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Was du nicht willst das man Dir tu – nutze ein Gesetz dazu

Von Wahrheiten.org am 8. Februar 2010 | Kategorie Politik

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© balzer matthias / PIXELIO

Vor etlichen Jahrzehnten war es bei Kaufläden und Tankstellen noch üblich, dass man bedient wurde. Seitdem setzte sich bis heute immer mehr die Selbstbedienung durch.

Nun hat es diese Art der Konsumgestaltung auch in die Politik geschafft. Selbstbedienung ist inzwischen überall an der Tagesordnung, seien es populistische Entscheidungen, Wunschdiäten oder passende Klientel-Gesetze.

Selbst vor handfestem Betrug machen sie nicht mehr Halt, die Damen und Herren “Volksvertreter” in Berlin. Doch wer das Gesetz macht, biegt sich eben alles passend zurecht.

Wir erleben gerade das äußerste Ende der Lügenspirale, der Korruption und des politischen Verbrechens. Das, was dieser Tage propagandistisch durch alle Medien gepeitscht wird, wäre vor ein paar Jahrzehnten nicht nur ein Rücktrittsgrund, sondern gleich auch noch genug Begründung für einen Haftbefehl gewesen.

Am 04.02.2010 schrieb die tagesschau:

Juristische Fragen geklärt
Grünes Licht für Datenkauf

Für den Ankauf der Liste mit Schweizer Kontendaten von 1500 mutmaßlichen Steuerhinterziehern aus Deutschland hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium den Weg freigemacht.

Innerhalb von nur 16 Textzeilen im Beitrag von tagesschau.de wurden aus den “mutmaßlichen Steuerhinterziehern” echte:

Nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” müssen die deutschen Steuerhinterzieher bis zu 400 Millionen Euro nachzahlen.

[...]

Offenbar handele es sich um einen der größten Komplexe von Steuerhinterziehung durch Deutsche überhaupt, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Behördenkreise.

Auch die zunächst genannten 100 Millionen haben sich auf wundersame Weise vervierfacht. Doch wird damit dieses zweifelhafte Vorhaben legal, indem man scheinbar besonders viel Geld “erwirtschaften” kann?

Was sagt denn das Gesetz der BRD zu den Plänen der Kanzerlin und ihrem Gefolge? Aus dem Strafgesetzbuch:

§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Der Fall ist ziemlich eindeutig, denn die “Daten-CD” ist Hehlerware, wie man überall in der Presse lesen kann, z.B. bei der sueddeutschen am 02.02.2010:

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble rechnet mit einem raschen Abschluss der rechtlichen Prüfung zum Ankauf gestohlener Steuerdaten aus der Schweiz.

Dass man sich bei Universalminister Schäuble auf den diskreten Umgang mit Geld verlassen kann, ist ja gemeinhin bekannt. Dennoch hat ein CDU-Parteimitglied, der Dresdener Anwalt Frank Hannig, offenbar nicht das gewünschte Vertrauen und hat kurzerhand Strafanzeige gegen Angela Merkel gestellt. Express.de berichtete am 04.02.2010:

Es bestehe der Verdacht der Anstiftung zu Straftaten – insbesondere der Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten und die öffentliche Aufforderung zu einer Straftat. „Die Staatsanwaltschaft muss prüfen, ob das, was die Kanzlerin öffentlichkeitswirksam tut, noch von Gesetzen der Bundesrepublik gedeckt ist, sagte der Anwalt, der selbst CDU-Mitglied ist, laut „Dresdner Neueste Nachrichten“. Doch das lässt die Regierung kalt: Der Ankauf ist längst beschlossene Sache.

Eben, ist doch längst beschlossen und auch durchgewunken. Zudem hat man als Regierung das Gesetz auf seiner Seite, man sitzt doch nicht umsonst in dieser Position einer Parteiendiktatur:

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat…

Ah ja, als Partei hat man also nichts zu befürchten. Ansonsten gibts härteste Strafen.

Muttersöhnchen - Gender Confusion - wie soll man seinen Sohn erziehen?

Witzig und fesselnd seziert Silke Frink die Befindlichkeiten einer Generation, die alles hat, alles bekommt und selbstverständlich alles richtig macht . natürlich auch dann, wenn der Zeitpunkt der Fortpflanzung gekommen ist. Erst viele Jahre später wird sich zeigen, ob wirklich alles so gut gelaufen ist. Dominante Mütter, abgeschreckte Väter, herrische Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen . das Ergebnis ist oftmals ein Sohn, nur lebensfähig unter der aufopfernden Hege einer perfekten Mutter, der Gender Confusion sei Dank.

