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Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? Richter und die Willkür

Von Wahrheiten.org am 4. März 2009 | Kategorie Politik

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amtsgericht

© janvonbroeckel / PIXELIO

“Sie da, Sie verlassen jetzt den Saal, Sie zwinkern mich die ganze Zeit an” sagte die Vorsitzende zu einem Zuschauer. So geschehen am 25.02.2009 im Amtsgericht, Saal 1, irgendwo in Bayern.

Was sich Frau Karf, angebliche Richterin am Gericht, hier in diesem Verfahren erlaubte, war unglaublich und skandalös.

Sie glauben, das ist ein Einzelfall? Wer sich “solche Gerichtsverfahren” als Zuschauer antut, wird schnell begreifen, dass richterliche sowie staatsanwaltliche Willkür keine Ausnahme, sondern eine Systematik darstellen.

Die junge Frau Karf hatte einen starken Partner an ihrer Seite: den angeblichen Staatsanwalt Herrn X. Herr X war leider nicht bereit, seine Person zu offenbaren und führte – indirekt – die Verhandlung vollständig anonym – die Richterin hatte seine Wünsche stets brav befolgt.

Während des gesamten Verfahrens waren die fragenden Blicke von Frau Karf immer dann in Richtung Staatsanwalt gerichtet, wenn sie offensichtlich unsicher über eine zu fällende Entscheidung oder Handlung war. Man hätte meinen können, Herr X war ihr Lehrmeister. Denn dieser gab leise und fast unsichtbare Antworten durch Kopfnicken oder -schütteln. Alles Zufall?

Doch nicht nur mit heimlicher Unterstützung kennt sich Herr X aus, auch lautstarke und einschüchternde Zurechtweisungen beherrscht er. Fiel ihm der Beklagte auch nur mit einer Silbe ins Wort, musste sich Letzterer teilweise massive Drohgebärden wie Ordnungsgelder oder Haftandrohungen anhören, die selbst diesen mutigen Kandidaten zum Schweigen brachten. Umgekehrt besaß Herr X selbstverständlich nicht den Anstand, den Beklagten an wichtigen Stellen ausreden zu lassen.

Beide, die “Richterin” und der “Staatsanwalt”, blieben übrigens trotz Nachfrage und gestellten Anträgen seitens des Beklagten den Nachweis schuldig, für ihr jeweiliges Amt befähigt und ordentlich bestellt zu sein. Das wäre in etwa so, wie wenn Sie sich bei einer Polizeikontrolle weigern würden, Ihren Führerschein vorzulegen. Versuchen Sie das mal.

Als der Beklagte während der Vorverhandlung in seinen Ausführungen immer wieder unterbrochen wurde, versuchte er sich entsprechend durchzusetzen. Herr X beantragte daraufhin bei Frau Karf ein Ordnungsgeld von 200 €, dem auch stattgegeben wurde. Der Beklagte wurde also dafür bestraft, sich erklären und rechtfertigen zu wollen. Dieses Recht steht ihm grundsätzlich zu, allerdings nur in ordentlichen Gerichten.

Auch den Beistand des Beklagten hatte Herr X von Anfang an im Visier. Der Beistand argumentierte um Zulassung als Unterstützung für den Beklagten, woraufhin Herr X – ohne irgend eine rechtliche Befugnis dafür zu haben – drohte:

Sie nicht, dafür sorge ich!

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Tetanus stellt für die meisten Eltern das Schreckgespenst schlechthin dar und ist auch in impfkritisch eingestellten Familien in der Regel die letzte Impfung, die fällt. Tatsächlich sind jedoch weder Nutzen noch Unbedenklichkeit der Impfung jemals belegt worden. Im Gegenteil: Jahr für Jahr werden allein in Deutschland Hunderte von Impfkomplikationen und im Durchschnitt 15 Todesfälle - vor allem von Säuglingen - gemeldet, ohne dass die Behörden aktiv werden.

Zum Buch

Ein Musterbeispiel an Rechtsbeugung – täglich in unzähligen Theatern, auch Gerichtsgebäude genannt – in der BRD. Drohungen und Zwangsmaßnahmen, damit werden die Beklagten eingeschüchtert. Diese Vorfälle lassen nur einen Kommentar zu: Ohne Worte. Oder zumindest zwei: Willkür und Rechtsbeugung.

