55 Millionen Autos in der BRD – und keiner ist Eigentümer seines Wagens?
Haben Sie für Ihr Auto bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II oder noch den alten Fahrzeugbrief? Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch. Fällt Ihnen etwas dabei auf?
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört eigentlich mir. Aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir tatsächlich gehört?
Die Frage ist, wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich?
Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
Der TÜV NORD sagt:
Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.
Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Ja wieso ergänzend? Wenn doch die Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?
Auch einige Foren befassen sich mit diesem Thema. Eine interessante Situation – durch einen Unfall aufgedeckt – wird hier geschildert:
Nur der eingetragene Halter ist in Eigentümerstellung.
Der alte Fahrzeugbrief dagegen stellte unmissverständlich klar, wem das Auto gehörte: Dem Besitzer des Papiers.
Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen, der gesetzlichen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz andere Dinge eine Rolle spielen. Vielleicht wissen Sie als aufgeklärter Mensch, dass die SHAEF-Gesetze der Alliierten, der Besatzer von Deutschland, immer noch gelten. Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.
Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von Vermögen: SHAEF-Gesetz Nr. 52. Zitat:
Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.
Ganz klar wird hierbei meiner Ansicht nach nicht, wer nun mit seinem Vermögen den Alliierten unterworfen wird und wer nicht.
Dies alles wirkt extrem seltsam und scheint beabsichtigt zu sein, denn man hätte die Sache auch deutlich klarer formulieren und darstellen können. Da die BRD real sowieso nicht mehr existiert, ist es zudem fraglich, wer hier gegen wen was rechtlich korrekt durchsetzen könnte. Es wird also von jedem einzelnen abhängen, was er daraus macht. Machen Sie was draus!
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Hallo. Das Thema hatte ich auch schon gehabt. Ich habe folgendes herausgefunden. Der Brief ZB1 besagt nicht das das Auto mein Eigentum ist. Hingegen beweist das KFZ, wenn es in meinem Besitz ist, das der Brief mein eigen ist. Scheinbar ist das soeine EU-Verwirrung. Datenschutz etc..nur 2 Halter eingetragen….
das hab ich noch gefunden:
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde. Eigentümer an einem Kfz wird demnach nur derjenige, der sich mit dem früheren Eigentümer geeinigt hat und dem das Kfz übergeben wurde. In der Praxis ist dies meist der, welcher als Käufer im Kaufvertrag steht, und deshalb auch üblicherweise das Eigentum an dem Auto durch Übergabe erworben hat.
Ein weiteres Indiz dazu ergibt sich aus der BK/O (47)50 klärt auch die Eigentumsverhältnisse in diesem unserem Land.
Deutsche haben kein Eigentum!
MfG
Izaak Goldmann
Mir erklärte eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle in Berlin sinngemäß: Der Kfz-Brief würde nicht als Nachweis zum Eigentum eines Kfz gelten, da der Brief oft bei Banken liegen würde, die die Finanzierung des Kfz hätten. Als Eigentumsnachweis würde nur der Kaufvertrag des Kfz dienen. – Klingt auch irgendwie logisch, oder??