55 Millionen Autos in der BRD – und keiner ist Eigentümer seines Wagens?
Haben Sie für Ihr Auto bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II oder noch den alten Fahrzeugbrief? Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch. Fällt Ihnen etwas dabei auf?
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört eigentlich mir. Aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir tatsächlich gehört?
Die Frage ist, wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich?
Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
Der TÜV NORD sagt:
Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.
Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Ja wieso ergänzend? Wenn doch die Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?
Auch einige Foren befassen sich mit diesem Thema. Eine interessante Situation – durch einen Unfall aufgedeckt – wird hier geschildert:
Nur der eingetragene Halter ist in Eigentümerstellung.
Der alte Fahrzeugbrief dagegen stellte unmissverständlich klar, wem das Auto gehörte: Dem Besitzer des Papiers.
Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen, der gesetzlichen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz andere Dinge eine Rolle spielen. Vielleicht wissen Sie als aufgeklärter Mensch, dass die SHAEF-Gesetze der Alliierten, der Besatzer von Deutschland, immer noch gelten. Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.
Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von Vermögen: SHAEF-Gesetz Nr. 52. Zitat:
Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.
Ganz klar wird hierbei meiner Ansicht nach nicht, wer nun mit seinem Vermögen den Alliierten unterworfen wird und wer nicht.
Dies alles wirkt extrem seltsam und scheint beabsichtigt zu sein, denn man hätte die Sache auch deutlich klarer formulieren und darstellen können. Da die BRD real sowieso nicht mehr existiert, ist es zudem fraglich, wer hier gegen wen was rechtlich korrekt durchsetzen könnte. Es wird also von jedem einzelnen abhängen, was er daraus macht. Machen Sie was draus!
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Mach doch nicht so einen Wind. Der Eigentumsnachweis war und ist in D stets der Kaufvertrag in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg. Ausnahme Immobilien, hier ist Notar und Eintrag ins Grundbuch erforderlich.
Den Brief hat man seiner Eigenschaft als Eigentumsnachweis entkleidet, weil immer mehr Fahrzeuge auf Leasing einem Besitzer und wirtschaftlichem Inhaber, jedoch nicht dem Eigentümer (Bank) zuzuordnen sind.
Und: 55 Mio Fahrzeuge sind wohl einschließlich LKW und Lieferwagen zu sehen…
Diese Notstandsverordnungen sind für den übergesetzlichen N o t stand (jeder vernünftige Staat hat so etwas)- und viel, viel tiefgreifender (z.B. bei der Produktion lebenswichtiger Dinge), als Du Dir hier anscheinend vorstellen kannst.
Wenn man deiner Argumentation folgte, gehörst Du auch dem Staat, weil der Dich ja jeder Zeit zum Wehrdienst holen kann…
Richtig! Du bist Besitz der Bundsrepublick Deutschland
denn du bist ihr Personal,darum hast du ja auch einen
Personalausweis.
Warum? In anderen Ländern gibt es den nämlich nicht!
Sorry aber das ist Nonsense und auch bei der ZUlassungsbescheinigung genauso wie beim alten Fahrzeugbrief:
“Eigentumsschutz
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe der Zulassungsbescheinigung II möglich, denn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.”
http://de.wikipedia.org/wiki/Z...cheinigung
@Ghostwriter
Der PA bestätigt deine Identität, im Amtsdeutsch deine “Personalie”. Semantisch daher “Personalausweis”, da dort nicht deine Person sondern deine Personalien hinterlegt sind.
Deine “Personalien” bestehen aus Namen, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum/-ort sowie Meldeadresse.