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Ganz davon abgesehen, dass hier völlig unverfroren offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird, sollten Sie sich einmal den Betrag in Relation betrachten. Es geht um 100, vielleicht sogar 400 Millionen Euro. Sicher, das klingt viel. Dennoch ist es nur etwa ein Promille des jährlichen Bundeshaushaltes.

Besonders krass erscheint es allerdings im Vergleich mit der Rettung der Hypo Real Estate Bank. Die HRE allein hat bereits die unglaubliche Summe von 150 Milliarden Euro und anschließend auch noch die Verstaatlichung gekostet, das waren unsere Steuergelder. Und zwar 1000 mal soviel Geld wie durch die CD vielleicht reinkommen könnte. Die Aachener Zeitung vom 12.01.2010 setzte dies in folgende Relation:

Rund 150 Milliarden Euro lasse sich der Bund die Abwicklung der Hypo Real Estate kosten. «Das entspricht der Gesamtverschuldung der Kommunen», rechnete Helmut Ludwig vor.

Dabei ist das noch lange nicht das Ende vom Lied. Die HRE benötigt eine sogenannte “Bad Bank” für ihre Schrottpapiere im “Wert” von weiteren 200 Milliarden Euro. Der Spiegel am 09.01.2010 dazu:

Bei der Hypo Real Estate werden die Pläne für eine riesige Bad Bank konkreter: In den nächsten Wochen will die angeschlagene Immobilienbank nach SPIEGEL-Informationen den Antrag stellen – und Schrottpapiere im Wert von bis zu 200 Milliarden Euro auslagern.

Da wirken die 100 oder vielleicht auch 400 Millionen Euro von den vermeintlichen Steuerhinterziehern in der Schweiz geradezu lächerlich. Man will uns Bürger hier eindeutig verschaukeln. Sie, die unfähige “Regierung” in Berlin, geht nun sogar soweit, dass sie sich in aller Öffentlichkeit als Kriminelle offenbaren.

Von verschiedenen Seiten hört man zudem unterschiedliche Mutmaßungen, dass diese CD-Aktion noch ganz andere Ziele haben könnte, mit dem zum einen ins Ausland gebrachte Gelder zurück in die BRD transferiert werden sollen und zum anderen könnten damit Selbstanzeigen und Geständnisse erpresst werden.

Ebenfalls wird diese Maßnahme der Schweiz schwer in ihrem Ansehen als seriösem Finanzplatz und als dem “Land des Bankgeheimnisses” schaden. Eine Art von Devisenkontrolle schimmert zusätzlich durch. Unübersehbar ist jedoch der populistische Effekt, der sicherlich nicht zufällig so ausgenutzt und das Thema so aufgebauscht wird. Gibt es doch ein riesiges Fass ohne Boden mit anderen Problemen, für welche die Unfähigen in Berlin keinerlei Lösungen haben.

Ginge es der “Regierung” wirklich um Geld, dann hätten sie viele Möglichkeiten, sich solches zu beschaffen: Sparen, keine toten Banken retten, die Bürokratie abbauen, Subventionen streichen… da kämen schnell Beträge vom zigtausendfachen der erhofften Steuernachzahlungen zusammen.

Nun, sie werden das Sparen noch lernen, sehr bald sogar. Es kriselt immer mehr in Euroland, neben Griechenland ist plötzlich auch Portugal ein Pleitekandidat. Schaun wir mal, wer nächste Woche noch dazukommt.

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12 Kommentare

  1. am 13. Februar 2010 um 10:39 11 franz

    physisches Gold oder Silber kaufen, da ist das Bankgeheimnis bereits eingebaut. Es gibt heutzutage keine Alternative!

  2. am 13. Februar 2010 um 17:42 12 Leser

    Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
    In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende
    April 2006 die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos
    aufgehoben worden. Die Beweise:
    http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html und
    http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
    http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html und
    http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
    http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html und
    http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

    OWiG wurde vom Bundestag der
    BRD GmbH exakt am 11.10.2007
    zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen,
    weil an jenem Tag das
    Einführungsgesetz für das OWiG
    rückwirkend aufgehoben wurde.

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