseinanderzusetzen.

Die Kommission, die oberste Verwaltungsbehörde Europas, ist aber nicht verpflichtet, sich der Meinung des Volkes anzuschließen und eine entsprechende Gesetzesvorlage zu machen. Trotzdem wäre der öffentliche Druck auf sie enorm.

Das ist der entscheidende Punkt: Die EU-Kommission kann die Bürgerinitiativen einfach in die Tonne werfen, nachdem sie so getan hat, als würde sie diese angemessen prüfen. Wir haben hier nicht mehr als einen schlechten Witz vor uns, um das Volk, die 500 Millionen EU-Bürger zu beschäftigen. Brot und Spiele für alle – die Frage ist nur, zählt eine solche Initiative nun als Brot oder als Spiel?

Im gerade genannten Presse-Artikel wird von einer interessanten Unterschriftensammlung berichtet:

„Der Lissabon-Vertrag stärkt die Rechte der Zivilgesellschaft leider nur marginal, weil das Volksbegehren zahnlos ist. Doch sobald es uns irgendeine Möglichkeit bietet, werden wir sie auch nützen“, sagt Attac-Österreich-Chef Christian Felber der „Presse“. Als erstes Anliegen solle und könne man ebendiese Zahnlosigkeit anprangern, findet Felber. Und zwar, indem man eine Bürgerinitiative für einen neuen Grundlagenvertrag einbringt, der durch einen Konvent zustande kommt. Die Bevölkerung solle die Mitglieder des Konvents direkt wählen dürfen.

Begehren gegen Lissabon?

Attac will also den Lissabon-Vertrag nutzen, um den Lissabon-Vertrag zu bekämpfen. Statt diesem solle ein neuer Vertrag entstehen, der dem Binnenmarkt nicht mehr den Vorrang gibt, so Felber. Der Haken an einem solchen Volksbegehren: Die Kommission handelt im Rahmen der bestehenden Verträge, die eine Direktwahl eines Konvents durch das Volk für neue Verträge nicht vorsehen. Eine solche müsste die Kommission erst dem EU-Parlament und dem EU-Rat vorschlagen.

Sie erkennen hieran, warum die Kommission unbedingt willkürlich die Bürgerinitiativen stoppen können muss. Sonst könnten nämlich kritische EU-Bürger auf die Idee kommen und mittels einer Million an Unterschriften mal eben die EU-Verfassung wieder aufheben – schön wärs.

Netzpolitik.org meinte am 24.02.2010 zum Thema ECI – European Citizens’ Initiative:

Dabei ist die Europäische Bürgerinitiative weder eine Wahl noch eine verbindliche Volksabstimmung, sondern nur ein Aufforderungsrecht. Mit der ECI können Bürger und Bürgerinnen die Kommission künftig auffordern, politisch aktiv zu werden und einen Vorschlag für eine neue Richtlinie, also ein EU-Gesetz, vorzulegen. Die Bürger können aber nicht selbst über die Richtlinie entscheiden, das bleibt vielmehr dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament überlassen.

Mehr noch, die Kommission ist nicht einmal dazu verpflichtet, der Aufforderung einer Initiative zu folgen, sondern kann sie auch aus rechtlichen oder politischen Gründen zurückweisen. Die ECI ist also kaum mehr als eine Art Petitionsrecht – und trotzdem werden die Anforderungen so hoch geschraubt wie bei einem verbindlichen Referendum oder einer Online-Wahl.

Wenn Sie sich aufgrund dieser Faktenlage verhöhnt fühlen, dann haben Sie den Sachverhalt völlig richtig erkannt. Man gibt sich volksnah mit der offiziellen Möglichkeit scheinbarer Mitspracherechte, zeigt der europäischen Bevölkerung aber in Wirklichkeit nur den erhobenen Mittelfinger.

Und nun? Soll man dann überhaupt noch bei solchen Unterschriftensammlungen mitmachen? Besteht nicht viel mehr die Gefahr, dass außer erhöhtem Papierverbrauch nichts geschieht und am Ende auch noch die persönlichen Daten gespeichert werden, um ein Profil der aufbegehrenswilligen Bürger zu erstellen?

Naja, entscheiden Sie einfach selbst, ob Sie mit einem Sieb besonders effektiv das einströmende Wasser aus dem sinkenden Boot der Freiheit schöpfen können.

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11 Kommentare

  1. am 31. März 2010 um 18:33 6 Frank Streit

    Diese “Beschäftigungstherapie”, die “Mitspracherecht” vorgaukelt ist echt genial. Dort können sich hochmotiviert und mega-engagierte Menschen austoben, zigtausende von Menschen “mitreissen” – ohne irgendwas zu erreichen…

    Echt clever gemacht von “denen”…

    Die Motivationsenergie verpufft wirkungslos – und kann bei “denen” nicht wirklich ankommen oder sogar “Schaden anrichten”…

    Gesetze sollten im Sinne der Bürger erlassen werden – wozu werden sie erlassen und begründet? Zur Schwächung und Vertuschung. z.B.das “Mediarachiv” darf aus Gründen eines neuen Gesetzes nicht mehr unbegrenz zur Verfügung stellen? Könnte man sonst nachsehen, was Politiker mal gesagt haben? Auch da: Cleveres Gesetz!

    Und wie “gut Demokratie funktioniert” sieht man ja daran, dass Angriffskriege durchgeführt und danach “Demokratien” eingeführt werden – “die” wissen, was “gut” funktioniert, was?

    siehe hier: http://ronpaul.blog.de/2009/04...o-5996499/

  2. am 31. März 2010 um 20:07 7 Charlie Osten

    Der Kaiser hat sich ein Kleid nähen lassen.

  3. am 31. März 2010 um 20:41 8 otto

    Die Leute wissen ganz genau, wie schwierig es ist 1 Millionen Unterschriften zusammen zu kriegen. Wenn ich mir die Beiteiligung an den Wahrheits Seiten ansehen, dann sehe ich keine Moeglichkeit jemals eine Millionen Unterschriften zu sammeln. Ganz besonders dann nicht, wenn nicht einmal alle Wahrheitssucher mitmachen.

  4. am 1. April 2010 um 00:16 9 Jupp

    siehe http://www.juris.de – Völkerstrafgesetzbuch.
    Für Völkermord gibt es eine Definition, die schon lange erfüllt ist.

  5. am 1. April 2010 um 00:37 10 kikri

    Weshalb soll man sich die Mühe (und Zeit und Geld) machen, eine Million Unterschriften zusammenzukriegen?

    Es geht doch nur um eine Bittschrift, die die Mächtigen beachten dürfen, aber nicht müssen.
    Das soll ein Volksrecht sein?

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