Wie offen darf “gehetzt” werden? Was wird noch toleriert?
Wie offen darf denn “gehetzt” werden? Artikel 5 des Grundgesetzes gibt uns eine klare Auskunft:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Schön – und wie offen darf nun wirklich die Meinung gesagt werden? Ich denke, Sie wollen auf diese retorische Frage keine Antwort.
Die eigentliche Frage ist doch, wie lange können wir uns kritische Websites im Internet noch zu Gemüte führen, ohne direkt bei Wolfgang S. aus Berlin im Verließ zu landen?
Und wie lange laufen die Autoren und Betreiber solcher Websites noch frei herum und gefährden mit ihrem terroristischen Gemüt die immer noch nicht vollständig kontrollierte und zensierte Öffentlichkeit?
Insbesondere die Frage nach den Grenzen ist interessant. Die Grenzen, die überschritten werden müssen, um in den Fokus der Stasi der BRD zu gelangen – das gilt natürlich auch für das Ausland.
“Moooment” sagen Sie, es gibt doch gar keine Stasi mehr. Nun, da haben Sie Recht. Seit die Erde wieder eine Scheibe ist, hat auch die Überwachung durch unseren Staat aufgehört. Selbstverständlich leben wir in einem der freiesten Länder – in einem Land, fast vollständig beFREIt von Freiheit.
Zurück zu den Grenzen. Es gibt verschiedene Begriffe und Themen, die man nicht anschneiden darf. Dafür gibt es sogar Gesetze, wie beispielsweise §130 Strafgesetzbuch. Man darf zudem auf keinen Fall in der Vergangenheit der BRD und der Geschichte selbiger wühlen, das ist besonders böse und natürlich strafbar, rechtsradikal und… überhaupt alles.
Ich wage die Behauptung zu äußern, dass wir es in Kürze mit neuen Gesetzen und Verschärfungen zu tun haben werden, welche das Angreifen und Kritisieren von Politikern, Amtsträgern und führenden Wirtschaftsmenschen unter Strafe stellen. Das gab es alles schon mal auf der Welt – wozu also das Rad neu erfinden, um seine Macht zu erhalten oder zu erlangen.
Ein paar Behauptungen, eine Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung, bisschen den PC des Verdächtigen manipuliert und schwupps hat der böse “Terrorist” angeblich ganz böse Bildchen von Kindern auf seinem PC gehabt. Pfui aber auch. Das muss natürlich nicht erst bewiesen werden, denn wenn die Staatsanwaltschaft das behauptet, dann wird das sicherlich stimmen.
Ich kenne einen konkreten Fall, in welchem der Bürgermeister eines Erholungsortes Opfer solcher Verleumdungen wurde und neben Amt und Würden auch die gesamte Anerkennung verlor. Was wirklich dahinter steckte, vermag ich nicht zu sagen, aber der Sachverhalt war alles andere als eindeutig und stichhaltig. Doch die Öffentlichkeit interessiert das nicht wirklich – die Medien würden ja schließlich keine solch massiven Vorwürfe publik machen, wenn diese nicht eindeutig zu beweisen wären.
Nun, hab ich mich inzwischen schon strafbar gemacht? Nach geltendem Recht – das Grundgesetz und Artikel 5 gelten ja eigentlich gar nicht – schützt mich das Grundgesetz also gar nicht und nach zukünftigem Recht bin ich bestimmt schon halb auf dem Scheiterhaufen.
Da hilft nur eines: Wir müssen noch viel mehr Kritiker und Skeptiker werden, die sich offen und laut äußern, denn dann müsste unsere Stasi Millionen von Bürgern verhaften und verurteilen und spätestens dann dürfte dieses Unterfangen langsam scheitern.
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@5 Volksverhetzung von oben”?
Wen meinen sie damit?
Bundeskanzler Schröder: alle Arbeitslosen sind faule Säcke
K.Beck: Waschen und Rasieren, dann gibts auch eine Arbeitsstelle
oder ..
ach – ich mag nicht mehr
mfg zdago
Zitat: “…denn dann müsste unsere Stasi Millionen von Bürgern verhaften und verurteilen”
Also “unsere” Stasi hatte kein Problem damit.
