Exklusiv leben auf Kosten anderer oder wie Volksvertreter sich bedienen
Was verdient man denn so als Bundestagsabgeordneter?
Die Jahresbezüge dieser Personengruppen wurden bisher nicht erreicht. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2008 7 339 € und ab 1. Januar 2009 7 668 €. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Selbstverständlich können Sie Ihr Gehalt jederzeit anpassen, wenn es die Umstände verlangen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem “Diäten-Urteil“ von 1975 ferner betont, dass das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden muss. Ihm ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen. Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf.
Und was tun Sie, wenn Sie nicht wiedergewählt werden sollten, weil Sie es “etwas übertrieben” haben? Machen Sie sich keinen Kopf, Sie fallen weich, schließlich müssen Sie ja im Amt den Kopf frei haben, um das Leben genießen zu können:
Die Übernahme hoher politischer Ämter bedeutet nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf. Daher haben Inhaber öffentlicher Ämter Anspruch auf eine Versorgungsanwartschaft bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei länger angelegten Beschäftigungsverhältnissen der Fall ist.
Das Büro wird selbstverständlich gestellt, gute Lage mitten in Berlin, vollmöbliert und ausgestattet:
Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten.
Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.
Müssen Sie als Abgeordneter womöglich selbst arbeiten? Nein, natürlich wird Ihnen auf Staatskosten – also auf Kosten der Allgemeinheit – ein bescheidenes Team finanziert:
Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 14.312 € (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar.
Und die ganzen Kosten, die bei diesem gehobenen Lebenstil anfallen, wie sind diese absetzbar? Müssen Sie dabei Abstriche machen? Nein, auch hier gibt es eine, wenn auch nur kleine vierstellige monatliche finanzielle Unterstützung:
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken.
Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 3782 € monatlich.
Sie müssen auch keine Angst haben, bei diesem Job in Berlin festgenagelt zu sein, selbstverständlich dürfen Sie reisen. Damit Sie durch diese Strapazen nicht auch noch finanzielle Kompromisse in Ihrem Wohlbefinden eingehen müssen, werden die Kosten – sofern es sich um eine Dienstreise handelt – natürlich vom Bundestag übernommen:
Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt.
Eine Unannehmlichkeit bei den Reisen ist, dass Sie gegebenenfalls Belege sammeln müssen:
Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.
Aber machen Sie sich keine Sorgen, Ihr Team kann das für Sie erledigen. Sie können sich auch die Mühe machen – sofern Sie dafür nebenbei überhaupt noch Zeit haben sollten – und dieses Thema im Bundestag mit Ihren Kollegen diskutieren. Einer Aufhebung dieser Schikane steht mit Sicherheit nichts im Wege.
Angenommen, Sie würden trotz Ihres unglaublichen Propaganda-Engagements nicht mehr wiedergewählt durch das undankbare Volk Ihres Wahlkreises, dann müssen Sie Ihre Nebentätigkeit evtl. wieder hochfahren. Was aber tun Sie in der Zwischenzeit, wie verhindern Sie dabei, dass Ihr Lebensstil darunter leidet? Hierfür wird Ihnen durch ein kleines Übergangsgeld geholfen:
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate.
Sie sehen, es ist einfach eine Frechheit, dass in der Bevölkerung von Selbstbediener-Mentalität durch Abgeordnete gesprochen wird. Im Grunde ist das Leben als Staatsdiener hart und grausam, Sie haben dabei nichts zu lachen. Überlegen Sie es sich daher gut, ob es sich lohnt, für vier Jahre diesen Stress und die Belastungen in Kauf zu nehmen. Sie werden leben wie Ungeziefer in Essensresten – also wie eine Made im Speck.
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Rückerobern? Viel Spaß! Besser ist sich zu fragen, warum alle umfallen und den Mammon anbeten?
Ich möchte nur folgendes Wissen.
Wie können WIR diese Maden vom Speck rauspicken?
Und welche Partei (Maden) wählen wir in der Zukunft?
@ergenekon
Wir sind der Speck.
Wählen :)
Eine Partei :)
Aufklären ist das einzige Mittel, vielleicht.
Also nochmal kurz kreativ.
Der Speck kann anfangen, schlecht für die Made zu schmecken.
Dann haut die Made ab.
Dann muss aber jede Zelle vom Speck schlecht für die Made schmecken. Sonst bleibt das fette Ding.
Konsumverzicht.
Freie Energie.
Wissen statt Macht.
Raumschiff Enterprise :)