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Wie offen darf „gehetzt“ werden? Was wird noch toleriert?

„Hast Du keine Angst wegen Deinem Blog?“

„Bekommst Du Probleme nach Veröffentlichung bestimmter kritischer Artikel?“

Solche Fragen werden Betreibern von kritischen Websites und Blogs regelmäßig gestellt. Sicherlich zu Recht. Es gibt zahlreiche Blogger, die aus diesem Grunde die BRD verlassen haben oder verlassen mussten.

Mit entsprechenden Folgen nach zu offen gestellten Fragen oder Behauptungen mussten bisher schon einige Personen rechnen und klarkommen. Wie wird das in Zukunft sein?

Wie offen darf denn „gehetzt“ werden? Artikel 5 des Grundgesetzes gibt uns eine klare Auskunft:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Schön – und wie offen darf nun wirklich die Meinung gesagt werden? Ich denke, Sie wollen auf diese retorische Frage keine Antwort.

Die eigentliche Frage ist doch, wie lange können wir uns kritische Websites im Internet noch zu Gemüte führen, ohne direkt bei Wolfgang S. aus Berlin im Verließ zu landen?

Und wie lange laufen die Autoren und Betreiber solcher Websites noch frei herum und gefährden mit ihrem terroristischen Gemüt die immer noch nicht vollständig kontrollierte und zensierte Öffentlichkeit?

Insbesondere die Frage nach den Grenzen ist interessant. Die Grenzen, die überschritten werden müssen, um in den Fokus der Stasi der BRD zu gelangen – das gilt natürlich auch für das Ausland.

„Moooment“ sagen Sie, es gibt doch gar keine Stasi mehr. Nun, da haben Sie Recht. Seit die Erde wieder eine Scheibe ist, hat auch die Überwachung durch unseren Staat aufgehört. Selbstverständlich leben wir in einem der freiesten Länder – in einem Land, fast vollständig beFREIt von Freiheit.

Zurück zu den Grenzen. Es gibt verschiedene Begriffe und Themen, die man nicht anschneiden darf. Dafür gibt es sogar Gesetze, wie beispielsweise §130 Strafgesetzbuch. Man darf zudem auf keinen Fall in der Vergangenheit der BRD und der Geschichte selbiger wühlen, das ist besonders böse und natürlich strafbar, rechtsradikal und… überhaupt alles.

Ich wage die Behauptung zu äußern, dass wir es in Kürze mit neuen Gesetzen und Verschärfungen zu tun haben werden, welche das Angreifen und Kritisieren von Politikern, Amtsträgern und führenden Wirtschaftsmenschen unter Strafe stellen. Das gab es alles schon mal auf der Welt – wozu also das Rad neu erfinden, um seine Macht zu erhalten oder zu erlangen.

Ein paar Behauptungen, eine Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung, bisschen den PC des Verdächtigen manipuliert und schwupps hat der böse „Terrorist“ angeblich ganz böse Bildchen von Kindern auf seinem PC gehabt. Pfui aber auch. Das muss natürlich nicht erst bewiesen werden, denn wenn die Staatsanwaltschaft das behauptet, dann wird das sicherlich stimmen.

Ich kenne einen konkreten Fall, in welchem der Bürgermeister eines Erholungsortes Opfer solcher Verleumdungen wurde und neben Amt und Würden auch die gesamte Anerkennung verlor. Was wirklich dahinter steckte, vermag ich nicht zu sagen, aber der Sachverhalt war alles andere als eindeutig und stichhaltig. Doch die Öffentlichkeit interessiert das nicht wirklich – die Medien würden ja schließlich keine solch massiven Vorwürfe publik machen, wenn diese nicht eindeutig zu beweisen wären.

Nun, hab ich mich inzwischen schon strafbar gemacht? Nach geltendem Recht – das Grundgesetz und Artikel 5 gelten ja eigentlich gar nicht – schützt mich das Grundgesetz also gar nicht und nach zukünftigem Recht bin ich bestimmt schon halb auf dem Scheiterhaufen.

Da hilft nur eines: Wir müssen noch viel mehr Kritiker und Skeptiker werden, die sich offen und laut äußern, denn dann müsste unsere Stasi Millionen von Bürgern verhaften und verurteilen und spätestens dann dürfte dieses Unterfangen langsam scheitern.

13 Replies to “Wie offen darf „gehetzt“ werden? Was wird noch toleriert?”

  1. @1 Rock „Machen da Leute Politik die nichts von der Verfassung halten?“

    BVerfG sagt ja.

    „Karlsruhe (dpa) – Die Bundesregierung hat zu Unrecht die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses beschränkt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter gaben einer Organklage von FDP, Grünen und Linksfraktion überwiegend statt. Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, heißt es in dem Beschluss.“ – 23.07.2009

  2. Solange die Menschheit nicht lernen und begreifen will, wie die Geschichte der Nachweisbaren Wahrheit entsprechend manipuliiert wurde und nicht den Mut mit Klaren Zielen aufbringt, sich selbst zu befreien, so lange wird die Menschheit noch in Versklavung leben und sollte sich nicht beschweren. Nur Einigkeit macht stark !!!

  3. Scheinbar sind hier nur die „braven“ Bürger.
    Wer hetzen, beleidigen, etc. will kann sich ohne Probleme Anonym eine Website erstellen und mit dieser gegen alle deutschen Gesetze verstoßen.

    Dafür benötigt man lediglich ca. 20€ Bargeld pro Monat und einen Kiosk, an dem es Paysafecards gibt.
    Mit den (anonymen) Paysafecards einfach beim Proxyhändler (Ausland! z.B. Russland) einen Proxyzugang kaufen.
    Über diesen Proxy bei einem ausländischen Hoster Webhoster Domain und Webspace kaufen (per Paysafecard bezahlen und für die Regsitrierung von Domain und Webspace iergendwelche Daten ausdenken).
    Anschließend aufpassen, um nicht auf Social Engeneering hereinzufallen (z.B. von einem Ermittler geschickte links, um an die IP zu kommen).
    Niemals auf der Seite Daten veröffentlichen, die auf die „echte“ Identität hindeuten.

    Vermutlich forderte „Ursula von der Lügen“ das Stoppschild unter anderem um unliebsame Websiten, deren Betreiber nicht identifizierbar (/belangbar) sind zu Sperren.

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