Die Straftat der Beleidigung im Internet!
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit; Freiheit der Kunst und Wissenschaft.
Abs. 2, diese Rechte finden Ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Sie haben bei Ihrem Recht auf Meinungsfreiheit die gültigen Gesetze zu beachten, sonst sind hohe Strafen fällig.
Der § 12 BGB garantiert das Namenrecht, zum Namen gehören auch Familienwappen.
Der Namen ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, er kann auch ein Markenzeichen sein, oder ein Copyright. Ist eine Urheberrechtschutzklausel in der Homepage, ist Vorsicht geboten.
Beachten Sie auch die Artikel 1 – 2 des allgemeinen Gleichheitsgesetzes und Artikel 10 des Grundgesetzes, das Briefgeheimnis, sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Sie begehen eine Straftat, wenn sie ohne Genehmigung den Urheberrechtschutz verletzen. Alle Briefe und E – Mails an Sie sind privat, das gilt auch für Foren im Internet. Hier gibt es öffentliche und nicht öffentliche Bereiche.
Veröffentlichen Sie diese Informationen, begehen sie eine Straftat. Ein Anwalt wird nach billigem Ermessen, den Streitwert festlegen. Es kommt zur Verhandlung, sie sind vorbestraft und bekommen noch eine Schadenersatzklage.
Im Strafgesetzbuch §§ 185 – 200 wird das Strafmaß beschrieben. Es geht hier um den Tatbestand, der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung, der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, der Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises, der Wahrnehmung berechtigter Interessen, dem Strafantrag, den wechselseitig begangenen Beleidigungen und der Bekanntgabe der Verurteilung.
Wurden Sie oder der Forenbetreiber bereits aufgefordert den Eintrag zu entfernen und haben sie bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen, aber reagieren nicht, wird es teuer! Der Forenbetreiber und Sie bekommen eine Abmahnung durch einen Anwalt und eine Schadensersatzklage. Es spielt dabei keine Rolle, wie lang der Eintrag bereits im Internet zu sehen war.
Weiter Informationen über mich unter http://www.yasni.de
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Hachenburger
Hochwaldstraße 4
61231 Bad Nauheim
Germany
Telefon + Telefax
+49 60 32 7 15 63
http://www.manuel-hachenburger.de
manuel.hachenburger@tele2.de
„Wie offen darf “gehetzt” werden? Was wird noch toleriert?“
Ich habe kritische Artikel geschrieben, die z.T. auch veröffentlicht wurden. Ich habe (Bundes)behörden angeschrieben, um ihnen mitzuteilen was sie für eine Scheiße bauen. Eine vernünftige Antwort kam bisher nicht. Muss ich Angst haben als freier Bürger? Eine gewisse Furcht ist jedenfalls da. Aber sie weicht immer mehr meinem Mut. Was kann mir der Staat noch antun? Ich wurde schon von ihm (seinen Beamten) ausgenutzt, belogen, betrogen, beleidigt und herabwürdigend behandelt. Meine Intimsphäre wurde absichtlich verletzt und in meine Privatsphäre wurde aus fadenscheinigem und unhaltbaren Grund eingedrungen. Dabei war ich fast immer brav und will überhaupt nichts von unserem Staat, sondern nur meine Ruhe vor ihm. Ich habe die Nase gestrichen voll von ihm, fühle mich in diesem Land unwohl und ausspioniert. Ein Rechtsstaat der möglichst viele Gesetze nur schafft, um sie bei Bedarf gegen seine Bürger einzusetzen, fördert so nicht Gerechtigkeit sondern Angst vor seiner Macht.
Würde ich komplett scheisse aussehen, dann würde ich auch Politiker werden.
Diese Macht mit so wenig Bewegung,
die Bewegungslosigkeit spricht aus ihren Gesichtern.
Der Tross an Bücklingen(Advokaten) sichert dieser Machtbrut den Rücken.
Politiker wird man aus Minderwertigkeitskomplexen.
Ich erschrecke mich immer wenn ich so eine hässliche Politikerfratze sehe.
Hat wahrheiten.org irgendeinen Magneten in der Tasche der schräge Vögel anzieht?