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Wie Psychiatrisierung gegen Rechtsbeugung helfen soll

Von Wahrheiten.org am 17. April 2009 | Kategorie Manipulation

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© geralt / PIXELIO

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Solaranlage, um Energie zu sparen und stellen danach fest, die Versprechungen waren eine Lüge.

Stellen Sie sich weiter vor, Sie gehen deswegen vor Gericht und verlieren. Doch später stellen Sie fest, dass offenbar wissentlich auf Basis der falschen Unterlagen gegen Sie entschieden wurde.

Nun wollen Sie den Beweis antreten und dem Gericht seinen “Fehler” nachweisen. Von Reue jedoch keine Spur. Um den Fehler zu vertuschen, droht man Ihnen stattdessen mit Zwangs-Psychiatrisierung.

Ein Fernsehdrama? Keineswegs, am 20.04.2009 wird sich das vielleicht live in Recklinghausen abspielen.

Rainer Hoffmann betreibt die Website www.solarkritik.de und setzt sich seit vielen Jahren mit großen Engagement gegen den “Effizienzschwindel mit thermischen Solaranlagen” ein.

Erst im vergangenen Herbst hat sich eine drastische Zuspitzung der Konfrontation ereignet und Hoffmann wurde aufgrund eines – von keinem Richter unterzeichneten – Haftbefehls für drei Wochen “in den Knast gesperrt”.

Doch der eigentliche Hammer steht erst noch bevor. Rainer Hoffmann dazu:

Den Hintergrund zu der geplanten Psychiatrisierung meiner Person finden Sie hier mit allen Beweisen:
http://www.solarresearch.org/04recherchen/046recherchen/index.htm

Es lässt sich mit drei Behauptungen zusammenfassen, die ich alle samt beweisen kann:

  1. Zahlreiche Richter in NRW unterschlagen seit 1998 (!) ein solarkritisches Sachverständigen-Gutachten.
  2. Das OLG Hamm hat im Urteil vom 04.07.2001 einen Urteilsfehler fabriziert, um Punkt 1 zu realisieren.
    Der Fehler des OLG Hamm bestand darin, dass das OLG Hamm die falsche Werbeanzeige bewertet hatte, die zum Zeitpunkt meines solaren Kaufvertrages aber nicht existiert hatte.
    Die Richter haben zum damaligen Zeitpunkt (Juli 2001) geglaubt, dass ich diesen Fehler niemals als Fehler beweisen könne. Aber durch das Stadtarchiv Recklinghausen ist es mir gelungen, diesen Fehler des OLG Hamm als Fehler nachzuweisen.
  3. Der Urteilsfehler vom 04.07.2001 und das solarkritische Gutachten beweisen einen Prozessbetrug der Gegenseite, dessen Aufdeckung ebenfalls von den Richtern laufend verhindert wird. Ich habe eine Liste von mehr als 20 Richtern, die sich weigern, diese Punkte aufzudecken.

Nun soll ich deshalb psychiatrisiert werden. Auch der aktuelle Richter Bock weigert sich, einen Urteilsfehler des OLG Hamm als Fehler und somit als Tatsache nach § 291 StPO festzustellen. Diese Weigerung habe ich durch PZU dokumentieren lassen.

Die Psychiatrisierung scheint inzwischen zum regelrechten Machterhalt der Justiz in bestimmten Fällen zu dienen, wie man am Fall Rüdiger J. aus dem Jahre 2007 sehen kann:

Gegenwärtig wird der Bürgerrechtler Rüdiger J. in der Fachklinik für Forensische Psychiatrie in Regensburg mit englischen Psychopharmaka wie TAVOR und ZYPREXA (Wirkstoff Olanzapin) zwangsbehandelt, weil er mit beachtlichen Eifer die grundgesetzmäßige Demokratie eingefordert hatte.

Dazu zählt insbesondere, dass Richter in Deutschland auf allen Ebenen durch das Volk auf Zeit frei gewählt werden sollen und nicht von politischen Institutionen wie Richterwahlausschüsse „nach Parteibuch“ und „Gefügigkeit“ bestimmt werden.

Weil Rüdiger J. dieses Grundprinzip einer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Juni 2007 vehement einforderte, wird er seit dem 14.06.2007 in Regensburg „zwangspsychiatrisiert.“ und mit Psychopharmaka behandelt, die sich persönlichkeitsverändernd und körperlich schädlich auswirken.

Inzwischen ist Herr J. in regulärer Dauerbehandlung, nach Auskunft seines ehemaligen Anwalts:

Herr J. ist nach Freispruch wegen Schuldunfähigkeit mit Auflagen und unter Betreuung wieder in seinem Haus und kann arbeiten. Er muß allerdings Psychodrogen einnehmen und sich monatlich zur psychiatrischen Kontrolle melden, wo mit Blutuntersuchung der Drogenspiegel festgestellt wird.

Herr J. ist verunsichert und traut sich nichts mehr zu sagen aus Furcht vor erneuter willkürlicher Wegsperrung. Die Justiz hat ihn zu einem willfährigen Untertanen gemacht, dem Gegenteil des mündigen Bürgers, von dem alle Staatsgewalt ausgeht.