Sie glauben das nicht? Verständlich, zu unglaublich klingt dies in den Ohren von rechtschaffenen Menschen. Aber wie immer gilt, nichts glauben, sondern selbst prüfen.

Wie prüft man das? Die Theorie ist zwar wichtig und auch schon höchst spannend. Doch live im “Gericht” ist es eine völlig andere Situation. Man muss das wirklich gesehen haben, mit eigenen Augen. Leider darf man Verfahren nicht für die öffentliche Aufführung filmen. Der Grund hierfür freilich ist jedem klar, der schon einmal im Publikum saß. Sie werden das sofort verstehen, wenn Sie einmal eine solche “Theateraufführung” persönlich erlebt haben.

Wo gibt es Karten für diese Theaterstücke? Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an einen aufgeklärten Ansprechpartner in Ihrer Nähe, beispielsweise über das IPD-Forum oder den Rechtsnormen-Schutzverein. Es gibt zahlreiche Beistände, die an verschiedenen Gerichten dabei helfen, das Recht zu schützen.

Auch die Regierungen der Bundesländer und der BRD wissen um den Sachverhalt. Allerdings stellen diese ihn völlig anders dar, denn ihre willkürliche Macht ist dadurch potenziell gefährdet. Dass hier seitens der Beherrscher Angst aus den Fugen kriecht, zeigt der eigene Punkt “Auftreten von Mitgliedern des „Rechtsnormen-Schutzvereins“, der „Interims-Partei“ und ähnlicher Organisationen in Gerichtsverhandlungen” auf der Agenda der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 20. November 2008 in Berlin.

Der Souverän, also wir das Volk, ist sehr wichtig im Gerichtssaal. Viele “Verfahren” laufen nämlich im stillen Kämmerlein ab, wo dann die Willkür nach Belieben ausgeweitet wird. Eine gewisse Kontrolle ist daher durch die Anwesenheit von Publikum möglich – wenngleich sie nicht sonderlich viel Eindruck bei den Damen und Herren in den schwarzen Roben hinterlässt.

Es ist unsere Pflicht, uns anzuschauen, ob unsere Rechte geachtet werden, um entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Wenn Sie nicht wissen, welche Konsequenzen ich meine, dann schauen Sie sich schnellstmöglich ein solches “Theaterstück” an.

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11 Kommentare

  1. am 8. Dezember 2010 um 18:38 11 And.HO.

    Auch wir können ein Lied davon singen …

    Mein Sohn (17 Jahre) wurde am 04.10.2010 zu 10 Monate Jugendarrest auf 2 Jahre Bewährung + 60 Sozialstunden verurteilt.

    Bereits seit dem 16.10.2010 leistet er die Sozialstunden bei der “Berliner Tafel” ab. Jeden Samstag für 4-5 Std. (gebunden an den Öffnungszeiten der Berliner Tafel). Diese Sozialstunden /-Arbeit wurden, über die Weisung vom Gericht, über die Jugendgerichtshilfe vermittelt. Insgesamt bis heute, den 07.12.2010, sind von den 60 Stunden, 35,5 Std. abgearbeitet worden. Von Montag bis Freitag absolviert mein Sohn (17 Jahre) eine Ausbildung zum “Elektriker” im 1. Lehrjahr und befindet sich noch in der Probezeit.

    Heute kam dann ein Schreiben vom Richter des Amtsgericht Tiergarten (Berlin):
    “in Ihrer Strafsache

    hat mir die Jugendgerichtshilfe mitgeteilt, dass Sie in den zwei Monaten seit dem Urteil erst 25,5 Stunden (Stand: 29.11.2010) Freizeitarbeiten erledigt haben.

    Wenn Sie nunmehr nicht unverzüglich die restlichen Arbeiten (34,5 Stunden) erledigen, wird es Beugearrest geben! Es kommt im Übrigen auch ein Widerruf der Bewährung in Betracht. In diesem Fall können Sie sich auf einen Aufenthalt in der Jugendstrafanstalt einrichten. Wollen Sie das?

    Mit freundlichen Grüßen

    xxx
    Richter am Amtsgericht”

    Das dieses Schreiben ein Schock für uns war – ist wohl klar

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