Es wäre schön, wenn sich Ihr Enthüllungsjournalist der Sache annehmen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Das Guttenberg-Dossier: Das Wirken transatlantischer Netzwerke und ihre Einflussnahme auf deutsche Eliten

Karl Theodor zu Guttenberg - ein Shootingstar im Polittheater. Doch so rasch, wie er auftauchte, verschwand er auch wieder. Eines aber bleibt gewiss: Er wird wiederkehren - oder ein anderer "Guttenberg" nachrücken. Denn die Karriere des smarten Freiherrn darf als Musterbeispiel US-amerikanischer Einflussnahme auf deutsche Nachwuchskräfte gelesen werden. In diesem Buch erfahren Sie, was Sie in bisher veröffentlichten Biografien über "KT" vermisst haben.

Zum Buch

Hier tun sich Untiefen auf, die sich ein Normalbürger nicht im entferntesten vorstellen kann. Wie tief muss ein Mensch sinken, um sich auf derart gemeine und hinterhältige Weise seine Position und Macht zu sichern?

Noch sind es nur “einzelne Querulanten”, mit denen die Richter notfalls auf diesem Wege fertig werden. Zwangs-Psychiatrisierungen dürften jedoch für eine “Massenbehandlung” viel zu aufwändig sein. Und mit Massen muss in Zukunft unbedingt gerechnet werden.

Was Herrn Hoffmann nun droht, ist haarsträubend. Am 20.04.2009 sollen zwei “Sachverständige” Herrn Hoffmann bzgl. einer “Exploration” begutachten. Es wird sogar in Betracht gezogen, dass er stationär zur “Beobachtung” in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht wird. Dies wird mit § 81 StPO – die übrigens seit April 2006 vollständig erloschen ist – begründet:

(1) Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten kann das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen und des Verteidigers anordnen, daß der Beschuldigte in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus gebracht und dort beobachtet wird.

(2) Das Gericht trifft die Anordnung nach Absatz 1 nur, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist. Das Gericht darf diese Anordnung nicht treffen, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(3) Im vorbereitenden Verfahren entscheidet das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig wäre.

(4) Gegen den Beschluß ist sofortige Beschwerde zulässig. Sie hat aufschiebende Wirkung.

(5) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Absatz 1 darf die Dauer von insgesamt sechs Wochen nicht überschreiten.

Hier wird wieder deutlich, dass Gesetze unglaublich viel Raum für Interpretation lassen, insbesondere dann, wenn der anwendende Richter zusätzlich willkürlich vorgeht.

Wer sich von der Methodik der Richter im Gebäude des Amtsgerichts Recklingshausen selbst überzeugen möchte, hat am kommenden Montag ab 9 Uhr Gelegenheit dazu. Es ist wichtig, dass bei solchen “Veranstaltungen” auch der Souverän, das Volk zahlreich erscheint und darauf achtet, dass alles korrekt abläuft.

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115 Kommentare

  1. am 19. April 2009 um 17:19 101 Ali

    Bei mir hat auch was gefehlt :(

    naja werde ich noch später ergänzen.
    Schönen Sonntag euch allen.

    Gruß

  2. am 19. April 2009 um 18:16 102 Gast

    >>Jetzt mal Spaß beiseite, wenn das mit dem Essen Verbot wirklich stimmt, halte ich das für reine Schikane. Oder wollen die nur ausprobieren wie weit sie bei den Leuten gehen können?>>

    Ja das stimmt wirklich, es geht darum das unser Ordnungsreferent weniger feiernde Leute auf seinen Straßen haben will und deswegen: Ab 1 Uhr kein essen mehr

  3. am 19. April 2009 um 22:45 103 B.L.

    Hier nicht ein Bibelzitat, sondern ein Zitat von der aktuellen Seite des nds. Justizministeriums. In Deutschland macht es sich seit geraumer Zeit gut, auf Behörden- und selbst Gerichtsseiten an die umrühmliche Vergangenheit zu erinnern, so nach dem Motto, wir erinnern an den Abschaum unserer Vergangenheit, liebe Bürger, heute habt ihr es aber mit nur noch Gutmenschen in Behörden und Gerichten auf deutschem Boden zutun.

    Wer solche Zeilen liest, sollte äußerte Vorsicht walten lassen und jetzt das Zitat:

    “Der Blick auf die Vergangenheit, in der sich die Justiz vom Recht löste um dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat willig zu dienen, schärft auch den Blick auf Entwicklungen in der Gegenwart. Denn es ist Aufgabe der Justiz, für die Wahrung der vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte und gegen Intoleranz und Gewalt einzutreten.”

    Quelle:

    http://www.mj.niedersachsen.de..._I693.html

    Ansonsten das Buch Halbgötter in Schwarz von Rolf Bossi lesen.

  4. am 20. April 2009 um 04:28 104 Rainer Hoffmann

    Auch das Buch “Die Lebenslüge der Juristen” von Rolf Lamprecht ist sehr erhellend…

  5. am 20. April 2009 um 05:23 105 marcel

    zwangseinweisung…!

    http://www.leben-ohne-gesetzte.de

    ich hab mit dem guten menschen namens nils heuer kontagt aufgenommen weil ich von seiner ansicht und denke faziniert war und mich mit ihm gerne austauschen wollte doch seine zweite email hatt mich zum erstarren gebracht und mir wiedereinmal gezeigt wie unfähig ich/wir sind.:

    Hi Marcel,

    > ich weis ja nicht was du tust

    … ich bin gerade gegen meinen Willen in einer psychatrischen Klinik
    untergebracht.

    Nils

    kein schlechter scherz sondern realität…!! ich hatte bisher keinen kontakt mehr zu/mit ihm.

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